Will etwa keiner in Deutschland arbeiten? Nur 91 Visa an türkische Hilfskräfte für Flughafen-Arbeit erteilt

Will etwa keiner in Deutschland arbeiten? Nur 91 Visa an türkische Hilfskräfte für Flughafen-Arbeit erteilt


Was für eine peinliche Nummer: Laut Bundesregierung wurden bisher 91 Visa an türkische Hilfskräfte zur vorübergehenden Beschäftigung an einem Flughafen in Deutschland erteilt.

Will etwa keiner in Deutschland arbeiten? Nur 91 Visa an türkische Hilfskräfte für Flughafen-Arbeit erteilt

Ob auf jedes erteilte Visum auch tatsächlich eine Einreise und Beschäftigungsaufnahme erfolgte, sei der Bundesregierung nicht bekannt, heißt es in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Zur Beantwortung der Frage, was die Bundesregierung tut, um gegen den aktuellen Fachkräftemangel im Flugverkehrssektor vorzugehen, verwies die Bundesregierung darauf, dass die Bundesagentur für Arbeit „entsprechend ihrem arbeitsmarktpolitischen Auftrag den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt“ unterstütze.

Beispielsweise bestehe am Flughafen Frankfurt eine eigene Airport-Agentur, am Flughafen München ein Büro der Agentur für Arbeit Freising und am Flughafen Köln/Bonn ein gemeinsames Büro verschiedener regionaler Agenturen für Arbeit. In allen zehn Regionaldirektionen bestehe darüber hinaus ein regelmäßiger Kontakt mit den Flughäfen sowie den dort ansässigen Arbeitgebern durch den Arbeitgeberservice der Agenturen für Arbeit, schreibt die Bundesregierung. Hierbei seien auch die Jobcenter einbezogen.

Hinsichtlich der Luftsicherheitskontrollen habe die Bundesregierung bereits frühzeitig Maßnahmen ergriffen, welche ständig aktualisiert und fortgeschrieben werden, heißt es weiter. Dies schließe unter anderem die befristete Zulassung von Hilfskräften, den Einsatz von Polizeivollzugsbeamten und die Ausschreibung von weiteren Dienstleistern für besonders belastete Standorte ein. Die Bundesregierung habe zudem bereits im Frühsommer 2020 zu Beginn der Corona-Pandemie dafür Sorge getragen, dass betriebsbedingte Kündigungen bei den Sicherheitsdienstleistern nicht erfolgen mussten, wie es weiter heißt.

Somit müsse nunmehr das fluktuationsbedingt fehlende Personal gewonnen werden, dazu seien die Sicherheitsdienstleiter bereits umfassend tätig, so die Bundesregierung. Soweit unter sicherheitspolitischen Aspekten vertretbar, seien zudem auch die Anforderungen an Luftsicherheitskontrollkräfte angepasst worden. Beispielsweise bestehe keine Notwendigkeit einer anderweitigen Berufsausbildung mehr, heißt es in der Regierungs-Antwort.

Darüber hinaus setze die Bundesregierung auf eine zunehmende Digitalisierung bei den Abfertigungsprozessen.

Schon interessant: Obwohl nun Hinz und Kunz den Job übernehmen könnte, gibt es so wenig Interesse an solch einer Arbeit. Dabei haben wir doch bereits Millionen neuer „Fachkräfte“ ins Land gelockt.


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Symbolbild


Samstag, 03 Dezember 2022

Waren diese Infos wertvoll für Sie?

Sie können uns Danke sagen. Geben Sie einen beliebigen Betrag zurück und zeigen Sie damit, wie viel Ihnen der Inhalt wert ist.




weitere Artikel von: Redaktion

Folgen Sie und auf:


meistgelesene Artikel der letzten 7 Tage