Für ein sicheres Deutschland

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Kampagne für Polizei- und Rettungskräfte

 Für ein sicheres Deutschland

Vertrauen und Respekt in die Arbeit von Polizei, Ersthelfern und Feuerwehrleuten zu stärken und Übergriffen auf uniformierte Einsatzkräfte entschlossen entgegenzutreten - das ist ein Anliegen der Bundesregierung. Mit einer Kampagne für Polizei und Rettungskräfte wirbt das Bundesinnenministerium bundesweit für mehr Respekt.

"Für ein sicheres Deutschland" lautet der Titel der Aktion, die ein Anliegen des Koalitionsvertrages aufgreift und umsetzt. Dort heißt es: "Der Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte, Rettungskräfte und anderen Repräsentantinnen und Repräsentanten des Staates sowie gegen ehrenamtlich Engagierte muss auf allen Ebenen konsequent entgegengewirkt werden."

"Für ein sicheres Deutschland" lautet der Titel der Aktion, die ein Anliegen des Koalitionsvertrages aufgreift und umsetzt. Dort heißt es: "Der Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte, Rettungskräfte und anderen Repräsentantinnen und Repräsentanten des Staates sowie gegen ehrenamtlich Engagierte muss auf allen Ebenen konsequent entgegengewirkt werden."

Mehr Übergriffe auf Polizei- und Rettungskräfte

Die Fälle von Gewalt gegen Polizeibeamte und Rettungskräfte reißen nicht ab. Wie bei anderen Gewaltdelikten spielen zudem Alkohol- und Drogeneinfluss eine große Rolle.

In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte (PVB), sonstige Vollstreckungsbeamtinnen und –beamte (zum Beispiel Zoll) und andere Einsatzkräfte (zum Beispiel Feuerwehr)  i.S.d. §§ 113, 114 und 115 StGB gesondert als Opfer erfasst, soweit sie in Bezug auf ihren Beruf Opfer von Gewaltdelikten wie Mord, Totschlag, Raub, Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung, eines Widerstandsdeliktes oder eines tätlichen Angriffs wurden.

Die Daten und Fakten sprechen für sich:

2018 wurden 85.604 Vollstreckungsbeamtinnen und –beamte (darunter 79.164 PVB) sowie andere Einsatzkräfte als Opfer versuchter und vollendeter Straftaten der oben beschriebenen Art erfasst (2017: 77.791 darunter 73.897 PVB). Dies entspricht einem Anstieg von 10,0 % (PVB +7,1 %).

Eine Zunahme der Opferzahlen ist im Bereich der Nötigung (2017: 1.440, 2018 1.569 / +9,0 %) zu verzeichnen. Rückläufig waren hingegen die Opferzahlen bei Bedrohung (2017: 5.424, 2018: 5.097 / -6,0 %).

Der Rückgang der Opferzahlen bei vorsätzlicher einfacher Körperverletzung und bei gefährlicher und schwerer Körperverletzung ist vermutlich auf die Einführung des neuen Straftatbestandes "Tätlicher Angriff" (§ 114 StGB) zurückzuführen. Hier ist ein Vorjahresvergleich kaum möglich.

Beim Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte wurden 2017 insgesamt 47.495 PVB als Opfer registriert, im Jahr 2018 waren es bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen insgesamt 44.245 PVB (-6,8 %). Auch hier ist eine Verschiebung zum neuen Straftatbestand "Tätlicher Angriff" nicht auszuschließen.

Hinsichtlich der Fallzahlen bei den Gewalttaten gegen Polizeivollzugsbeamte erhöhte sich die Anzahl von 36.441 (2017) auf 38.109 (2018, +4,6 %). Der im Vergleich zu den Fallzahlen stärkere Anstieg der Opferzahlen (+7,1 %) könnte darauf zurückzuführen sein, dass ein stärkerer Kräfteeinsatz erfolgt - mit der Konsequenz, dass in Konfliktsituationen deutlich mehr PVB Opfer von Straftaten werden können.

Bei Widerstand gegen und tätlichem Angriff auf die Staatsgewalt wurden 2018 insgesamt 31.346 Tatverdächtige registriert, davon 21.482 deutsche (68,5 %) und 9.864 nichtdeutsche Tatverdächtige (31,5 %).

 


Autor: Bundesregierung
Bild Quelle: BMI


Freitag, 02 August 2019

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