Eine detalierte völkerrechtliche Analyse: \"Besetzte\" oder \"umstrittene\" Gebiete?

Eine detalierte völkerrechtliche Analyse:

\"Besetzte\" oder \"umstrittene\" Gebiete?


Der frühere Botschafter Israels bei den Vereinten Nationen und heutige Abteilungsleiter im israelischen Außenministerium, Dr. Dore Gold, geht der Frage nach, ob Judäa und Samaria völkerrechtlich gesehen besetzte oder umstrittene Gebiete sind.

Dore Gold geht dieser Frage in seiner Funktion als Präsident des Jerusalem Center for Public Affairs und vormaliger Botschafter Israels bei der UNO nach. Sein Beitrag in Jerusalem Viewpoint basiert auf einem Jerusalem Issue Brief zum selben Thema und obwohl der Text inzwischen acht Jahre alt ist, hat er weder an Aktualität noch an Relevanz verloren.

 

Eher im Gegenteil: Wenn Golds völkerrechtliche Analyse vor acht Jahren richtig war, so ist sie das heute noch immer; und was den Vergleich zwischen der politischen Situation damals und heute betrifft, macht sein Text deutlich, was die PLO mit ihrer sogenannten zweiten Intifada verspielt hat; die Folgen dieser Entscheidung sind bis heute spürbar. Wobei sich vor dem Hintergrund des aktuellen Geschehens die Frage aufdrängt, ob das Vorgehen in einer Kontinuität steht mit aktuellen Versuchen, dem jüdischen und demokratischen Staat jede Möglichkeit zu schaffen, sich ins Unrecht zu setzen und sich international angreifbar zu machen, etwa durch von der UNO sanktionierte Flugverbotszonen und/oder die Anerkennung eines Pali-Staates auf der West Bank.

 

Aus dem Englischen übersetzt von Gerrit Liskow

 

Dore Gold: „Besetzte“ oder „umstrittene“ Gebiete?

 

“Besetzung" ist eine Anschuldigung / Die Begrifflichkeiten in anderen territorialen Konflikten / Über das Fehlen vorheriger anerkannter Souveränität in den Gebieten / Angriffskrieg vs. Selbstverteidigung / Israelisches Recht an und in den Gebieten / Ist es nach Oslo möglich, die Gebiete als „besetzt“ zu bezeichnen?

 

"Besetzung" ist eine Anschuldigung

 

Im Zentrum des diplomatischen Kampfes der Palästinenser steht die Behauptung, dass sie auf der West Bank und im Gaza Streifen einer „Besetzung“ widerstünden. Wie unlängst Hanan Ashrawi bei CNNs Larry King Weekend meinte, hoffe sie, dass der US-amerikanische Kampf gegen den Terrorismus etwas an dessen „Ursache“ ändere. Sie fuhr fort, indem sie insbesondere „die Besetzung, die schon zu lange dauert“ als einen der Gründe für den Terrorismus benannte1. Mit anderen Worten: Die Gewalt der Intifada wäre das Produkt der „Besetzung“.

 

Mustafa Barghouti, Präsident des Palestinian Medical Relief Committees und ebenfalls ein oft gesehener Gast auf CNN, betonte ganz ähnlich: Dass "die Wurzel des Problems die israelische Besetzung" wäre2. In einem Artikel in der Washington Post vom 16.Januar 2002 führte er in seiner Funktion als Chef von Arafats Fatah-Fraktion der West Bank PLO den Gedanken weiter aus: "Ihr wollt Sicherheit? Dann beendet die Besetzung." Daraus wurde die bei den Sprechern der Palästinenser aktuell am weitesten verbreitete Argumentationslinie; zumal diese Sprecher mit einem zunehmenden internationalen Konsens gegen Terrorismus als Mittel der Politik fertigwerden müssen.

Derartige Sprachregelungen und Ideologeme bestimmen auch die diplomatischen Auseinandersetzungen der UNO. Im August 2001 widerholte ein palästinensischer Resolutionsentwurf an den UN-Sicherheitsrats den gemeinhin verwendeten Begriff und bezog sich auf die West Bank und den Gaza Streifen als „besetzte palästinensische Gebiete“. Ähnliche Anspielungen auf Israel als „fremder Besetzer“ tauchten auch im Resolutionsentwurf zur Anti-Rassismus-Konferenz der UNO in Durban auf. Der libysche Botschafter bei den UN wiederholte im Namen der Arabischen Gruppe der Vollversammlung erneut und im Fernsehen: „Die Arabische Gruppe betont ihre Entschlossenheit, jedem Versuch, den Widerstand gegen die Besetzung als Terrorismus zu bezeichnen, entgegenzutreten.“3

 

Wie unschwer zu erkennen ist, werden drei Zwecke mit der wiederholten Bezugnahmen auf die „Besetzung“ oder die „besetzten palästinensischen Gebiete“ verfolgt. Erstens versuchen die Sprecher der Palästinenser einen politischen Zusammenhang herzustellen, in dem die Anwendung von Gewalt verständlich und letztlich sogar gerechtfertigt erscheint. Zweitens lässt die palästinensische Forderung nach einem „Ende der Besetzung“ keinerlei Raum für territoriale Kompromisse auf der West Bank oder im Gaza Streifen, wie sie ursprünglich in der Sprachregelung von Resolution 242 des UN-Sicherheitsrats vorgesehen waren (s.u.).

 

Drittens soll die Rede von den “besetzten palästinensischen Gebieten” jeden israelischen Anspruch auf Land von vornherein unmöglich machen: Wäre die neutralere Begrifflichkeit “umstrittene Gebiete” benutzt worden, könnten Israelis und Palästinenser sich heute mit gleichen Rechten auf derselben Ebene begegnen. Zusätzlich können alle Unterstützer der Sache der Palästinenser die jüdische Beziehung zum Land in Abrede stellen, indem sie Israel als „fremden Besetzer“ hinstellen.

 

Dies wurde zu einem Grundbestandteil palästinensischer diplomatischer Bemühungen seit dem gescheiterten Gipfel in Camp David im Jahr 2000, vor allem aber seit der Durban Konferenz der UNO im Jahr 2001. Tatsächlich nutzt die Delegitimisierungsbewegung die Rede von der „Besetzung“ aus, um Erinnerungen an das von den Nazis besetzte Europa während des Zweiten Weltkrieges wachzurufen und diese Assoziationen auf israelisches Vorgehen auf der West Bank und im Gaza Streifen zu übertragen.4

 

Die Begrifflichkeiten in anderen territorialen Konflikten

 

Der politisch instrumentalisierte Begriff “besetzte Gebiete” scheint einzig auf Israel angewendet zu werden aber so gut wie nie, wenn von anderen territorialen Konflikten die Rede ist; das US-Außenministerium bezieht sich etwa auf Kaschmir als „umstrittenes Gebiet“5. Ganz ähnlich bezeichnet es in seinen Country Reports on Human Rights Practices den Teil von Aserbeidschan, den die einheimischen armenischen Separatisten als unabhängige Republik für sich beanspruchen, als das „umstrittene Gebiet Nagorno-Karabakh."6

 

Trotz der Meinung des Internationalen Gerichtshofs, wonach West-Sahara nicht der marokkanischen Gebietshoheit untersteht, hat es sich allgemein nicht durchgesetzt, das marokkanische Eindringen in die vormalige spanische Kolonie als „Besetzung“ zu bezeichnen. In einer jüngeren Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs aus dem März des Jahres 2001 wurde die Insel Subarah im Persischen Golf, die sowohl von Bahrein als auch von Katar für sich reklamiert wurde, als „umstrittenes Gebiet“ bezeichnet, bevor sie letztlich Katar zugesprochen wurde.7

 

Selbstredend sind die historischen Bedingungen jeder Situation einzigartig, aber in einer Vielzahl ganz ähnlicher territorialer Konflikte, von Nord-Zypern bis zu den Kurilen und Abu Masa im Persischen Golf, wo Auseinandersetzungen zumindest teilweise auch bewaffnet ausgetragen wurden, ist der Begriff „besetzte Gebiete“ gemeinhin nicht in der internationalen Sprachregelung gebräuchlich.8

 

Es scheint also der jüngeren Geschichte mit der West Bank und dem Gaza Streifen eine besondere Ausnahme gegeben zu sein, zumal in vielen Gebietsstreitigkeiten seit dem Zweiten Weltkrieg, in denen das fragliche Land zuvor der Souveränität eines anderen Staates unterstand, der Begriff „besetzte Gebiete“ selbst dann nicht zur Anwendung kam, wenn Gebiete infolge einer bewaffneten Auseinandersetzung unter die militärische Kontrolle der anderen Seite gekommen waren.

 

 

Über das Fehlen vorheriger anerkannter Souveränität in den Gebieten

 

Israel begab sich in die West Bank und in den Gaza Streifen während des Sechstagekriegs 1967. Israelische Rechtsexperten widerstrebten Versuche, die West Bank und den Gaza Streifen als „besetzt“ zu bezeichnen oder zuzugestehen, dass die Gebiete unter wesentliche internationale Vereinbarungen fallen, die die Frage militärischer Besetzung betreffen.

 

Der ehemalige Vorsitzende Richter am Obersten Gerichtshof, Meir Shamgar, schrieb in den 70er Jahren, dass es im Fall der West Bank und des Gaza Streifens de jure keine Anwendbarkeit der Vierten Genfer Konvention von 1949 gebe, weil die Genfer Konvention „von der Annahme ausgeht, dass es vormalig einen staatlichen Souverän gegeben haben muss, dem die Kontrolle entzogen wurde, und dass es sich bei diesem staatlichen Souverän zudem um einen rechtmäßig anerkannten gehandelt haben muss.“

 

In der Tat hielten Jordanien die West Bank bzw. Ägypten den Gaza Streifen vor 1967 besetzt; ihre Anwesenheit in den Gebieten war einer völkerrechtswidrigen Invasion im Jahre 1948 geschuldet, illegal gemäß dem UN-Sicherheitsrat. Jordaniens Annexion der West Bank im Jahr 1950 wurde außer von Groß-Britannien (das die Annexion Jerusalems dabei ausklammerte) nur von Pakistan anerkannt, von der überwiegenden Mehrheit der internationalen Gemeinschaft, inklusive der arabischen Staaten, aber abgelehnt.

 

Auf Drängen Jordaniens wurde die Waffenstillstandslinie von 1949, die bis 1967 die israelisch-jordanische Grenze darstellte, nicht als internationale Grenze anerkannt sondern nur als eine Linie, die zwei Armeen trennt. Das Waffenstillstandsabkommen betonte ausdrücklich: „Keine Absprache dieses Abkommens soll in irgendeiner Art die Rechte, Ansprüche und Positionen einer der vertragschließenden Parteien hinsichtlich einer friedlichen Regelung der Palästina-Frage vorentscheiden, zumal die Regelungen dieses Abkommens einzig von militärischen Erwägungen erzwungen wurden.“

 

Wie bereits erwähnt, war und ist in vielen anderen bewaffneten Konflikten, die international anerkannte Grenzen verletzten und bei denen vormalig souveräne Flächen erobert wurden, von “Besetzung” keine Rede – selbst in offensichtlichen Fällen von Angriffskriegen nicht. Im Falle der West Bank und Gaza, wo zuvor kein international anerkannter Souverän existierte, ist das Stigma, Israel wäre eine “Besatzungsmacht”, dennoch gemeinhin auf Zustimmung gestoßen.

 

Angriffskrieg vs. Selbstverteidigung

 

Völkerrechtsexperten treffen in der Regel eine Unterscheidung zwischen „Eroberungskriegen“ und solchen Gebietsstreitigkeiten, die aus Selbstverteidigung resultieren. Der ehemalige Rechtsberater des US-Außenministeriums, Stephen Schwebel, der später dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag vorsaß, schrieb hinsichtlich des israelischen Beispiels im Jahre 1970: „Wenn der vorherige Besitzer ein Gebiet ungesetzlich erworben hat und ein anderer Staat dasselbe Gebiet nach einem legitimen Akt der Selbstverteidigung für sich beansprucht, hat letzterer gegenüber dem vorherigen Inhaber den valideren Anspruch.“9

 

In diesem Zusammenhang ist die genaue chronologische Abfolge der Ereignisse am 5. Juni 1967 entscheidend, weil Israel sich erst nach wiederholtem Beschuss durch die jordanische Artillerie in die West Bank begab. Die jordanischen Angriffe begannen um 10 Uhr vormittags; eine Warnung der israelischen Regierung an Jordanien erging per UNO um 11 Uhr desselben Vormittags, wobei die jordanischen Angriffe nichtsdestotrotz anhielten, so dass der israelische Militäreingriff um 12h45 erfolgte. Zuvor hatten irakische Truppen bereits das jordanische Gebiet durchquert und standen bereit zur Invasion der West Bank. Im selben Augenblick, in dem die jordanischen Kräfte den Waffenstillstand brachen und zum Angriff übergingen, waren die temporären Waffenstillstandslinien des Jahre 1949 hinfällig geworden. Israel übernahm die Kontrolle der West-Bank also als Ergebnis von Selbstverteidigung.

Die Rede von „Besatzung“ hat den Sprechern der Palästinenser ermöglicht, diese Ereignisse zu verunklaren. Indem sie wiederholt von „Besetzung“ reden, gelingt es ihnen, die historische Kausalität auf den Kopf zu stellen, insbesondere vor einem westlichen Publikum. In dieser Lesart ist der gegenwärtige territoriale Konflikt das Ergebnis einer israelischen Entscheidung „zu besetzen“, und nicht etwa einer Koalition arabischer Staaten geschuldet, die Israel einen Krieg aufgezwungen haben.

 

Israelisches Recht an und in den Gebieten

 

Entsprechend der Resolution 242 des UN-Sicherheitsrats vom 22. November 1967 – die als Grundlage der Madrider Konferenz 1991 und der Grundsatzerklärung des Jahres 1993 diente – wird von Israel lediglich erwartet, sich „aus Gebieten“ auf „sichere und anerkannte Grenzen“ zurückzuziehen; ein Rückzug aus DEN oder gar ALLEN Gebieten, die nach dem 1967er Krieg gewonnen wurden, ist damit nicht gemeint.

 

Die wohlüberlegte Formulierung ist das Ergebnis monatelanger und ausgesprochen schwieriger Diplomatie. Die Sowjetunion versuchte, das Wort „alle“ in den britischen Entwurf zur späteren Resolution 242 hineinzubekommen. Lord Caradon, der britische Botschafter am Sitz der UNO, widerstand diesen Versuchen.10

 

Weil die Sowjets versuchten, die Begrifflichkeit eines vollständigen Rückzugs in den Resolutionsentwurf einfließen zu lassen und damit scheiterten, kann es keine zwei Meinungen über die Bedeutung von Resolution 242 geben, wie sie letztlich vom UN-Sicherheitsrat auch einstimmig angenommen wurde.

 

Dementsprechend unterstützte der UN-Sicherheitsrat den legitimen Anspruch Israels auf Teile der Gebiete zur Errichtung sicherer Grenzen. George Brown, 1967 der britische Außenminister, bekundete drei Jahre später, dass Resolution 242 bedeute, „dass Israel sich nicht aus allen Gebieten zurückziehen muss“11. Im Zusammenhang mit Resolution 338 des UN-Sicherheitsrats wurde es ganz offensichtlich, dass nur Verhandlungen bestimmen können, welche Teile der Gebiete letztlich israelisch würden und welche an Israels arabisches Gegenstück fielen.

 

Tatsächlich erfolgte die letzte Definition, die das betraf, was heute West Bank und Gaza Streifen sind, im Jahr 1922, als das Völkerbundmandat für Palästina formuliert wurde, und in dem die jüdischen Rechte für die Gesamtheit des Mandatsgebiets anerkannt wurden: „Es wird hiermit die historische Verbindung der jüdischen Nation mit Palästina als Grund für die Wiedererrichtung ihrer Heimat in ebendiesem Land anerkannt.“

 

Die Mitgliedstaaten des Völkerbundes schufen die Rechte des Judentums nicht, sondern sie erkannten diese als bereits per se existierende Ansprüche an – so, wie sie sich im 2000-jährigen Streben der jüdischen Nation ausdrücken, ihre historische Heimat zurückzubekommen.

Es blieben diese israelischen Rechte auch nach dem Ende des Völkerbundes im Jahr 1946 bestehen, und zwar gemäß Artikel 80 der UNO-Charta. Dieser Artikel 80 besagt, dass nichts in der UNO-Charta „dahingehend ausgelegt werden kann, dass es auf irgendeine Art und Weise die Rechte irgendwelcher Staaten oder Völker oder bestehender internationaler Vereinbarungen verändert.“

 

Diese Rechte blieben unberührt von Resolution 181 der UN-Vollversammlung aus dem November 1947 – also dem Teilungsplan – der eine nicht-bindende Empfehlung darstellte, die zudem von der palästinensischen Seite und den arabischen Staaten stets abgelehnt wurde.

 

Angesichts dieser Quellen der Rechtsgrundlagen besitzt Israel einen legitimen Anspruch hinsichtlich der West Bank und dem Gaza Streifen, den offenbar alle diejenigen internationalen Beobachter ignorieren, die den Begriff „besetzte Gebiete“ im Mund führen ohne Kenntnis der rechtlichen Situation des israelischen Anspruchs.

Selbst wenn Israel lediglich „sichere Grenzen“ sucht, die Teile der West Bank und des Gaza Streifens beinhalten, besteht ein großer Unterschied zwischen der Position, in der Israel der internationalen Gemeinschaft als „Besatzungsmacht“ gegenübertritt, und der Position, in der Israel einen belastbaren historischen Rechtsanspruch auf das Land erhebt, der während der letzten hundert Jahre von allen relevanten Institutionen und Quellen des Völkerrechts anerkannt wurde.

 

Ist es nach Oslo möglich, die Gebiete als „besetzt“ zu bezeichnen?

 

In den 80ern schickte Herbert Hansell, Rechtsberater des US-Außenministeriums unter Präsident Carter, sich an, den Fokus der Auseinandersetzung um die “Besetzung” von Land auf die dort lebenden Palästinenser zu verlagern.

Er befand, dass die Vierte Genfer Konvention von 1949 betreffend die militärische Besetzung auf die Bevölkerung der West Bank und des Gaza Streifens anzuwenden wäre, zumal der vorrangige Zweck der Vereinbarung darin bestünde, „die zivile Bevölkerung eines besetzten Gebietes zu beschützen“.12 Hansells Auslegung wurde unter Reagan und Bush fallengelassen, nichtsdestotrotz war es ihm gelungen, den Fokus ein wenig vom Land auf die Bevölkerung zu verlagern.

 

Gleichwohl treffen auch in diesem Fall die üblichen Definitionen, was eine besetzte Bevölkerung ist, nicht ohne weiteres zu, insbesondere nicht seit der Umsetzung der Osloer Abkommen von 1993.

 

Gemäß diesem Abkommen übertrug Israel bestimmte Aufgaben von seiner Militärverwaltung auf die Palästinensische Autonomiebehörde. Bereits 1994 bekundete der Rechtsberater des Internationalen Roten Kreuz, Dr. Hans-Peter Gasser, seine Organisation sehe keinerlei Veranlassung, die israelische Seite hinsichtlich der Einhaltung der Vierten Genfer Konvention im Gaza Streifen und der Gegend um Jericho zu beobachten, weil nämlich die Genfer Konvention auf diese Gebiete mit dem Beginn der palästinensischen Selbstverwaltung nicht mehr anwendbar sei.13

 

Nach Abschluss der Übergangsvereinbarung Oslo II im September 1995, mit der die palästinensische Selbstverwaltung auf die übrigen Städte der West Bank ausgedehnt wurde, betonte der damalige israelische Außenminister Shimon Peres: „Ist diese Vereinbarung erst einmal umgesetzt, fallen die ansässigen Palästinenser nicht länger in unsere Zuständigkeit. Sie werden sich selbst regieren und wir werden zur Pflege unserer Angelegenheiten zurückkehren können.“14

 

Seitdem sind 98% der palästinensischen Bevölkerung der West Bank und des Gaza Streifens unter palästinensische Autonomie gelangt.15 Israel übertrug vierzig zivile Aufgabenfelder an die Zivilverwaltung der PA, insbesondere die Zuständigkeit für Sicherheit und öffentliche Ordnung, behielt aber die Verantwortung für Israels äußere Sicherheit und den Schutz der israelischen Bürgerinnen und Bürger im Gaza Streifen und auf der West Bank.

 

Die Vierte Genfer Konvention von 1949 bestimmt, dass eine Besatzungsmacht nur an sie gebunden sei, „in dem Maß, in dem solch eine Macht die Regierungsgeschäfte in solchen Gebieten ausübt“.

 

Auch entsprechend der vorgängigen Haager Landkriegsordnung von 1907 kann ein Gebiet nur dann als besetzt gelten, wenn die Besetzungsmacht faktisch die Kontrolle darüber ausübt.

 

Entsprechend den beiden wesentlichen internationalen Übereinkünften, in denen es um militärische Besatzung geht, hatte die Übergabe der Regierungsgeschäfte an die PA im Zuge der Osloer Abkommen es sehr schwierig gemacht, die West Bank und Gaza als besetzte Gebiete zu bezeichnen.(Es drängt sich die Vermutung auf, dass die sogenannte zweite Intifada genau daran etwas ändern sollte; A.d.Ü.)

Israel war angesichts der Eskalation der Gewalt in den letzten Monaten gezwungen, seine verbliebene Macht gegen bewaffnete Angriffe seitens von der PA kontrollierter Gruppen anzuwenden.16 Somit ist jede Ausweitung israelischer Militäreinsätze eine direkte Folge der palästinensischen Entscheidung, die militärische Konfrontation mit Israel zu eskalieren, und nicht etwa ein Ausdruck andauernder israelischer Besatzung, wie die Palästinenser behaupten.

 

In dem Moment, in dem die palästinensische Führung ein Ende der Gewalt beschließt, gibt es keinen Grund, warum die israelische Militärpräsenz in der West Bank und Gaza nicht auf das Maß vor dem September 2000 zurückgeführt werden kann, das das Leben der Palästinenser nur geringfügig einschränkte.

 

Die Gebiete als “palästinensisch” zu bezeichnen, mag den politischen Interessen einer Seite dienen, aber es unterläuft das Ergebnis künftiger Grenzvereinbarungen, wie sie in Resolution 242 des UN-Sicherheitsrats vorgesehen sind.

 

Es stellt auch eine vollständige Verneinung Israels grundsätzlichster Rechtsansprüche dar.

Darüber hinaus stellt die Rede vom „Widerstand gegen die Besatzung“ eine Apologetik der andauernden Terror-Kampagne dar, wie sie von Sprechern der Palästinenser betrieben wird, um den anhaltenden Terrorismus gegen Israel zu rechtfertigen, trotz des internationalen Konsenses gegen den Terrorismus, der sich nach dem 11. September 2001 bildete.

 

Es wäre weitaus angemessener, die West Bank und den Gaza Streifen als “umstrittene Gebiete” zu bezeichnen, auf die sowohl die Israelis als auch die Palästinenser Ansprüche erheben.

 

Wie die damalige Botschafterin der USA bei den UN, Madeleine Albright, bereits im März 1994 bekundete: „Wir halten einfach nichts davon, die von Israel 1967 eroberten Gebiete als besetzte palästinensische Gebiete zu bezeichnen.“

 

*     *     *

 

Anmerkungen

 

1 CNN Larry King Weekend: "America Recovers: Can the Fight Against Terrorism be Won?," 10.November 2001 (CNN.com/transcripts).

2 Mustafa Barghouti: "Occupation is the Problem," Al-Ahram Weekly Outline, 6. Bis 12. Dezember 6-2001.

3 Anne F. Bayefsky: "Terrorism and Racism: The Aftermath of Durban," Jerusalem Viewpoints, no. 468, 16. December 2001.

4. Bayefsky, op. cit. US-amerikanische und europäische Funktionäre verwenden den Begriff “Besetzung” womöglich mit Rücksicht auf die humanitären Bedürfnisse der Palästinenser, ohne sich willentlich mit der politischen Agenda der PLO in Durban oder bei der UNO zu identifizieren.

5. U.S. Department of State, Consular Information Sheet: India (http://travel.state.gov/india.html) 23. November 2001.

6. 1999 Country Reports on Human Rights Practices: Azerbaijan, Bureau of Democracy, Human Rights and Labor, U.S. Department of State, 25. Februar 2000.

7. Case Concerning Maritime Delimitation and Territorial Questions between Qatar and Bahrain, 15. März 2001, Judgment on the Merits, International Court of Justice, 16. März 2000, paragraph 100.

8. Das japanische Außenministerium spricht nicht von einer “Beendigung der russischen Besetzung der Kurilen” sondern von einer “Lösung in der Angelegenheit der Kurilen Inseln”. (www.mofa.go.jp/region/europe/russia/territory). US-Department of State "Background Notes" definiert die Türkische Republik Nord-Zypern als “nördlicher Teil der Insel unter der autonomen türkisch-cypriotischen Verwaltung, die von einer türkischen Militärpräsenz unterstützt wird” – und nicht etwa als unter türkischer Besetzung.

9. Stephen Schwebel: "What Weight to Conquest," American Journal of International Law, 64 (1970):345-347.

10. Vernon Turner: "The Intent of UNSC 242 -- The View of Regional Actors," in UN Security Council Resolution 242: The Building Block of Peacemaking (Washington: Washington Institute for Near East Policy, 1993), S. 27.

11. Meir Rosenne: "Legal Interpretations of UNSC242," in UN Security Council Resolution 242: The Building Block of Peacemaking, op. cit., S. 31.

12. In der Carter-Regierung führte Hansells Definition erstmalig zur US-amerikanischen Ansicht, dass die israelische Siedlungsaktivität illegal wäre, weil sie angeblich dem Artikel 49 der Vierten Genfer Konvention widerspräche, in dem es heißt „die Besetzungsmacht soll Teile ihrer zivilen Bevölkerung nicht in das Gebiet deportieren oder evakuieren, das sie besetzt hält.“ Die folgenden Reagan- und Bush-Regierungen änderten etwas am Rechtsverständnis der Carter-Regierung und auch am Abstimmungsverhalten der USA in der UNO, zumal sie es von nun an unterließen, die israelischen Siedlungen als illegal zu bezeichnen, wenngleich amerikanische politische Vorbehalte gegen den Siedlungsbau fortbestanden und auch zur Sprache kamen. Ein Grund für den Sinneswandel bestand darin, dass sich die Vierte Genfer Konvention auf die Situation im von Nazi-Deutschland besetzten Europa bezieht, und „gewaltsame Umsiedlungen und Deportationen einer großen Anzahl von Menschen“ betrifft (wovon beim Wohnungsbau in Ju-Sh ganz offensichtlich keine Rede sein kann, A.d.Ü.). Diese Ansicht wurde offiziell bekundet vom Botschafter der USA am Sitz der UN in Genf, Morris Abram, am 1. Februar 1990, der zum US-amerikanischen Stab bei den Nürnberger Prozessen gehörte und von daher vertraut war auch mit den rechtlichen Absichten der Vierten Genfer Konvention von 1949.

13. Dr. Hans-Peter Gasser, Legal Adviser, International Committee of the Red Cross: "On the Applicability of the Fourth Geneva Convention After the Declaration of Principles and the Cairo Agreement”. Vorgestellt beim International Colloquium on Human Rights, Gaza, 10. bis 12. September 1994. Gasser sagte nicht, dass die Gebiete seiner Ansicht nach nicht länger besetzt seien, hob aber die Komplexität der neuen rechtliche Lage hervor, die aus der Umsetzung des Osloer Abkommens resultierte.

14. Außenminister Shimon Peres´ Ansprache anlässlich der Unterzeichnung der Israelisch-Palästinensischen Übergangsvereinbarung, Washington D.C., 28. September 1995.

15. Ehud Barak: "Israel Needs a True Partner for Peace," New York Times, 30.Juli 2001.

16. Die gegenwärtige Intifada resultiert aus einer strategischen Entscheidung von Yasser Arafat, wie zahlreiche Sprecher der Palästinenser zugeben:

· "Wer immer denkt, dass diese Intifada ausgebrochen wäre, weil der verachtenswerte Sharon die Al-Aqsa-Moschee besuchte, der liegt falsch....Diese Intifada war im Vorwege geplant, nämlich seit Präsident Arafat von den Verhandlungen in Camp David zurückkam” betonte der palästinensische Kommunikationsminister ´Imad Al-Faluji (Al-Safir, 3. März 2001, Übersetzung von MEMRI). Bereits zuvor hatte Al-Faluji erklärt, dass die Intifada das Ergebnis einer strategischen Entscheidung der Palästinenser gewesen sei (Al-Ayyam, 6. Dezember 2000).

· Arafat fing an, in den ersten Monaten des Jahres 2000 zu einer neuen Intifada aufzurufen. Bei einer Rede an die Jugend der Fatah “deutete Arafat an, dass das palästinensische Volk sich wahrscheinlich der Intifada-Lösung zuwenden wird“ (Al-Mujahid, 3. April 2000).

· Marwan Barghouti, Chef der Fatah auf der West Bank, erklärte Anfang März 2000: “Wir müssen auf die Schlachtfelder ziehen um die Schlacht am Verhandlungstisch zu vervollständigen … ich meine die Auseinandersetzung“. (Ahbar Al-Halil, 8. März 2000). Im Sommer 2000 trainierte die Fatah die palästinensische Jugend in 40 Ausbildungslagern für die anstehenden gewaltsamen Auseinandersetzungen.

· Die Juli-Ausgabe 2000 von Al-Shuhada, verteilt im Palästinensischen Sicherheitsdienst, bekundet: „Von der Verhandlungsdelegation des Kommandanten und Symbols Abu Amar (Yasser Arafat) an das mutige palästinensische Volk: Seid bereit – die Schlacht um Jerusalem hat begonnen.“ Einen Monat später sagte der Kommandant der palästinensischen Polizei dem palästinensischen Journal Al-Hayat Al-Jadida: “Die palästinensische Polizei wird führen, zusammen mit den noblen Söhnen des palästinensischen Volkes, wenn die Stunde der Konfrontation gekommen sein wird.“ Freih Abu Middein, der PA Justiz-Minister, warnte im selben Monat: "Die Gewalt ist nahe und das palästinensische Volk ist bereit, sogar 5000 Opfer zu bringen” (Al-Hayut al-Jadida, 24. August 2000 -- MEMRI).

· Eine weitere offizielle Veröffentlichung der PA, Al-Sabah, vom 11. September 2000 – mehr als zwei Wochen vor Sharons Besuch auf dem Tempelberg -- proklamierte: "Wir werden eine allgemeine Intifada in Jerusalem ausrufen und betreiben. Die Zeit für die Intifada ist da, die Zeit für den Jihad ist gekommen.“

· Arafat-Berater Mamduh Nufal sagte dem Nouvel Observateur (1. März 2001): "Ein paar Tage vor dem Sharon Besuch in der Moschee, als Arafat forderte, dass wir bereit sein müssen, die gewaltsamen Auseinandersetzungen anzufangen, war ich für Massenproteste und gegen den Gebrauch von Schusswaffen.“ Natürlich setzte Arafat den Gebrauch von Schusswaffen und Bombenanschlägen gegen israelische Zivilisten und militärisches Personal durch. Am 30. September 2001 führte Nufal detailliert in al-Ayyam aus, wie Arafat am 28. September 2000 seine Befehle an die Kommandanten vor Ort ergehen ließ, dass die gewaltsame Konfrontation mit Israel zu suchen sei.

 

Den Originalartikel finden Sie hier.

 

Lesen Sie hierzu auch:

 


Autor: haolam.de
Bild Quelle:


Donnerstag, 14 April 2011

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