Hamburg: Prozess gegen mutmaßliche Angreiferin nach antisemitischer AttackeHamburg: Prozess gegen mutmaßliche Angreiferin nach antisemitischer Attacke
Eine jüdische Frau wurde nach einer Vorlesung über Antisemitismus in Hamburg angegriffen. Nun steht die mutmaßliche Täterin vor Gericht.

Symbolbild
Eine 27-jährige Frau steht in Hamburg vor Gericht, nachdem sie eine jüdische Frau nach einer Vorlesung über AntisemitismusAntisemitismus: Judenhass in alten und neuen FormenAntisemitismus bezeichnet Judenhass und Feindschaft gegen Juden. Er reicht von Vorurteilen und Verschwörungserzählungen bis zu Ausgrenzung, Bedrohung und Gewalt.Mehr lesen angegriffen haben soll. Die Tat, die sich vor rund zehn Monaten ereignet hatte, sorgt nun für Aufsehen, da die Angeklagte nicht nur der körperlichen Gewalt, sondern auch weiterer Delikte beschuldigt wird.
Laut Anklage soll Ayan M. die damals 56-jährige Elisabeth S. während und nach der Veranstaltung an der Universität Hamburg massiv beleidigt haben. Unter anderem soll sie die Frau als "abscheuliche Hexe" beschimpft und ihr mit Gewalt gedroht haben. Als Elisabeth S. drohte, die Angriffe mit ihrem Handy zu filmen, eskalierte die Situation. Die Angeklagte soll mehrfach auf ihr Opfer eingeschlagen, sie gewürgt und ihre Brille zerstört haben. Die Geschädigte erlitt dabei Prellungen und Würgemale am Hals.
Die 27-Jährige ist jedoch nicht nur wegen dieses Vorfalls angeklagt. Zwei Tage nach der Tat nahm sie an einer Demonstration unter dem Motto "Hands off Rafah" teil, wo sie ebenfalls durch aggressive Handlungen auffiel. Laut Ermittlungsakten soll sie einen Polizisten ins Gesicht geschlagen, einem anderen in die Hand gebissen und einen dritten Beamten bespuckt haben. Zudem soll sie die Einsatzkräfte während der Demonstration mehrfach als "rassistische Scheißbullen" beleidigt haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt deshalb nicht nur wegen der körperlichen Angriffe, sondern auch wegen Beamtenbeleidigung.
Zum Auftakt des Prozesses verweigerte Ayan M. eine Aussage. Ihr Anwalt warf den Medien eine Vorverurteilung seiner Mandantin vor und kündigte an, im Verlauf des Verfahrens ein Video vorzulegen, das ihre Unschuld beweise. Zwei anwesende Zeugen, die bei der Vorlesung anwesend waren, konnten sich an den genauen Wortlaut der Beleidigungen nicht erinnern. Einer der Zeugen gab jedoch an, dass eine Äußerung der Angeklagten Elisabeth S. dazu veranlasste, die Situation zu filmen. Im Zuge der Auseinandersetzung sei es dann zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung gekommen.
Für Irritationen sorgte zudem der Versuch der Verteidigung, die politische Gesinnung der Geschädigten in den Fokus zu rücken. Der Anwalt von Ayan M. stellte in Frage, ob die jüdische Frau eine besondere Agenda verfolge, da ihr Rechtsvertreter Mitglied der Organisation "Friends of Yad VashemShoah: Der nationalsozialistische Mord an sechs Millionen JudenShoah ist der hebräische Begriff für die Katastrophe der Vernichtung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland und seine Helfer. Rund sechs Millionen Juden wurden ermordet.Mehr lesen" sei, die die HolocaustShoah: Der nationalsozialistische Mord an sechs Millionen JudenShoah ist der hebräische Begriff für die Katastrophe der Vernichtung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland und seine Helfer. Rund sechs Millionen Juden wurden ermordet.Mehr lesen-Gedenkstätte in JerusalemJerusalem: Hauptstadt Israels und Herz jüdischer GeschichteJerusalem ist die Hauptstadt Israels und die größte Stadt des Landes. Für Juden ist sie seit Jahrtausenden religiöser und historischer Mittelpunkt. Zugleich ist Jerusalem auch für Christen und Muslime heilig und steht im Zentrum politischer Streitfragen.Mehr lesen unterstützt. Der vorsitzende Richter unterband diesen Ansatz jedoch umgehend und bezeichnete die Frage als irrelevant für das Verfahren.
Die Geschädigte selbst wird in einem späteren Verhandlungstermin aussagen. Das Urteil in dem Fall wird für Mai erwartet. Sollte die 27-Jährige schuldig gesprochen werden, droht ihr eine empfindliche Strafe, insbesondere wegen der Angriffe auf Polizeibeamte.
Autor: Redaktion
Samstag, 15 März 2025