Beispiel \"Ehen\" mit Kindern: Die Scharia mit allem Gewöhnungsbedürftigem gehört zu Deutschland

Beispiel \"Ehen\" mit Kindern:

Die Scharia mit allem Gewöhnungsbedürftigem gehört zu Deutschland


Zu einer Dorfgemeinschaft gehört die Schützenbruderschaft. Der Schütze, der am besten mit dem Gewehr umgeht und am besten trifft, wird Schützenkönig. Die Schützenbruderschaft gehört zum Dorf, der Schützenkönig gehört zum Dorf, die Gewehre gehören zum Dorf und das Schießen gehört zum Dorf. Nicht einmal der Dorftrottel und der Dorfbürgermeister bestreiten dieses.

Die Scharia mit allem Gewöhnungsbedürftigem gehört zu Deutschland

von Dr. Nathan Warszawski

 

Sobald es um die große Politik geht, reichen die hohen Politiker dem Dorftrottel und dem Dorfbürgermeister nicht mehr das Wasser. Es ist Peter Slo****** Lügenäther und die Gier nach Macht und Geld, die das Denken der politischen Klasse Deutschlands lahmlegt. Die einfache Schützenbruderschaft-Logik wird solange zerredet, bis der Bürger ermüdet aufgibt. Hier darf nicht gelten:

 

Zu Deutschland gehört der Islam. Zum Islam gehört die Scharia. Der Islam gehört zu Deutschland, die Scharia gehört zu Deutschland.

 

Warum? Weil der Islam gut, die Scharia schlecht ist?! Oder weil die Scharia dem Islamismus entspricht?

 

Das wichtige Ereignis

 

Juni 2016. Das Oberlandesgericht der Stadt Bamberg erklärt die in Syrien geschlossene Ehe nach islamischen Recht zwischen einem 20-jährigen Mann und einem 14-jährigen Mädchen auch in Deutschland für rechtsgültig. Das genaue Alter der Ehepartner ist nicht bekannt, da die Geburtstage von Mann und Kind wie bei Muslimen üblich auf den 1. Januar gelegt werden.

 

Das islamische Recht gilt nun auch in Deutschland.

 

Die in Syrien geschlossene Ehe wird von deutschen Richtern in einem deutschen Oberlandesgericht zu Recht anerkannt. Das Bamberger Jugendamt will dieses Urteil anfechten, der Bayerische Justizminister faselt empört vor sich hin: „Für die Beurteilung der Ehemündigkeit einer Person – also der Frage, ab welchem Alter die Ehe geschlossen werden kann – soll künftig stets deutsches Recht gelten.“

 

Unter den vielen Flüchtlingen, die die Bundesrepublik in den letzten Monaten aufgenommen hat, befinden sich viele minderjährige Mädchen, die in ihren Heimatländern mit Erwachsenen verheiratet worden sind. Die Familie des Mannes bezahlt den Handel. Das Mädchen gehört mit der Heirat der Familie des Mannes.

Die deutschen Behörden haben Hunderte von Fällen verheirateter Asylbewerbern unter 16 Jahren registriert. In Deutschland selbst können Kinderehen nicht geschlossen werden.

Das Bamberger Urteil lautet:

 

Eine in Syrien nach syrischem (islamischen) Eheschließungsrecht wirksam geschlossene Ehe einer zum Eheschließungszeitpunkt 14-Jährigen mit einem Volljährigen wird als wirksam anerkannt, da die Ehegatten der sunnitischen Glaubensrichtung angehören und die Ehe (oder Vergewaltigung) bereits vollzogen worden ist.

Die verheiratete 14-jährige Syrerin, die mit ihrem 20 Jahre alten Ehemann 2015 nach Deutschland gekommen/geflüchtet ist, wird ab sofort nicht mehr wie eine Minderjährige behandelt. Im Unterschied zu unverheirateten minderjährigen Flüchtlingen steht sienicht unter der Aufsicht des Jugendamts und darf selbst, beziehungsweise ihr Ehemann, entscheiden, mit welchen Personen sie Umgang pflegt und schläft. Das Recht auf Scheidung wird ihr auf Grund ihres jugendlichen Alters verwehrt. Sie kann sich diesbezüglich auch nicht durch das Jugendamt vertreten lassen. Eine Scheidung ist frühestens im Alter von 16 Jahren möglich. Bis dahin hat sie ihren ehelichen Pflichten Folge zu leisten.

 

Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Falles wird eine Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe zugelassen. Wie die Bundesrichter entscheiden werden, ist abzuwarten. Manche Unverbesserliche hoffen, dass die Bundesrichter eine Eheschließung im Ausland, die das in der Bundesrepublik geltende Ehemündigkeitsalter von 16 Jahren eines Partners (gewöhnlich der Ehefrau) unterschreitet, annullieren werden.

 

Wir wollen hoffen, dass der Bundesgerichtshof in Karlsruhe dem Oberlandesgericht der Stadt Bamberg nicht widerspricht. Der Bundesgerichtshof soll das Urteil des Oberlandesgerichts akzeptieren, damit endlich Rechtssicherheit besteht. Zur Rechtssicherheit gehört, dass die Scharia genauso wie der schießende Schützenkönig zu Deutschland gehören. Der Dorftrottel hat gesprochen!

 

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Das oben Geschriebene berührt nur die Oberfläche. Wir tauchen in die Tiefe.

 

Alle zuziehenden Menschen, die Bürger in Deutschland werden wollen, dürfen ihre Kultur und ihre Religion mitbringen. Je mehr Zuziehende aus einem Kulturkreis kommen, desto größer wird so ihr kultureller Einfluss. Derzeit leben mindestens 5 Millionen Muslime in Deutschland. Ihre Zahl wird sich in wenigen Jahren verdoppeln, so dass der Islam als Religion und Kultur seinen Einfluss in Deutschland verstärken wird.

 

Zur Kultur und Religion des Islams gehört unabdingbar die Scharia. Wir können nicht voraussetzen, dass die Scharia an das deutsche Recht angepasst wird, damit beispielsweise keine Kinderehen geschlossen werden. Doch letztendlich sind diese Frühehen irrelevant. Sie sind nur ein Symptom und ein Zeichen hierfür, dass die Scharia in Deutschland angekommen ist und an Einfluss gewinnt.

 

Die Frage, die wir uns nicht mehr stellen werden, lautet, welches Gesetzbuch in Deutschland die Oberhand haben wird: das Grundgesetz oder die Scharia? Bei der Beantwortung dieser Frage geht es nicht um ein abendländisches Rechtsprinzip, sondern um Fakten. Die Fakten sprechen eine eindeutige Sprache: Die Scharia wird über dem Grundgesetz stehen!

 

Warum? Noch gibt die Zahl der Muslime in Deutschland nicht den Ausschlag. Den Ausschlag gibt der „Clash of Civilizations“, der Kampf der Kulturen. Die zuwandernden Muslime sind jung, kräftig und haben viele Nachkommen. Die Eingeborenen sind alt, schwach und haben kaum Kinder. Unter diesen Voraussetzungen hat es bisher noch nie eine eingeborene Kultur geschafft, sich zu behaupten.

 

Es kommt noch etwas Wichtigeres hinzu. Die Eingeborenen sind Anhänger einer säkularen Demokratie, also Ungläubige, die zuwandernden Muslime folgen einer Religion, die die Demokratie höchstens als Mittel zum Zweck ansieht. Ohne Ideologie oder Religion gehen die höchstentwickelten Kulturen zu Grunde. Die Sowjetunion ist in sich zusammengesackt, weil der Glaube am Kommunismus verschwunden ist. Nun regiert in Russland wie im Zarenreich erneut die Orthodoxie mit den Mächtigen, die die Religion als Stütze ihrer Macht verwenden. Deutschland ist weniger laizistisch als Frankreich, das Land Europas, welches noch vor England und Schweden die größten Probleme mit der Scharia hat. Doch auch in Deutschland hat das Christentum nur eine Vergangenheit. Da helfen keine christlichen Anbiederungen an die zukünftigen muslimischen Herrscher. Mit dem Christentum wird in Deutschland die Demokratie verschwinden. Die Anfänge erkennen wir bereits auf den Straßen im Osten Deutschlands und in den Landesparlamenten.

 

Erschienen unter

https://www.fischundfleisch.com/anti3anti/die-scharia-mit-allem-gewoehnungsbeduerftigem-gehoert-zu-deutschland-21880

 

 

Numeri 24 : 9


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Dienstag, 14 Juni 2016