1 Göran - 14.08.2021 - 00:06
Art. 20, Absatz 4 Grundgesetz: "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist." Wie ist er anzuwenden? https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2013/47878421_kw50_grundgesetz_20-214054
Eine dauerhafte Einschränkung der Grundrechte, wie sie sich jetzt nach 1 1/2 Jahren abzeichnet, bringt mehr und mehr Art. 20 Absatz 4 GG ins Spiel, wenn die Maßnahmen immer drakonischer werden, nicht enden wollen und "friedlicher Protest nicht mehr Gehör finden kann". Jetzt sind aber erst einmal Bundestageswahlen. Der Bürger kann also noch durch sein Wahlrecht diesen Wahnsinn beenden. Was danach kommt, bleibt abzuwarten. Jedenfalls gehe ich davon aus, dass man sich wegen dieses Artikels eine Verschiebung der Bundestagswahl nicht leisten kann.