Scharia-Unrecht in Deutschland legal? Oberlandesgericht erkennt de facto \"Ehe\" zwi9schen erwachsenem Mann und Kind an

Scharia-Unrecht in Deutschland legal?

Oberlandesgericht erkennt de facto \"Ehe\" zwi9schen erwachsenem Mann und Kind an


Was stimmt nicht in Teilen der Justiz? Erst bilden sich Richter in Bochum ein, bei einem islamistischen Brandanschlag auf eine Synagoge keinen Antisemitismus als Tatmotiv erkennen "zu können", jetzt erklärt das Oberlandesgericht Bamberg die "Ehe" zwischen einem syrischen Mann und einem 14-jährigen Mädchen de facto für "legal".

Oberlandesgericht erkennt de facto \"Ehe\" zwi9schen erwachsenem Mann und Kind an
"The European" berichtet:
 
Das Oberlandesgericht der Stadt Bamberg erklärte eine Ehe zwischen einem erwachsenen Mann und einem 14-jährigen Mädchen für rechtsgültig. Damit ist das islamische Recht auch in Deutschland angekommen.
 
Der "Ehevertrag" zwischen dem erwachsenen Mann und dem Kind war in Syrien geschlossen worden. Die Richter kamen zu der mehr als nur fragwürdigen Entscheidung, diesen anzuerkennen, nachdem sie syrisches Ehe- und Familienrecht "ausgibieg studiert haben"  - warum auch immer, die Bundesrepublik Deutschland ist nicht Teil syrischen Hoheitsgebietes, wo übrigens auch die Todesstrafe gilt und Homosexualität ebenfalls strafbar ist.  Unklar ist, ob als nächster Akt der Abusrdidät im Irrenstadl Deutschland demnächst auch saudisches Recht angewandt und Frauen sowie "Ungläubige" gesteinigt werden dürfen. 
 
Das Jugendamt der Stadt Bamberg kündigte bereits an in Berufung zu gehen. Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) zeigte sich schockiert hinsichtlich des unfassbaren Urteils. Gegenüber infranken.de erkläre er: „Für die Beurteilung der Ehemündigkeit einer Person – also der Frage, ab welchem Alter die Ehe geschlossen werden kann – soll künftig stets deutsches Recht gelten.“

 

In der Urteilsbegründung findet sich u.a. folgende krude "Argumentationslinie":
 
Eine in Syrien nach syrischem Eheschließungsrecht wirksam geschlossene Ehe einer zum Eheschließungszeitpunkt 14-Jährigen mit einem Volljährigen ist als wirksam anzuerkennen, wenn die Ehegatten der sunnitischen Glaubensrichtung angehören und die Ehe bereits vollzogen ist. (amtlicher Leitsatz)
 
Die Unterschreitung des Ehemündigkeitsalters des § 1303 BGB bei einer Eheschließung im Ausland führt selbst bei Unterstellung eines Verstoßes gegen den ordre public (Art. 6 EGBGB) nicht zur Nichtigkeit der Ehe, wenn nach dem für die Eheschließung gem. Art. 11, 13 EGBGB anzuwendenden ausländischen Recht die Ehe bei Unterschreitung des dort geregelten Ehemündigkeitsalters nicht unwirksam, sondern nur anfechtbar oder aufhebbar wäre. (amtlicher Leitsatz)
 
Den vollständigen Text findet man hier.

 

Der Chefredakteur des schwulen Onlinemagazins gaystream.info, Dr. David Berger, kommentiert auf seiner Homepage das Urteil u.a. wie folgt:
 
Man muss das schon zwei mal lesen und bei möglichst vielen unterschiedlichen Presseorganen noch einmal ergoogeln, um es glauben zu können: Das Oberlandesgericht der Stadt Bamberg hat nun eine Ehe zwischen einem erwachsenen Syrer und einem 14jährigen Mädchen als rechtsgültig auch in Deutschland anerkannt.
 
Grundlage für die Anerkennung war das syrische Eherecht, das wiederum von der islamischen Rechtssprechung, der Scharia, geprägt ist.
 
Damit ist nun das erreicht, worauf einige kämpferische Muslime auch in Deutschland seit langem hinarbeiten: Die Scharia ist in Deutschland nun wirklich angekommen, anerkannt von deutschen Richtern.

 

Den vollständigen Text des Kommentars finden Sie hier.

 

 

 

The cheerful Coyote - Foto: Islamisten bejubeln auf Facebook die durch Wuppertal marodierende "Scharia-Polizei" (Foto: Screenshot)

 

 


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Freitag, 10 Juni 2016