UN-Recht

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Mit seiner am Freitag mit 14 Ja-Stimmen verabschiedeten Resolution 2334 ist es dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gelungen, Juden zu »Friedenshindernissen« zu erklären. Jüdische Bewohner beispielsweise des Jüdischen Viertels von Jerusalem werden nicht »bloß« illegalisiert, indem ihnen eine »falsche« Wohnortwahl unterstellt wird, ihre Existenz wird zum Kriegsverbrechen erklärt.

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Die vom Regime in Ramallah unter, so vermutet die israelische Regierung, tatkräftiger Hilfe der Administration Barack Hussein Obamas formulierte Verurteilung Israels ist ein Dokument, wie es haßerfüllter kaum sein könnte. Besonders deutlich wird das an der unter Einbeziehung Jerusalems erhobenen Forderung, »keinerlei Änderung der Linien [!] vom 4. Juni 1967« anzuerkennen.

 

Geht es nach den Unterstützern der Resolution 2334, stellt jüdisches Leben im Jüdischen Viertel der israelischen Hauptstadt einen Verstoß gegen internationale Rechtsnormen dar und bedroht den Frieden. Denn in der Tat konnte das Jüdische Viertel Jerusalems am 4. Juni 1967 vermutlich als mustergültig judenrein gelten. Wie jedoch war es gerade dort dazu gekommen und wann?

 

Gut zwei Jahrzehnte vor dem 4. Juni 1967 eröffneten mehrere arabische Staaten, die von der lokalen arabischen Bevölkerung unterstützt wurden, einen als kurzfristiges Unternehmen geplanten Krieg zur Vernichtung des eben wiedergegründeten Staates Israel. Dabei eroberten die Araber auch die Altstadt von Jerusalem, von Juden bewohnte Dörfer am Toten Meer oder den Etzion-Block.

 

Die Aggressoren gingen brutal gegen die jüdische Bevölkerung in den von ihnen eingenommenen Gebieten vor, sie ermordeten Juden oder vertrieben sie, raubten und zerstörten deren Besitz. In der Altstadt von Jerusalem brannten sie 22 von 27 Synagogen nieder und zerstörten später auch noch die restlichen Gebetshäuser, auf dem Ölberg schändeten sie über 50.000 jüdische Gräber.

 

Im Juni 1967, die arabischen Armeen planten eine weitere Stufe ihrer Aggression, gelang es den Streitkräften Israels, auch die seit 1948/49 von Jordanien beherrschten Gebiete Jerusalems zu befreien und so eine Rückkehr der zuvor vertriebenen jüdischen Bevölkerung zu ermöglichen und den Wiederaufbau zerstörter jüdischer Heiligtümer. Doch seit Freitag muß das als illegal gelten.

 

Die Resolution 2334 des UN-Sicherheitsrats steht damit in der Tradition des spätestens seit 1947/48 andauernden Versuchs, die Gründung einer jüdischen Heimstätte zu verhindern oder rückgängig zu machen. Sie kriminalisiert Juden als Juden und will die Ergebnisse einer miltärisch-terroristischen Aggression wiederherstellen. Sie ist ein kriegerischer Akt gegen jüdische Selbstbestimmung.

 

 

tw_24


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Montag, 26 Dezember 2016