Egal ob 5, 20, 30 oder 50 Euro für haOlam.de, bitte unterstützen Sie unsere Arbeit!

Wir bitten Sie um eine Beitrag, damit wir unsere Kosten weiterhin decken können!

Wir bedanken uns bei allen Unterstützern!

Unterstützen via PayPal

Bystron, die Fünfzehnte (Hausdurchsuchung)!

Bystron, die Fünfzehnte (Hausdurchsuchung)!


Das „ZDF-Hauptstadtstudio“ meldet am Donnerstag, dass in Tschechien erneut Objekte des AfD-Politikers Petr Bystron durchsucht wurden. Wieder muss der Vorwurf der Bestechlichkeit und Geldwäsche, der bisher durch nichts erhärtet werden konnte, als Grundlage für diese strafprozessuale Maßnahme herhalten.

Bystron, die Fünfzehnte (Hausdurchsuchung)!

Pflichtschuldig hatten die Abgeordneten der Kartellparteien im Bundestag am Donnerstagvormittag per Abstimmung die in solchen Fällen erforderliche Genehmigung zum Vollzug erteilt.

Auf Anfrage der dpa teilte die Generalstaatsanwaltschaft München mit, dass Durchsuchungen bei Bystron und bei Zeugen stattfinden, „um weitere Beweismittel sicherzustellen“. Dieses Wording suggeriert, dass bei den bisherigen Durchsuchungen bei Bystron, und das waren nicht weniger als 15, bereits jede Menge an schlagkräftigen Beweisen gefunden wurden. Gehört hat man darüber allerdings noch nichts und das hat laut dem Beschuldigten den einfachen Grund, dass es keine gibt, da die Vorwürfe jeglicher Grundlage entbehren.

Trotzdem haben die Strafverfolgungsbehörden bisher keine Mühen gescheut und waren sich nicht einmal dafür zu schade, Bystrons alte und kranke Mutter aus einem Seniorenheim zu holen, um ein Anwesen, in dem seit einem Jahr niemand mehr gewohnt hatte, durchsuchen zu können. Erfolglos natürlich.

Zusammenfassend ist zu sagen: Trotz des immensen Aufwand seitens der Generalstaatsanwaltschaft München wurde nichts Belastendes gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten zutage gefördert.

Das einzige, was also diese Behörde bisher erreicht hat, ist, Bystron einen berechtigten Platz im Guinness Buch der Rekorde als Abgeordneter mit den meisten Hausdurchsuchungen zu verschaffen.

Auch in den vorherigen Verfahren gegen Bystron seit April 2017 erlitt die auf den künftigen Europa-Abgeordneten geradezu fixierte Ermittlungsabteilung stets Schiffbruch. Ein besseres Argument gegen die Abschaffung der politischen Weisungsbefugnis an die Staatsanwaltschaft nach § 146 Gerichtsverfassungsgesetz gibt es nicht. Dieser eklatante und weiterhin andauernde Verstoß gegen das Prinzip der Gewaltenteilung sollte endlich beseitigt werden.

Denn eines ist klar: Hier geht es nur darum, einen politisch äußerst unbequemen Abgeordneten einer verhassten Partei derart mit Strafverfahren zu überziehen, dass ihm kaum noch Zeit und Geld für die Ausübung seines Mandats bleibt.

Das wird auch dadurch deutlich, weil seit Beginn der „Ermittlungen“ jegliche nach § 108e Strafgesetzbuch erforderliche Aussage darüber, welche Mandatshandlung denn Bystron für das Geld, dessen Entgegennahme immer noch nicht festgestellt werden konnte, getätigt haben soll. Einfacher ausgedrückt: Was soll Bystron für das Schmiergeld, das nicht existiert, getan haben?

Denkt man an die Merkel-Ära und die „Corona-Jahre“ zurück, gäbe es jede Menge lohnendere Ziele im deutschen Bundestag für Ermittlungen durch die Strafverfolgungsbehörden.


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Steffen Prößdorf, CC BY-SA 4.0 , via Wikimedia Commons


Freitag, 28 Juni 2024

Waren diese Infos wertvoll für Sie?

Sie können uns Danke sagen. Geben Sie einen beliebigen Betrag zurück und zeigen Sie damit, wie viel Ihnen der Inhalt wert ist.




weitere Artikel von: Redaktion

Folgen Sie und auf:


meistgelesene Artikel der letzten 7 Tage