Liebe Leserinnen und Leser,
haOlam.de arbeitet ohne Verlag und ohne institutionelle Unterstützung.
Das vergangene Jahr hat uns deutlich gezeigt, wie wichtig unabhängige Berichterstattung ist.
Um unsere Arbeit 2026 vollständig fortführen zu können, müssen wir weiterhin auf Ihr Mitwirken bauen. Unser Ziel liegt bei 8.000 Euro, ideal wären 10.000 Euro. Wir sind noch nicht am Ende angekommen jede Unterstützung hilft uns jetzt besonders. Kontakt bei Fragen: kontakt@haolam.de
Ein klares Signal: Buchenwald darf Palästinensertuch verbieten

Ein klares Signal: Buchenwald darf Palästinensertuch verbieten


Das Thüringer Oberverwaltungsgericht stärkt die Gedenkstätte Buchenwald. Wer das Gelände mit politischem Symbol wie der Kufiya betreten will, darf abgewiesen werden – zum Schutz jüdischer Besucher und der Würde des Ortes.

Ein klares Signal: Buchenwald darf Palästinensertuch verbieten

Die KZ-Gedenkstätte Buchenwald ist nicht irgendein Ort. Sie ist ein Ort des Schmerzes, des Gedenkens und der Verantwortung. Wer hierherkommt, soll der Opfer des Nationalsozialismus gedenken – nicht politische Botschaften verbreiten. Genau das hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht nun in einem klaren Beschluss bestätigt: Die Stiftung darf Besuchern den Zutritt verweigern, wenn sie das umgangssprachlich als Palästinensertuch bekannte Kufiya tragen.

Der Fall hatte eine Frau beschäftigt, die mit dem Tuch bewusst ein politisches Zeichen setzen wollte. Sie erklärte selbst, dass sie damit gegen die „einseitige Parteinahme“ der Gedenkstätte für die Politik Israels protestieren wollte. Das Gericht ließ keinen Zweifel daran, dass dies unvereinbar mit dem Charakter des Ortes ist. Denn eine solche Symbolik gefährde das Sicherheitsgefühl vieler Jüdinnen und Juden, die die Gedenkstätte besuchen. Ein Gedenken, das durch Angst oder Provokation belastet wird, verliert seinen Sinn.

Bereits das Verwaltungsgericht Weimar hatte den Eilantrag der Frau zurückgewiesen. Nun folgte auch das Oberverwaltungsgericht und stellte klar: Die Meinungsfreiheit endet dort, wo sie die Würde des Gedenkens bedroht. Die Stiftung habe das Recht – ja sogar die Pflicht –, durch ihre Hausordnung sicherzustellen, dass Buchenwald nicht zum Schauplatz politischer Inszenierungen wird.

Damit ist endgültig entschieden: Die Gedenkstätte muss keine Symbole dulden, die in der Gegenwart für eine aggressive politische Agenda stehen. Der Beschluss ist unanfechtbar. Er schützt nicht nur die Erinnerungskultur, sondern auch die Besucher, die in Buchenwald in Respekt und Stille gedenken wollen.

Die Entscheidung ist ein Signal über den konkreten Einzelfall hinaus. Sie zeigt, dass Erinnerung nicht zur Bühne für Israelhass oder politische Provokationen verkommen darf. Buchenwald ist und bleibt ein Ort, an dem das Andenken an die Opfer im Mittelpunkt steht – und nichts anderes.


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Von Michael Sander - Von Michael Sander am 28. Dezember 2005 in die deutschsprachige Wikipedia geladen., CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=4437362


Donnerstag, 21 August 2025

haOlam via paypal unterstützen


Hinweis: Sie benötigen kein PayPal-Konto. Klicken Sie im nächsten Schritt einfach auf „Mit Debit- oder Kreditkarte zahlen“, um per Lastschrift oder Kreditkarte zu unterstützen.
empfohlene Artikel
weitere Artikel von: Redaktion
Newsletter


meistgelesene Artikel der letzten 7 Tage