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Dortmund ermittelt gegen früheren Stalag Wachmann: Mord verjährt nicht nach 80 Jahren

Dortmund ermittelt gegen früheren Stalag Wachmann: Mord verjährt nicht nach 80 Jahren


Ein Mann von rund 100 Jahren steht im Verdacht, im NS Kriegsgefangenenlager Stalag 326 an Mord oder Beihilfe beteiligt gewesen zu sein. Der Fall führt zurück zu einem fast vergessenen Ort deutscher Schuld.

Dortmund ermittelt gegen früheren Stalag Wachmann: Mord verjährt nicht nach 80 Jahren
Bildnachweis: Athde / Quelle

Die Zeit hat vieles verändert. Sie hat Täter alt werden lassen, Zeugen sterben sehen, Akten vergilben lassen und Orte überbaut, an denen einst Menschen systematisch entrechtet, gequält und dem Tod ausgeliefert wurden. Aber eines hat sie nicht geschafft: Mord in eine bloße Fußnote der Geschichte zu verwandeln. Genau darum geht es in dem Ermittlungsverfahren, das die Staatsanwaltschaft Dortmund im Zusammenhang mit dem früheren NS Kriegsgefangenenlager Stalag 326 in der Senne führt. Beschuldigt wird ein heute etwa 100 Jahre alter Mann, der während der NS Zeit als Wachmann in dem Lager eingesetzt gewesen sein soll. Die Ermittlungen laufen wegen des Verdachts auf Mord oder Beihilfe zum Mord. Der Name des Mannes wurde nicht veröffentlicht, Details zu seiner konkreten Rolle sind bislang nicht bekannt.

Diese Zurückhaltung ist wichtig. Auch ein Verfahren gegen einen sehr alten Beschuldigten bleibt ein rechtsstaatliches Verfahren. Es geht nicht um Vergeltung, nicht um symbolische Demütigung eines Greises und nicht um nachträgliche Geschichtspolitik vor Gericht. Es geht um die nüchterne Frage, ob ein Mensch an einem System beteiligt war, in dem Gefangene starben, weil sie als Feinde, als Untermenschen, als verbrauchbare Arbeitskraft behandelt wurden. Der Rechtsstaat darf dabei nicht ungenau werden, nur weil die Geschichte eindeutig ist. Aber er darf auch nicht schweigen, nur weil viel Zeit vergangen ist.

Stalag 326, auch Stalag VI K Senne genannt, gehörte zu den großen Kriegsgefangenenlagern auf deutschem Boden. Es lag bei Stukenbrock in Ostwestfalen, im heutigen Nordrhein-Westfalen. Geplant wurde das Lager 1941, kurz vor und während des deutschen Vernichtungskrieges gegen die Sowjetunion. Vor allem sowjetische Kriegsgefangene wurden dort registriert, festgehalten und von dort aus zur Zwangsarbeit weiterverteilt. Auch Polen, Franzosen, Serben, Italiener und andere Kriegsgefangene waren dort inhaftiert. Insgesamt durchliefen mehr als 300.000 Menschen diesen Lagerkomplex. Die Schätzungen über die Zahl der Toten reichen von 15.000 bis zu 70.000.

Schon diese Spanne ist erschütternd. Sie zeigt nicht Unsicherheit im moralischen Urteil, sondern die Brutalität eines Systems, das nicht einmal seine Opfer vollständig sichtbar hinterließ. Viele Gefangene mussten in der Anfangszeit in Erdhöhlen und notdürftigen Laubhütten hausen. Es fehlte an Nahrung, Hygiene, medizinischer Versorgung und Schutz vor Kälte. Krankheiten breiteten sich aus, Unterernährung zerstörte Körper, Zwangsarbeit tat ihr Übriges. Wer überlebte, überlebte häufig gezeichnet. Wer starb, verschwand oft in Massengräbern, in Zahlen, in späteren Schätzungen.

Der vergessene Ort deutscher Verantwortung

Gerade die sowjetischen Kriegsgefangenen gehören lange zu den Opfergruppen, deren Leid in der deutschen Erinnerung nicht denselben Platz erhielt wie andere Verbrechen des NationalsozialismusShoah: Der nationalsozialistische Mord an sechs Millionen JudenShoah ist der hebräische Begriff für die Katastrophe der Vernichtung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland und seine Helfer. Rund sechs Millionen Juden wurden ermordet.Mehr lesen. Millionen sowjetische Soldaten gerieten in deutsche Gefangenschaft, Millionen starben durch Hunger, Kälte, Krankheit, Misshandlung, Erschießungen oder gezielte Vernachlässigung. Es war keine gewöhnliche Härte des Krieges. Es war Teil eines Weltbildes, in dem der Krieg im Osten als Vernichtungskrieg geführt wurde. Stalag 326 war ein Ort dieses Denkens.

Dass heute noch ermittelt wird, ist deshalb kein Anachronismus. Es ist ein spätes Eingeständnis, dass die strafrechtliche Aufarbeitung vieler Verbrechen zu lange unvollständig blieb. Jahrzehntelang konnten sich zahlreiche Beteiligte hinter der Behauptung verstecken, sie seien nur kleine Räder im Getriebe gewesen. Erst spätere Rechtsprechung öffnete stärker den Blick dafür, dass auch scheinbar untergeordnete Funktionen in Mordlagern und Terrorsystemen strafrechtlich bedeutsam sein können, wenn sie das Funktionieren des Systems ermöglichten. Das bedeutet nicht, dass jeder Wachmann automatisch schuldig ist. Es bedeutet aber, dass Anwesenheit, Aufgabe, Wissen und Beteiligung genau geprüft werden müssen.

Im Fall Stalag 326 geht es nach den bekannten Angaben um Wachpersonal, dem die katastrophalen Zustände und massenhaften Todesfälle nicht verborgen geblieben sein konnten. Wachleute hatten nicht nur die Aufgabe, Ausbrüche zu verhindern, notfalls mit Schusswaffen. Sie waren Teil einer Lagerordnung, die Gefangene kontrollierte, entmenschlichte und jeder Chance auf ein menschenwürdiges Überleben beraubte. Ob der Beschuldigte persönlich an Tötungshandlungen beteiligt war oder ob ihm Beihilfe vorgeworfen werden kann, müssen die Ermittler klären. Genau dafür gibt es Verfahren.

Der Fall berührt auch eine unbequeme deutsche Gegenwart. Denn er zwingt dazu, den Blick nicht nur auf Auschwitz, Treblinka oder Bergen-Belsen zu richten, sondern auf Orte mitten in Deutschland, in Regionen, deren Nachkriegsgeschichte oft viel schneller zur Normalität zurückkehrte, als es den Opfern gerecht wurde. Stukenbrock, Senne, Ostwestfalen: Das sind keine fernen Namen aus einer anderen Welt. Es sind deutsche Landschaften, deutsche Verwaltungsräume, deutsche Nachbarschaften. Dort lagen Erdhöhlen, Baracken, Stacheldraht, Massengräber. Dort starben Menschen nicht in einer abstrakten Vergangenheit, sondern unter der Verantwortung eines deutschen Staates und seiner Helfer.

Späte Justiz ist besser als bequemes Schweigen

Natürlich stellt sich die Frage, ob ein Verfahren gegen einen etwa 100 Jahre alten Mann noch praktisch zu führen ist. Gesundheitszustand, Verhandlungsfähigkeit, Beweislage, Akten, Zeugen, genaue Dienstzeiten: Alles daran ist schwierig. Aber Schwierigkeit ist kein Grund für Gleichgültigkeit. Wenn am Ende kein Prozess möglich ist, muss das rechtsstaatlich festgestellt werden. Wenn die Beweise nicht reichen, muss auch das akzeptiert werden. Doch der Versuch, aufzuklären, bleibt notwendig.

Denn die Botschaft ist größer als der einzelne Beschuldigte. Deutschland sagt damit: Auch sehr spät bleibt Mord Mord. Auch ein hohes Alter löscht die Frage nach Verantwortung nicht aus. Auch Opfer, die keine mächtigen Anwälte, keine lebenden Angehörigen und oft nicht einmal gesicherte Namen hinterlassen haben, verdienen mehr als eine Gedenktafel. Sie verdienen den Versuch, Täter und Mitwirkende beim Namen zu nennen, soweit das noch möglich ist.

Diese Haltung ist gerade heute wichtig. In einer Zeit, in der antisemitische Verschwörungserzählungen, Relativierungen nationalsozialistischer Verbrechen und geschichtsvergessene Parolen wieder lauter werden, wirkt ein solches Verfahren wie eine nüchterne Gegenerzählung. Erinnerung ist nicht nur ein Ritual an Jahrestagen. Erinnerung bedeutet, auch dann hinzusehen, wenn es unbequem ist, kompliziert, spät und juristisch mühsam.

Der Beschuldigte gilt bis zu einer möglichen Verurteilung als unschuldig. Das muss klar bleiben. Aber die Opfer von Stalag 326 waren nicht unschuldig im juristischen Sinne, sie waren unschuldig im menschlichen Sinne. Sie wurden gefangen genommen, entwürdigt, ausgebeutet und in großer Zahl dem Tod überlassen. Ihre Geschichte darf nicht mit dem Hinweis auf vergangene Zeit abgelegt werden. Dass Dortmund heute noch ermittelt, ist deshalb kein Zeichen übertriebener Härte. Es ist ein spätes, notwendiges Zeichen dafür, dass ein Rechtsstaat sich seiner dunkelsten Geschichte nicht durch Wegsehen entledigen darf.




Autor: Bernd Geiger
Donnerstag, 25 Juni 2026

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