Neue deutsche Sprachpolizei

Neue deutsche Sprachpolizei


Von Henryk M. Broder

Neue deutsche Sprachpolizei

Im Art 5 des Grundgesetzes steht der Satz: Eine Zensur findet nicht statt. Das ist auch weitgehend richtig. Es gibt keine staatliche Zensurbehörde. Dafür aber private Vereine wie die Neuen deutschen Medienmacher, die von staatlichen Institutionen gefördert werden. Wofür? Dass sie Alternativen zum Art 5 des Grundgesetzes erarbeiten.

 

 

Foto: Harland Quarrington/MOD OGL via Wikimedia Commons


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Bild Quelle: Harland Quarrington/MOD OGL via Wikimedia Commons


Freitag, 14 September 2018

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