Verhaftung vor türkischen Botschaft: Deutschland - Was geht und was nicht!

Verhaftung vor türkischen Botschaft:

Deutschland - Was geht und was nicht!


Am Freitag, 22. April 2016, wurde ein Redner auf einer Demonstration vor der türkischen Botschaft in Berlin von der Polizei festgenommen, weil er auf einer angemeldeten Demonstration einen wissenschaftlichen Vortrag über das “Schmähgedicht” von Jan Böhmermann gehalten hatte und dabei zur Analyse des Gedichts zwei Zeilen daraus zitiert hatte.

Deutschland - Was geht und was nicht!

von Gerd Buurmann

 

Laut Polizei war das Vorgehen gerechtfertigt, da die Demonstration nur unter der Auflage genehmigt wurde, dass keine Passage aus dem Böhmermann-Gedicht ausgesprochen wird. Die Auflage der Polizei gilt inzwischen für alle Demonstrationen in Berlin.

 

Wenn es die Auflage ist, dass ein Gedicht nicht mehr analysiert werden darf, dann ist die Auflage falsch! Hier wird die Freiheit der Meinung, Kunst und Wissenschaft mit Füßen getreten. Gegen “Auflagen” haben übrigens auch die von der Polizei zusammengetretenen und geschundenen Demonstranten in der Türkei verstoßen. Manchmal sind ganz einfach die Auflagen falsch!

 

 

Wir lernen daraus: Eine Gedichtsanalyse geht nicht, wenn das Gedicht gegen den türkischen Ministerpräsident Recep Tayyip Erdoğan geht. Im Juli 2014 erklärte Erdoğan auf einer Wahlkampfveranstaltung in der Stadt Ordu:

“Die Israelis haben kein Gewissen, keine Ehre, keinen Stolz. Jene, die Hitler Tag und Nacht verurteilen, haben Hitler in Sachen Barbarei übertroffen.”

 

Das bringt mich zur zweiten Sache, die in Deutschland oft nicht geht und polizeilich entfernt wird: Solidarität mit Israel. Bei einer Demonstration vor dem Hauptbahnhof am 27. März 2011 entfernte ebenfalls die Berliner Polizei eine Israelfahne und nahm zwei Menschen in Gewahrsam, weil sie sich weigerten, Ihre friedliche Solidaritätsbekundung mit Israel zu unterlassen. Manchmal ist die deutsche Polizei nicht zimperlich, wenn es um die Fahne Israels geht.

 

Im Januar 2009 stürmte Einsatzkräfte in Duisburg eine private Wohnung in Abwesenheit der Mieter, um eine Israel-Flagge aus dem Fenster zu entfernen, da eine aufgepuschte Meute von israelfeindlichen Judenhassern auf der Strasse den Anblick des blauen Davidsterns nicht ertragen konnten und in guter alter Tradition deutscher Pogrome damit begangen, das Fenster mit dem Davidstern mit Steinen zu bewerfen. Nun hätte die Polizei natürlich dafür sorgen können, dass die Meute mit ihrer Gewalt aufhört, aber stattdessen stürmte sie lieber die Wohnung und machte somit die Mieter der Wohnung nicht nur zu Opfern der Judenhasser, sondern gleich auch zu Opfern des Deutschen Staates. Wieder einmal kapitulierte der Deutsche Staat vor dem Terror der Sturmtruppen auf der Strasse. Es sollte keine drei Monate dauern, bis die Entscheidung der Duisburger Polizei, nicht die Täter zur Rechenschaft zu ziehen, sondern die Opfer zu strafen, per Gutachten als rechtmäßig bezeichnet wurde.

 

Im selben Monat fand in Bochum eine Demonstration von über 1500 Personen gegen den Staat Israel statt, zu der vier Moscheegemeinden aufgerufen hatten. Im Zuge dieser Demonstration wurden Parolen wie “Kindermörder Israel“, „Stoppt den Holocaust in Gaza“ und „Terrorist Israel“ laut. Alles schien darauf hinaus zu laufen, dass gleich jemand eine Israel-Flagge verbrennt, eine Aktion die in Deutschland zur traurigen Routinegeworden ist. Als jedoch eine Studentin die Israel-Flagge herausholte und nicht verbrannte, sondern stolz schwenkte leitete die Staatsanwaltschaft später ein Strafverfahren gegen die Studentin ein, das mit einer Geldstrafe von 300,- Euro gegen die Studentin endete. Die Richterin hielt der Angeklagten vor: „Das war keine ungefährliche Situation, die Sie geschaffen haben.“

 

Es gibt somit zwei weitere Regeln für Demonstrationen in Deutschland:

 

 

1. Nicht das Werfen von Steinen gegen ein Fenster mit Davidstern ist ungesetzlich, sondern das Fenster selbst!

2. Das Zeigen der Israel-Flagge ist in Deutschland zu gewissen Zeiten nicht erlaubt.

 

Jetzt aber zu Dingen, die auf deutschen Demonstrationen gehen und wo die Polizei nicht einschreitet, nämlich wenn gerufen wird: “Tod den Juden! Adolf Hitler!”

 

 

 

Tapfer im Nirgendwo


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Montag, 25 April 2016