Scharia-Polizei: Die Jungs von der Sitte

Scharia-Polizei:

Die Jungs von der Sitte


Als es passierte blökte die Öffentlichkeit noch empört auf. Im Herbst letzten Jahres gingen neun rechtgläubige Nachwuchs-Prediger in der Wuppertaler Innenstadt auf Patrouille. Oder war´s bloß eine Visite? Wie auch immer: Diese Kontroll-Freaks marschierten als ´Shariah-Police´ auf, trugen entsprechende Warnwesten und forderten kraft ihres jäh geschaffenen Amtes Passanten vor Tanzlokalen, Gaststätten und Spiele-Centern zur Einhaltung bestimmter Ge- und Verbote auf.

Die Jungs von der Sitte

von Dr. Nathan Warszawski

Die fromme Jugendwacht ergänzte bzw. bekräftigte ihren Rechtsanspruch auf passende Weise, indem sie zusätzlich zu den ´Ermahnungen´ eine ´Shariah controlled Zone´ proklamierte, den klar umgrenzten Regelkanon also auch räumlich überschaubar machte; ihn sozusagen passend einhegte. Neun Mann können keine ganze Kleinstadt in Schach halten. Die uniformierten Sittenwächter umrissen mittels gelber Schilder die von ihnen ´beschlagnahmten´ Bezirke, in denen ab sofort Alkohol, Glückspiel, Musik und Unzucht verboten sein sollten. Ob sie die englische Sprache nutzten, weil sie der hiesigen (deutschen) wie auch der rechtgläubigen (arabischen) kaum fehlerfrei mächtig waren, ist nicht bekannt. Womöglich taugt eine ´Weltsprache´ auch besser zur Durchsetzung einer Doktrin, die weltumspannend Geltung für sich beansprucht und zwischen Bagdad und Aleppo bereits die Demografie korrigiert hat. Eine Handvoll Verwegener löst jetzt auch an der Wupper ein, worauf der Rest dieser Republik nicht mehr sehr lange warten muss.

Nun wird ja nahezu alles, was die jungen, ziegenbärtigen Eiferer mittels ´Aktion´ unterbinden wollten laut Verfassung vom deutschen Rechtstaat gefördert und geschützt. Für die ´Wupper-Boys´ gelten derlei ´Kulturgüter´ hingegen als Todsünden; die sind und bleiben von Grund auf verachtenswert. Sie sollen nach Möglichkeit auch bekämpft werden. Freilich bleibt den Exekuteuren die Wahl der Mittel. Gurgel schälen und Hackfleisch produzieren – in Syrien klappt das schon vorzüglich. In der westfälischen Provinz ist man (noch) nicht so weit. Hüben wie drüben werden die real-islamischen Praktiken für das Publikum – Ungläubige und ´Streiter auf dem Wege des Einzigen´ – peinlich genau festgehalten. Zwecks Einschüchterung oder Motivation. Also wurde auch der ´kleine Dschihad´ umgehend ins Netz gestellt. Die ´Muslim-Gestapo´ lieferte damit freiwillig weiteres Beweismaterial für einen Prozess, der am Mittwoch mit acht Freisprüchen endete. Nur einer von den Koran-Kapos, der Islamist Sven Lau, soll sich nun (vor einem Amtsgericht) verantworten müssen, weil er die ´Demonstration´ (!!) nicht vorher angemeldet habe. So ein Sponti aber auch! Den Medien war die traurige Provinz-Posse nur eine kurze Randnotiz wert, ein anderes Gericht war gerade viel wichtiger, da ließ die Beate Zschäpe ihren Anwalt einen halben Roman vorlesen, der dann in den News auf zwei Sätze herunter gekocht wurde. Wen´s interessiert: Dieselben Medien tönten noch vor kurzem, dass den selbsternannten Tugendbolden wenigstens zwei Jahre Haft drohten. Gut gebrüllt, ihr Löwenkätzchen. Genauer: Hunde, die bellen, beißen nicht. Am Ende wedeln sie nur noch müde mit dem Schwanz.

Die Scharia-Aktion hatte seinerzeit für Furore gesorgt. Alle waren sich einmal mehr einig: Das geht gar nicht. Jetzt stuft der FOCUS den ´Auftritt´ als ´umstritten´ ein. Die Wahl der Worte zeigt schon an: war alles halb so wild. Haben sich hier ein paar unreife Knaben, deren Alter zur Tatzeit immerhin zwischen 24 und 34 Jahren lag, einen unverbindlichen Spaß erlaubt? Das Gericht wertete den Vorgang als ´strafrechtlich unbedenklich´. Vielleicht werden wir noch erleben, dass ein anderes Gericht – sagen wir: in zwanzig oder dreißig Jahren – Aktionen für freien Alkoholkonsum und gegen Geschlechtertrennung als strafrechtlich bedenklich, als Verstoß, ja als Sünde wertet. Und entsprechend ahndet. Darüber soll sich nicht wundern, wer meint, in diesem Land ginge alles mit rechten – rechtstaatlichen – Dingen zu.

Es ist aufschlussreich, wie sich das Landgericht in dieser ´Sache´ aus der Affäre zog. Die entsprechenden Verlautbarungen sprechen eine ganz eigene Sprache. Ein Verstoß gegen das Uniformverbot liege hier nicht vor. Daher sei die Eröffnung eines Strafprozesses abzulehnen. Denn: Von den handelsüblichen grell-orangen Warnwesten mit der Aufschrift “Shariah-Police” sei keine einschüchternde, militante Wirkung ausgegangen. Dies sei laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aber eine Voraussetzung, um strafrechtlich tätig zu werden. Man muss das vielleicht zwei Mal lesen, aber auch beim dritten Mal kann man es nicht wirklich glauben. Nicht der Anspruch, nein: die Kutte zählt. Die Damen und Herren Rechtschützer verwechseln eine, zugegeben recht dümmlich inszenierte Drohkulisse mit der Demo von nebenan. Es geht hier aber nicht um Versammlungsfreiheit oder Demonstrationsrecht, schon gar nicht um die Wahl passender Kleidungsstücke. Das sind alles Nebelkerzen. Du liebe Scheiße! Von dem Oskar Gröning und seiner SS-Totenkopf-Uniform ging seinerzeit auch keine einschüchternde Wirkung mehr aus, verboten war die sowieso nirgends, der Mann saß die ganze Zeit auf der Schreibstube und hatte mit den ´Aktionen´ derer, die vor seiner Furzbude selektierten, nichts zu tun. Dass in der ´SS-controlled-Zone´ namens Auschwitz auch die ´Jews-killing-police´ operierte ist bekannt, das waren auch ganz brave Jungs, konnte jeder bezeugen, der damals dabei war. Überhaupt: von der Rampe bis zur Reinigungskammer krümmte den ´Sortierten´ keiner ein Haar, das war also alles noch mit geltendem Völkerrecht im besetzten Gebiet vereinbar. Wenn der Sven Lau eine Scharia fordert, die in der arabischen Wüste jede Menge Blutspuren hinterlässt, dann kann er für sich in Anspruch nehmen, am nächsten Stürmer zu arbeiten – vor der Rampe stehen andere. Zum Mitglied einer kriminellen Vereinigung wird er spätestens bei seiner Ausreise nach Syrien, wenn er sich traut. Habt euch also nicht so.

Nach Paris waren sich angeblich alle einig: jetzt erst Recht! Spiel und Spaß, volle Lotte! Denn: Wir lassen uns das Feiern nicht verderben. Offenbar wollen wir den andern, die uns genau diesen Spaß auf die eine oder andere Art und Weise vermiesen, ihre Auffassung vom ´richtigen´ Leben auch nicht verhunzen. Gleiches Recht für alle, nur immer etwas anders; je nachdem. Recht lässt sich beugen, wie vor jedem Purzelbaum. Wir schaffen das. Tatsächlich: die da oben (sie schimpfen sich Richter) haben es geschafft.

Gültige Rechtsnormen und ihre Maßstäbe sind und bleiben unverhandelbar. Auch wenn ein deutsches Landgericht sie nicht einmal erwähnt. So etwa die Freiheit der Willensentschließung und Willensbetätigung, zu der eben auch der Besuch eines Tanzlokales zählt. Laut Strafgesetzbuch ist dieser Akt freien Willens ein geschütztes Rechtsgut. Mittels Nötigung wird es empfindlich verletzt. Der Tatbestand der Nötigung ist laut § 240 StGB ein Vergehen, das als Straftat gewertet wird. Im Wortlaut:

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Die frommen Nachwuchsprediger haben tatsächlich in sämtlichen Fällen durch Drohung mit einem empfindlichen Übel, also: rechtswidrig gehandelt. Das Übel, die von ihnen zugrunde gelegte Scharia (in der strengen Auslegung salafitischer Normen und Gebräuche) verstößt gegen unsere Verfassung. Einspruch zwecklos. Sie setzt nahezu alles, was ihre ´Schützer´ mittels Aufforderung oder Anordnung an jenem denkwürdigen Abend unterbinden wollten unter drakonischer Strafe. Das Recht der Scharia wurde zwar nicht direkt angewendet, es wurde aber mehrfach angedroht. Das reicht. Die neun Männer haben damit bereits gegen ein ganzes Dutzend unverbrüchlicher Rechtsnormen verstoßen. Aber genau um die ging es bei der späteren Bestandsaufnahme gar nicht mehr. Das Gericht nahm sie in diesem Zusammenhang nicht ernst. Auch die konkurrierenden nicht. Die Gegenseite wird aber schon dafür sorgen, dass man sie wieder so ernst nimmt, wie sie in der Levante ernst genommen werden: im verbündeten Saudi Arabien und etwas weiter nördlich, wo wir dem IS von oben auf die Finger schauen.

Das Landgericht Wuppertal entwand sich jeder weiteren Stellungnahme und schob stattdessen den Integrationsbeauftragten der Stadt vor die Mikrofone. Der Mann heißt Jürgen Lau. Seine Vorschläge kennen wir mittlerweile auswendig: “Prävention sei die entscheidende Maßnahme.“ Denn: “Salafisten haben immer einfache ‘Wahrheiten’ für eine immer komplizierter werdende Welt. Gerade Jugendliche müssen wir vor diesen radikalen Ideologien schützen. Man müsse verstärkt mit Lehrern, Sozialarbeitern, Eltern und den Jugendlichen selbst über die Gefahren sprechen. Empfänglich für die oft geschickt angestellte Gehirnwäsche seien junge Menschen, die eine neue Lebensperspektive brauchen. Oft seien berufliche oder private Misserfolge der Grund für das Abrutschen in die Szene. “ (N-TV-Online, 12.12.15). Äußerungen wie diese, die weniger der Rechtsprechung, mehr dem Kuschel-Kanon alimentierter SozialpädagogInnen entsprechen, würden die Jungs und Mädels an meiner Schule kurz und bündig als ´Gelaber´ abtun.

Zwar hat die Wuppertaler Staatsanwaltschaft Beschwerde gegen den Entscheid angekündigt. Die taucht aber in keiner der Überschriften mehr auf. Stattdessen: ´Kein Verbot´, ´keine Anklage´ – ´nicht strafbar´. Soll heißen: Macht mal Jungs, später können wir immer noch drüber reden. Im Grunde dürfen sich jene, die den nächsten Anschlag in Germanistan planen, schon jetzt ganz locker zurücklehnen und abwarten: Sie bekommen ihr Recht. Man kann die Ansprüche junger Empörer, die sich optisch den Anschein einer bewaffneten Heimwehr geben, auch als bloße Anmaßung, als täppisches Treiben abtun. Die zukünftigen Henker als ´Spaßguerilla´. So kommt ja auch das Video rüber. Vor dem Richterstuhl gilt freilich das Gesetz, nicht der vermeintliche Fun-Faktor oder das komplizenhafte Gestammel gutbürgerlicher Alles-Versteher. Faule Kompromisse führen im Ergebnis meist zur Verschärfung, selten zur Entspannung brenzliger Lagen. Vielleicht erinnert sich der eine oder andere von Ihnen noch daran: Vor Jahren wurde im Bandenkrieg zwischen Hells Angels und Bandidos eine Art Burgfrieden ausgekungelt. Begangene Straftaten legte man mittels Amnestie mehr oder weniger zu den Akten. Die verantwortlichen RobenträgerInnen meinten wohl, das wirke im Ergebnis ´deeskalierend´. Mittlerweile operieren schwer bewaffnete Spezialeinheiten gegen die Spitzen dieser recht mörderisch miteinander konkurrierenden Mafia-Organisationen. Und das nicht immer mit legalen Mitteln. Shit happens.

Fazit: Deutschland schafft sich nicht ab – es erfindet nur neu. Und zunehmend nach alter Maßgabe. Die aus der Wüste kommt. Man braucht schon einen entsprechend trockenen Humor um das zu goutieren, bevor einem sämtliches Lachen vergangen sein wird.

 

 

Numeri 24 : 9 - Foto: Islamisten-Demonstration in London


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Montag, 14 Dezember 2015