Wir bitten Sie heute 10 € zu spenden oder was auch immer Ihnen richtig erscheint

Als unabhängiges Magazin sind wir auch 2024 auf die Solidarität und Unterstützung unserer Leser angewiesen.

Wir bitten Sie um eine Spende!


Wir bedanken uns bei allen Spendern für die Unterstützung!

Spenden via PayPal

************

Mathematiker an Bundesregierung: Inzidenzwert ist wertlos

Mathematiker an Bundesregierung: Inzidenzwert ist wertlos


Die Bundesregierung beharrt auf einem Inzidenzwert von 100, also 1 positiv auf Coronaviren Getesteter auf 100 000 Menschen, was nicht heißt, dass dieser Mensch tatsächlich ein Infizierter, also krank oder ansteckend ist, um mittels einer “Notberemse” das ganze Land lahm zu legen.

Mathematiker an Bundesregierung: Inzidenzwert ist wertlos

Von Vera Lengsfedl

Dieser Inzidenzwert ist willkürlich festgelegt und falsch berechnet. Er sagt nichts über das Infektionsgeschehen aus. Er bildet auch nicht ab, dass die Sterberate permanent sinkt.

Kürzlich hat ein Mathematikstudent schon auf die Berechnungsfehler hingewiesen, natürlich ohne eine Reaktion bei der Politik zu erwirken. Jetzt haben sich Mathematikprofessoren in einem Offenen Brief an die Bundesregierung gewandt, in dem sie auch für mathematishce Laien nachvollziebar nachweisen, dass der Inszidenzwert falsch berechnet und somit wertlos ist. Die Pläne der Bundesregierung, einen ewigen bundesweiten Total-Lockdown mittels Aushebelung des Grundgesetztes durch das so genannte “Seuchenschutzgesetz” sind blanke Willkür! Hier ist der Offene Brief:

Inzidenzwert kein Maßstab für Infektionsrisiko
Sehr geehrte Bundestags-Abgeordnete,
wenn eine Inzidenzwert-Grenze von 100 als Notbremse tatsächlich im neuen
Infektionsschutzgesetz festgeschrieben werden sollte, landet Deutschland im Dauerlockdown!
Nochmal zur Erinnerung: Der Inzidenzwert I für ein Gebiet mit E Einwohnern ist die
Gesamtzahl P aller dort innerhalb der letzten 7 Tage PCR-positiv getesteten Personen, per
Dreisatz umgerechnet auf je 100.000 Einwohner , also: I = P/ E * 100.000.
Für die Bundesrepublik mit E = 83 200 000 Einwohnern errechnet sich die 7-Tage –Inzidenz
also zu I = P/ 83 200 000 * 100.000, oder nach Kürzen dieses Bruches zu: I = P/ 832.
Der Haken an dieser Festsetzung: Der Inzidenzwert I ist – ebenso wie die Anzahl aller
positiven Testergebnisse P eine absolute Zahl; es fehlt die Bezugsgröße aller überhaupt
durchgeführten Tests. Je mehr PCR-Tests, desto mehr „Positive“ findet man.
1) Beispielsweise erklärt sich der Rückgang des Inzidenzwertes über die Osterfeiertage
von 134,2 (am Gründonnerstag, 1. April) auf 105,7 (am Donnerstag, 8. April) laut
RKI dadurch, dass rund um die Osterfeiertage weniger Tests gemacht und gemeldet
werden:
https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/id_89783242/rki-meldet-12-196-coronaneuinfektionen-
7-tage-inzidenz-sinkt.html
Schon diese Detail-Information zeigt, dass der Inzidenzwert kein Maßstab sein
dürfte für so tiefgreifende Maßnahmen wie einen Lockdown oder die Festsetzung
von Grenzwerten für Öffnungsstrategien. Der Inzidenzwert stieg nach Ostern dann
mit vermehrter Meldung wieder an und liegt aktuell (am 13. April 2021) bei 129,2.
Zum Vergleich: Am 28. März betrug der bundesweite Inzidenzwert 129,7.
2) Je mehr Antigen-Schnelltests gemacht werden, desto höher der Inzidenzwert.
Das zeigt sehr eindrucksvoll das Kurzvideo:

Die jetzt massenweise geplanten Schnelltests in permanenter Steigerung von Anzahlen in
Millionenhöhe werden also viele Personen dem PCR-Test zuführen und den Inzidenzwert
dadurch noch anheben bzw. hochhalten. Die Anzahl der durchgeführten Schnelltests wird
nach wie vor nicht erfasst und geht nirgendwo als Bezugsgröße in die Berechnung ein.
Fazit: Die aktuelle Berechnungsmethode des Inzidenzwertes verstößt gegen Grundsätze der
Statistik und erzeugt als Folge irreführende Ergebnisse.
Für eine korrekte Abbildung des Infektionsgeschehens sollten endlich repräsentative Tests
durchgeführt werden. Diese Aufgabe könnten die Robert-Koch-Sentinel Praxen und Krankenhäuser
mit übernehmen, also das bundesweite Infektionsüberwachungssystem des RKI.
Eine Ansteckungsgefahr besteht bekanntlich in schlecht belüfteten Räumen, in denen sich viele
Menschen aufhalten!
Im Freien gibt es kaum ein Ansteckungsrisiko, vor allem in den Sommermonaten, wenn das Virus
durch die UV-Strahlung dezimiert wird!
Sehr geehrte Abgeordnete, bitte sorgen Sie dafür, dass es eine so weitgehende Einschränkung von
Grundrechten , wie sie ein Lockdown darstellt, nur auf Grund valider wissenschaftlicher Daten geben
kann.
Dr. math. Astrid Baumann, Friedberg/Hessen, den 13.4.2021
ba.baumann@t-online.de
OStR i.R. Wolfgang Büchel, Frankfurt/ Hattersheim
wolfgang.buechel@gmx.de
Dipl.-Math. Michael Horn
Dipl.-Math. OStR i.R. Gottfried Paschke, Bad Homburg v. d. H.
Prof. Dr. Thomas Rießinger, Bensheim
OStD Markus Spindler, Halle/W.

 

Vera Lengsfeld, Publizistin, war eine der prominentesten Vertreterinnen der demokratischen Bürgerrechtsbewegung gegen die "DDR"-Diktatur, sie gehörte 15 Jahre dem Deutschen Bundestag als Abgeordnete der CDU an. Sie publiziert u.a. in der Achse des Guten und in der Jüdischen Rundschau.


Autor: Vera Lengsfeld
Bild Quelle: Coyau / Wikimedia Commons


Freitag, 16 April 2021