Karlsruhe gibt grünes Licht: Bundestag darf über Milliardenpaket abstimmen

Karlsruhe gibt grünes Licht: Bundestag darf über Milliardenpaket abstimmen


Trotz massiver Kritik und Eilanträgen von FDP, AfD, BSW und Linken: Das Bundesverfassungsgericht erlaubt dem alten Bundestag, über das umstrittene 500-Milliarden-Paket zu entscheiden.

Karlsruhe gibt grünes Licht: Bundestag darf über Milliardenpaket abstimmen

Das Bundesverfassungsgericht hat erneut einen Eilantrag abgelehnt und damit den Weg für die Abstimmung über das umstrittene 500-Milliarden-Sondervermögen und die Lockerung der Schuldenbremse freigemacht. Die FDP hatte versucht, die heutige Sondersitzung des Bundestages zu stoppen, da die Abgeordneten ihrer Ansicht nach nicht genügend Zeit zur Prüfung der Pläne gehabt hätten. Doch Karlsruhe entschied: Der alte Bundestag bleibt bis zur konstituierenden Sitzung des neuen Parlaments voll handlungsfähig.

Bereits in der vergangenen Woche hatten Abgeordnete der AfD, des BSW, der Linken sowie eine parteilose Parlamentarierin gegen die geplante Abstimmung geklagt – ebenfalls ohne Erfolg. Die Kläger argumentierten, dass so weitreichende Entscheidungen nach der Wahl eines neuen Parlaments nicht mehr vom alten Bundestag getroffen werden dürften. Zudem kritisierten sie, dass sie nur wenige Tage Zeit gehabt hätten, sich mit den komplexen Finanzplänen auseinanderzusetzen.

Besonders umstritten ist die von den Grünen durchgesetzte Regelung, dass 100 Milliarden Euro des Sondervermögens in Klimaschutzprojekte fließen sollen, um Deutschland bis 2045 klimaneutral zu machen. Die FDP sieht darin einen massiven Eingriff in die Haushaltsrechte des Parlaments, da diese Änderung erst kurz vor der Abstimmung eingebracht wurde.

Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kann die Abstimmung nun wie geplant stattfinden. Sollte der alte Bundestag die Reformen beschließen, muss auch der Bundesrat mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit zustimmen. Politisch hat das Urteil weitreichende Folgen: Während SPD, Union und Grüne im alten Bundestag noch die erforderliche Mehrheit haben, könnten AfD und Linke im neuen Parlament genau diese blockieren.

Ein Versuch der AfD, die erste Sitzung des neuen Bundestages vorzuziehen, um die Abstimmung zu verhindern, scheiterte ebenfalls. Die Linke verweigerte ihre Zustimmung zu diesem Antrag. Ob eine solche Vorverlegung überhaupt rechtlich erzwungen werden kann, bleibt unklar – eine endgültige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dazu steht noch aus.


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Pixabay


Dienstag, 18 März 2025

Waren diese Infos wertvoll für Sie?

Sie können uns Danke sagen. Geben Sie einen beliebigen Betrag zurück und zeigen Sie damit, wie viel Ihnen der Inhalt wert ist.




Alle Felder müssen ausgefüllt werden


Ich versichere, nichts rechtlich und/oder moralisch Verwerfliches geäußert zu haben! Ich bin mir bewusst, das meine IP Adresse gespeichert wird!

 

empfohlene Artikel
weitere Artikel von: Redaktion

meistgelesene Artikel der letzten 7 Tage