Judenhass als System: Bewährung für zwei Goyim-MitgliederJudenhass als System: Bewährung für zwei Goyim-Mitglieder
Sie verbreiteten antisemitische Hetze, nationalsozialistische Kennzeichen und Holocaustleugnungen in einem internationalen Netzwerk. Das Landgericht Köln verhängte Freiheitsstrafen, setzte sie jedoch zur Bewährung aus.

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Das Landgericht Köln hat zwei frühere Mitglieder des antisemitischen Goyim-Netzwerks wegen ihrer Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung verurteilt. Eine 49 Jahre alte Frau erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, ein 53 Jahre alter Mann wurde zu zehn Monaten verurteilt. Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dennoch steht nach Überzeugung des Gerichts fest, dass die Angeklagten nicht nur zufällige Leser einer rechtsextremen Internetseite waren. Sie gehörten einem Netzwerk an, dessen Zweck in der systematischen Verbreitung von JudenhassAntisemitismus: Judenhass in alten und neuen FormenAntisemitismus bezeichnet Judenhass und Feindschaft gegen Juden. Er reicht von Vorurteilen und Verschwörungserzählungen bis zu Ausgrenzung, Bedrohung und Gewalt.Mehr lesen bestand. Das Gericht sprach sie der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, der VolksverhetzungVolksverhetzung: Wenn Hass strafbar wirdVolksverhetzung ist eine Straftat nach § 130 StGB. Gemeint sind unter anderem Hassaufrufe, Gewaltforderungen oder menschenwürdeverletzende Hetze gegen nationale, religiöse, ethnische oder andere geschützte Gruppen.Mehr lesen und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig.
Die Frau soll sich dem Netzwerk bereits 2016 angeschlossen haben. Über ihr Benutzerkonto verbreitete sie antisemitische, islamfeindliche und fremdenfeindliche Beiträge. Zeitweise soll sie zudem als Administratorin tätig gewesen sein und damit nicht nur eigene Inhalte veröffentlicht, sondern bei der Verwaltung der Plattform mitgewirkt haben. Unter den verbreiteten Beiträgen befanden sich nach den Angaben aus dem Verfahren auch Leugnungen des HolocaustShoah: Der nationalsozialistische Mord an sechs Millionen JudenShoah ist der hebräische Begriff für die Katastrophe der Vernichtung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland und seine Helfer. Rund sechs Millionen Juden wurden ermordet.Mehr lesen.
Der mitangeklagte Mann schloss sich dem Netzwerk nach den Ermittlungen 2017 an. Auch er stellte judenfeindliche und fremdenfeindliche Inhalte ins Internet. Fast ein Jahrzehnt nach ihrem Eintritt in die Gruppierung wurden beide nun verurteilt.
Dass die Strafen nicht sofort vollstreckt werden, dürfte bei vielen Menschen Unverständnis auslösen. Bewährung bedeutet zwar keine Freisprechung. Die Angeklagten wurden zu Freiheitsstrafen verurteilt und gelten als schuldig, sofern das Urteil rechtskräftig wird. Dennoch müssen sie zunächst nicht ins Gefängnis. Gerade angesichts der Ziele des Netzwerks stellt sich damit die Frage, welches Signal von einem Verfahren ausgeht, wenn die Beteiligung an organisierter HolocaustleugnungHolocaustleugnung: Antisemitische GeschichtsfälschungHolocaustleugnung bezeichnet die vollständige oder teilweise Leugnung der Shoah. Sie bestreitet, verharmlost oder verfälscht die nationalsozialistische Ermordung von rund sechs Millionen Juden und gilt als zentrale Form antisemitischer Geschichtsfälschung.Mehr lesen und antisemitischer Massenhetze am Ende ohne unmittelbaren Freiheitsentzug bleibt.
Ohne die schriftlichen Urteilsgründe lässt sich allerdings nicht seriös beurteilen, welche persönlichen Umstände, Geständnisse oder weiteren Gesichtspunkte das Gericht bei der Strafzumessung berücksichtigt hat. Klar ist nur das Ergebnis: Ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung für die Frau, zehn Monate auf Bewährung für den Mann.
Keine Partei, sondern eine internationale Hassmaschine
Der Name „Goyim-Partei“ sollte den Eindruck einer politischen Organisation erwecken. Tatsächlich handelte es sich nach den Erkenntnissen der Bundesregierung nicht um eine Partei im Sinne des Parteiengesetzes, sondern um ein rechtsextremes Netzwerk, das vor allem über soziale Medien arbeitete.
Sein Kern war die „Goyim-Partei Deutschland“. Die Betreiber wollten Menschen aus verschiedenen Ländern miteinander verbinden, die ihre antisemitische Weltanschauung teilten. Nach den Feststellungen der Sicherheitsbehörden bestand das erklärte Ziel im Kampf gegen das „Judentum“, in der Vernichtung aller Juden und in der Errichtung einer sogenannten judenfreien Weltordnung.
Über Foren, Internetseiten und soziale Netzwerke verbreiteten die Beteiligten antisemitische Verschwörungserzählungen, Holocaustleugnungen, nationalsozialistische PropagandaDesinformation: Gezielte Täuschung der ÖffentlichkeitDesinformation bezeichnet bewusst verbreitete falsche oder irreführende Informationen. Ziel ist häufig, Menschen zu täuschen, Vertrauen zu zerstören, Konflikte zu verschärfen oder politische Entscheidungen zu beeinflussen.Mehr lesen und Aufrufe zur Gewalt. Die Bundesregierung sprach von massiver antisemitischer Hetze bis hin zu Mordaufrufen.
Das Netzwerk entstand nicht erst 2016. Sein Gründer baute bereits ab 2014 eine länderübergreifende Struktur auf. Dazu gehörten die zentrale „Internationale Goyim Partei“, mindestens 29 nationale Untergruppen und mehrere besondere Foren. Die Namen der Ländergruppen sollten den Eindruck vermitteln, hinter der Hetze stehe eine weltweite politische Bewegung.
Als andere Plattformen die antisemitischen Kanäle sperrten oder löschten, zogen die Betreiber Anfang 2016 zum russischen Netzwerk VKontakte um. Der Wechsel war kein zufälliger technischer Schritt. Nach Darstellung der Bundesanwaltschaft suchten die Verantwortlichen gezielt einen Anbieter, bei dem sie weniger Einschränkungen wegen ihrer strafbaren Inhalte erwarteten. Dort wurden die Seiten neu aufgebaut, Administratoren eingesetzt und Aufgaben innerhalb der Führungsgruppe verteilt.
Das Goyim-Netzwerk war damit ein frühes Beispiel für eine Entwicklung, die den Kampf gegen antisemitische Hetze bis heute erschwert. Wird eine Gruppe auf einer Plattform gesperrt, verschwindet ihre Ideologie nicht. Die Beteiligten wechseln zu einem anderen Anbieter, eröffnen neue Konten und stellen sich anschließend als Opfer angeblicher Zensur dar.
Ihre Inhalte bleiben dabei nicht auf einen kleinen, abgeschlossenen Kreis beschränkt. Die Goyim-Seiten waren öffentlich zugänglich. Antisemitische Filme, Schriften, Musikstücke und Bildbeiträge konnten angesehen und teilweise weiterverbreitet werden. Die Betreiber wollten nicht nur Gleichgesinnte unterhalten. Sie wollten neue Anhänger gewinnen und Judenhass als politische Bewegung erscheinen lassen.
Aus den während der Ermittlungen gesicherten Mitglieder-, Abonnenten- und Beitragslisten ergaben sich nach Angaben der Bundesregierung 1.539 Personen, die seit 2014 mit den bekannten Goyim-Gruppen verbunden waren oder dort Beiträge und Kommentare veröffentlicht hatten. Allein die zentrale deutsche Gruppe auf VKontakte hatte im Juli 2020 insgesamt 333 registrierte Mitglieder.
Die Köpfe erhielten Haftstrafen
Im Juli 2020 griffen die deutschen Sicherheitsbehörden ein. Der mutmaßliche Gründer wurde in den Niederlanden festgenommen und später nach Deutschland überstellt. Ein weiterer führender Beteiligter wurde in Berlin verhaftet. Wohnungen weiterer Beschuldigter wurden durchsucht. Wenige Tage später sperrte die russische Plattform die deutsche Goyim-Gruppe auf Antrag des Bundeskriminalamtes.
Die Bundesregierung erklärte das internationale Netzwerk danach für faktisch zerschlagen. Die Ermittlungen gegen einzelne Mitglieder waren damit jedoch nicht beendet.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte im Mai 2022 drei zentrale Beteiligte. Der Gründer erhielt fünf Jahre Haft. Ein weiterer führender Mann wurde zu vier Jahren verurteilt. Gegen ein drittes Mitglied verhängte das Gericht eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Entgegen der aktuellen Agenturmeldung stammte dieses Urteil nicht vom Landgericht Düsseldorf, sondern vom Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf.
Das Gericht stellte damals fest, dass der Gründer eine Kommunikationsstruktur aus Internetforen und Gesprächsgruppen aufgebaut hatte. Hassbotschaften und Hetze gegen Juden sollten gezielt zur Mobilisierung genutzt werden. Das Netzwerk wurde in mindestens 30 vermeintliche nationale Organisationen gegliedert, um größer und einflussreicher zu wirken, als es tatsächlich war.
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Verurteilungen 2023. Damit wurde rechtskräftig festgestellt, dass es sich bei der Goyim-Struktur um eine kriminelle Vereinigung handelte und dass ihre antisemitischen Veröffentlichungen nicht lediglich widerwärtige Meinungsäußerungen, sondern strafbare Volksverhetzung waren.
Das neue Kölner Urteil betrifft nun zwei frühere Mitglieder aus der zweiten Reihe. Gerade darin liegt seine Bedeutung. Antisemitische Netzwerke bestehen nicht nur aus ihren Gründern und Wortführern. Sie benötigen Menschen, die Beiträge einstellen, Inhalte verbreiten, Seiten verwalten und die Reichweite der Propaganda erhöhen.
Wer Holocaustleugnungen veröffentlicht oder eine solche Plattform verwaltet, ist kein unbeteiligter Mitläufer. Ohne diese Helfer bliebe selbst der fanatischste Gründer ein einsamer Hetzer ohne Publikum.
Die Kölner Verurteilung macht deutlich, dass auch Jahre nach der Zerschlagung eines Netzwerks noch strafrechtliche Folgen möglich sind. Gleichzeitig hinterlassen die Bewährungsstrafen einen bitteren Eindruck. Der deutsche Staat bezeichnet den organisierten Judenhass zu Recht als kriminell. Seine Antwort muss jedoch auch spürbar sein.
Antisemitische Hetze im Internet ist kein bedeutungsloses Schreiben hinter einem Bildschirm. Sie schafft Feindbilder, rechtfertigt Ausgrenzung und bereitet ein gesellschaftliches Klima vor, in dem Worte irgendwann zu Taten werden können. Das Goyim-Netzwerk sagte offen, wohin seine Ideologie führen sollte: zu einer Welt ohne Juden.
Wer sich an einer solchen Struktur beteiligt, verbreitet nicht nur Hass. Er unterstützt eine Vorstellung, deren mörderische Folgen Deutschland kennen müsste.
Autor: Redaktion
Mittwoch, 22 Juli 2026