Kein Witz: Klage gegen Facebook

Kein Witz: Klage gegen Facebook


Im November 2018 sperrte Facebook Malca Goldstein-Wolf dafür, folgenden Witz auf ihrer Facebook-Seite veröffentlicht zu haben:

Kein Witz: Klage gegen Facebook

Was passiert, wenn eine Fliege in eine Kaffeetasse fällt?

Der Italiener schmeißt die Tasse zu Boden, zerbricht sie und läuft wutentbrannt davon.

Der Deutsche wäscht die Tasse sorgfältig aus, sterilisiert sie und kocht sich einen neuen Kaffee.

Der Franzose nimmt die Fliege heraus und trinkt den Kaffee.

Der Chinese isst die Fliege und schüttet den Kaffee weg.

Der Russe trinkt den Kaffee mit der Fliege, wenn es schon mal was gratis gibt.

Der Israeli verkauft den Kaffee dem Franzosen, die Fliege dem Chinesen und die Tasse dem Italiener, trinkt eine Tasse Tee und erfindet mit dem verdienten Geld einen Schutz, der Fliegen davon abhält, in Tassen zu fallen.

Der Palästinenser gibt dem Israeli die Schuld an der Fliege in seinem Kaffee, protestiert bei den Vereinten Nationen gegen diesen Akt der Aggression, nimmt von der Europäischen Union eine Spende für den Kauf eines neuen Kaffees entgegen, kauft für das Geld jedoch Sprengstoff und jagt damit das Kaffeehaus in die Luft, in dem der Italiener, der Franzose, der Chinese, der Deutsche und der Russe gerade versuchen, dem Israeli zu erklären, dass dieser seine Tasse Tee dem Palästinenser überlassen sollte.

Malca Goldstein-Wolf hat durch ihr Engagement schon sehr viel im Kampf gegen Judenhass erreicht. Es ist unter anderem ihr zu verdanken, dass der WDR eine Zusammenarbeit mit dem Musiker Roger Waters beendete, nachdem sie dem Intendanten davon überzeugen konnte, dass Roger Waters antisemitische Vorurteile und Hass gegen den Staat Israel schürt. Sie hat den WDR ebenfalls zu einer Entschuldigung bewegen können, nachdem ein mehr als undifferenzierter Beitrag durch den Sender veröffentlicht worden war (siehe „Der Artikel hätte in dieser Form nicht veröffentlicht werden dürfen“.

Wenn immer es ihre Zeit erlaubt, demonstriert Malca Goldstein-Wolf gegen Judenhass, wie im Sommer 2018 bei einer Demonstration in Bochum (siehe „Wir werden nicht schweigen“) oder im Herbst 2018 bei einer Demonstration in Köln, auf der sie sogar körperlich angegriffen wurde (siehe „Diese Ausstellung spaltet“).

Ein wichtiges Mittel von Malca Goldstein-Wolf im Kampf gegen Judenhass ist Facebook. Mit diesem sozialen Netzwerk erreicht sie viele Menschen und organisiert so ihre aufklärerischen Aktionen gegen Judenhass. Das wissen ihre Gegner. Darum versuchen sie mit allen Mitteln, sie zu entwaffnen, indem sie ihre Veröffentlichungen auf Facebook melden, in der Hoffnung, dass sie gesperrt wird.

Im November 2018 gelang es ihnen wieder. Facebook sperrte Malca Goldstein-Wolf für dreißig Tage und entwaffnete somit eine Kämpferin gegen Judenhass. Ihr Vergehen? Ein Witz!

Es gibt ein grundlegendes Problem bei Facebook. Dort werden Einträge gelöscht, wenn sie von vielen Menschen gemeldet werden. Diese Methode hat jedoch einen großen Fehler. Es gibt über 2,1 Milliarden Christen und über 1,6 Milliarden Muslime auf der Welt. Aber es gibt nicht mal 16 Millionen Juden. Es ist viel leichter, eine große Anzahl von Muslimen oder Christen zu finden, die sich durch eine Aussage beleidigt fühlen und mag sie auch noch so harmlos sein, als eine große Anzahl von Juden, die sich durch eine Aussage beleidigt fühlen und mag sie auch noch so brutal sein.

Immer wieder kommt es bei Facebook vor, dass vollkommen akzeptable Kritik am Islam gelöscht wird und die Kritiker mit langen Sperren belegt werden, während offen judenfeindliche Aussagen nicht gelöscht werden. Malca Goldstein-Wolf soll durch massives Melden mundtot gemacht werden. Es ist ein wahrer Zermürbungskrieg, der gegen sie geführt wird. Ihre wichtigste Waffe im Kampf gegen Hass und Fundamentalismus ist das freie Wort und die Möglichkeit, die Worte zu veröffentlichen. Ein Meldemob tut nun alles, ihr diese Waffe zu entreißen und Facebook macht sich zum willigen Vollstrecker dieses Mobs.

Daher entschieden sich der Hamburger Rechtsanwälte Steinhöfel, den Fall zu übernehmen und die Kosten und Risiken aus den Spenden für „Meinungsfreiheit im Netz“ zu decken. Sie erklären:

„Wir erachten die Sanktionen von Facebook als rechtswidrigen Vertragsbruch und unzuässigen Eingriff in die durch Art. 5 GG garantierte Meinungsfreiheit.“

Sie reichten daher einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Köln ein und dieser übersandte daraufhin Facebook den Antrag zur Stellungnahme. Was daraufhin geschah, beschreibt Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel wie folgt:

„Nach den üblichen, vorsätzlichen Verstößen gegen § 5 Abs. 1 NetzDG (Anbieter sozialer Netzwerke haben im Inland einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen. An diese Person können Zustellungen in Gerichtsverfahren vor deutschen Gerichten wegen der Verbreitung rechtswidriger Inhalte bewirkt werden) erfolgte eine Stellungnahme, die uns allerdings noch nicht vorliegt. Das ist aus zwei Gründen auch nicht wichtig: 1. Ist das servile Getue gegenüber der eigenen Mandantin schwer zu ertragen und die teilweise beschämenden Rechtfertigungsversuche für semi-totalitäre und freiheitsfeindliche Bevormundung nur mit Mühe zu lesen. 2. Hat es erneut nichts genützt, denn das Landgericht Köln hat am 12.12.2018 (32 O 323/18) die einstweilige Verfügung antragsgemäß erlassen.“

Als die Stellungnahme dann endlich eintraf, bestand sie aus 44 Seiten (ohne Anlagen), in der der Gegnervertreter versuchte, den Witz als „Hassrede“ zu diskreditieren. Das Landgericht Köln jedoch erließ eine einstweilige Verfügung, die es Facebook untersagte, den Witz zu löschen und Malca Goldstein-Wolf wegen dieses Witzes zu sperren. Bei Zuwiderhandlung drohten Facebook eine viertel Millionen Euro Ordnungsgeld. In der Begründung der 32. Zivilkammer im Kölner Landgericht heißt es (Aktenzeichen: 32 O 323/18):

„Bei dem Vertrag der Parteien handelt es sich um einen als Dauerschuldverhältnis geregelten Austauschvertrag. Die Antragsgegnerin stellt dem jeweiligen Nutzer ihrer IT-Infrastruktur zur Verfügung. Im Gegenzug willigt der Nutzer in die Speicherung und Verwendung der Daten durch die Antragsgegnerin ein, die diese Daten u.a. für Werbezwecke vermarktet. Durch den von der Antragstellerin glaubhaft gemachten Vertrag hat sich die Antragsgegnerin zur Bereitstellung ihre Dienste verpflichtet. Hierzu gehört die Möglichkeit, Beiträge und Inhalte zu posten. Diese vertraglich eingeräumten Möglichkeit hat die Antragsgegnerin der Antragstellerin durch Löschung des Beitrags der Antragstellerin und die 30-tägige Sperre genommen. Die Antragsgegnerin somit hat gegen die Verpflichtung, die Antragsgegnerin ihre Infrastruktur als Platform zur Verfügung zu stellen, verstoßen.“

Damit machte das Landgericht Köln klar, dass Facebook einen Vertrag mit der Nutzerin hat und diesen Vertrag von Facebook einzuhalten sei. Mit dem Akzeptieren der allgemeinen Geschäftsbedingungen ging Facebook mit Malca Goldstein-Wolf einen Vertrag ein, der darin besteht, dass Goldstein-Wolf von Facebook eine Plattform zur Veröffentlichung angeboten bekommt und Facebook als Gegenleistung Daten von der Nutzerin erhält, die das Unternehmen dann vermarkten kann. Als Facebook Malca Goldstein-Wolf grundlos sperrte, beging das Unternehmen damit einen Vertragsbruch, denn es gilt: „Pacta sunt servanda“.

Im Eilverfahren erging daraufhin eine Aufforderung an Facebook mit der Bitte, die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung und somit wie ein rechtskräftiges Urteil zu akzeptieren. Facebook war dazu jedoch nicht bereit, sondern ließ Rechtsanwälte Steinhöfel wissen:

“Wir möchten weiterhin darauf hinweisen, dass unsere Mandantin die einstweilige Verfügung nicht als endgültig erachtet und auch nicht bereit ist, Ihren anderen Forderungen nachzukommen.”

Um diese Rechtskraft nunmehr herbeizuführen, hat Malca Goldstein-Wolf, vertreten durch Steinhöfel, nunmehr Klage beim Landgericht Köln erhoben. Joachim Steinhöfel erklärt:

„Wir werden rechtzeitig informieren, wenn die mündliche Verhandlung stattfindet.“

Wenn es soweit ist, kann sich jeder, der möchte, persönlich einen Eindruck davon verschaffen, welches gestörte Verhältnis Facebook („Facebook löscht mit politischer Schlagseite“, FAZ) zur Meinungsfreiheit hat.

***

Diese Klage ist nur möglich durch die unermüdliche Arbeit des Rechtsanwalts Joachim Steinhöfel, der auch mich bereits mehrmals juristisch beraten, unterstützt und vertreten hat. Tapfer im Nirgendwo und ich haben ihm viel zu verdanken.

Joachim Steinhöfel handelt aus der tiefen Überzeugung heraus, dass es sich lohnt, für die Meinungsfreiheit und das Recht auf freie Entfaltung der Person zu kämpfen. Nicht selten hilft er Menschen, die finanziell nicht in der Lage sind, sich eine so gute Vertretung vor Gericht zu leisten.

Auch dieser Fall wurde nur möglich, weil die mit der Seite „Meinungsfreiheit im Netz“ gesammelten Beiträge seine anwaltliche Tätigkeit möglich gemacht haben. Ich selber habe auch schon gespendet. Jeder von uns könnte der Nächste sein, der auf diese Unterstützung angewiesen ist, um Facebook nicht wehrlos gegenüber zu stehen. Die Nutzerinnen und Nutzer verbünden sich für „Meinungsfreiheit im Netz“. Eine gute Sache!

https://meinungsfreiheit.steinhoefel.de/spenden/

 

Tapfer im Nirgendwo


Autor: Gerd Buurmann
Bild Quelle:


Donnerstag, 31 Januar 2019

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