Ein Berliner Richter erhebt Verfassungsbeschwerde gegen die Corona Verordnungen

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Bundesregierung hat heute den vom Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs beschlossen.
Bundesminister Heiko Maas: „Mit der Einführung der elektronischen Akte auch im Strafverfahren gehen wir einen wichtigen Schritt zur Modernisierung und Effektivierung der Strafjustiz. Wir müssen das Verfahrensrecht der Realität anpassen, in der die elektronische Arbeitsweise längst Einzug gehalten hat. Wenn die Mehrzahl der in einer Akte enthaltenen Dokumente bereits heute elektronisch erstellt wird, ist die elektronische Aktenführung konsequent und zeitgemäß.“
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, die gesetzlichen Grundlagen für die Führung elektronischer Akten im Strafverfahren zu schaffen, welche in den übrigen Verfahrensordnungen bereits bestehen. Die Führung elektronischer Akten im Strafverfahren soll danach für einen Übergangszeitraum ab 1. Januar 2018 möglich sein und ab 1. Januar 2026 verpflichtend und flächendeckend eingeführt werden.
Zugleich sollen die Vorschriften des Strafverfahrensrechts über den elektronischen Rechtsverkehr an die Vorschriften der übrigen Verfahrensordnungen angepasst werden, die bereits durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013 grundlegend modernisiert wurden. Zudem werden einige Anpassungen im Zivilprozessrecht vorgenommen. Hierdurch wird künftig die Akteneinsicht auch in Zivilverfahren über ein elektronisches Akteneinsichtsportal ermöglicht. Daneben werden die Nutzungspflichten für professionelle Rechtsanwender im gerichtlichen Mahnverfahren erweitert
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Mittwoch, 04 Mai 2016
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