„Ab nach Auschwitz“: Keine Entschuldigung kann diesen Satz einfach auslöschen„Ab nach Auschwitz“: Keine Entschuldigung kann diesen Satz einfach auslöschen
Ein Gastwirt aus Leinefelde-Worbis wünschte queere Menschen nach Auschwitz und schrieb „weg mit euch“. Das Internationale Auschwitz Komitee weist seine Entschuldigung zurück. Stadt und Landesgartenschau haben die Zusammenarbeit beendet.

Bildnachweis: Symbolbild / KI
Ein Gastwirt aus Leinefelde-Worbis schrieb unter ein Video von der Evakuierung des Berliner Christopher Street Day: „Ab nach AuschwitzShoah: Der nationalsozialistische Mord an sechs Millionen JudenShoah ist der hebräische Begriff für die Katastrophe der Vernichtung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland und seine Helfer. Rund sechs Millionen Juden wurden ermordet.Mehr lesen und weg mit euch.“
Dieser Satz braucht keine großzügige Interpretation. Auschwitz steht für Entrechtung, Deportation und industriellen Massenmord. Wer Menschen dorthin wünscht und ihre Beseitigung fordert, veröffentlicht keine bloße Geschmacklosigkeit. Er benutzt die Sprache nationalsozialistischer Vernichtung gegen queere Menschen.
Nach öffentlicher Empörung löschte der Gastronom den Kommentar. Er entschuldigte sich und kündigte an, sich künftig mit AntisemitismusAntisemitismus: Judenhass in alten und neuen FormenAntisemitismus bezeichnet Judenhass und Feindschaft gegen Juden. Er reicht von Vorurteilen und Verschwörungserzählungen bis zu Ausgrenzung, Bedrohung und Gewalt.Mehr lesen, Queerfeindlichkeit und den Verbrechen des Nationalsozialismus auseinanderzusetzen. Das Internationale Auschwitz Komitee hält diese Entschuldigung nicht für glaubhaft und nimmt sie ausdrücklich nicht an.
Das Auschwitz Komitee findet klare Worte
Christoph Heubner, Exekutiv-Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees, wirft dem Gastwirt vor, queere Menschen mit dem Tod bedroht und die Verbrechen des Nationalsozialismus verherrlicht zu haben.
Der Mann habe gewusst, wofür Auschwitz stehe. Er habe niemandem lediglich „auf den Fuß getreten“. Nach Heubners Bewertung habe er queeren Menschen mit Vernichtung gedroht. Wer „weg mit euch“ schreibe, beschwöre politische Verhältnisse herauf, die ein neues Auschwitz möglich machten.
Diese harte Bewertung ist nachvollziehbar. Der Satz fiel zudem unmittelbar nach einem tödlichen Anschlag auf eine queere Großveranstaltung. Während Menschen um eine Tote trauerten und zahlreiche Verletzte behandelt wurden, wünschte ein Geschäftsmann den Betroffenen ausgerechnet Auschwitz.
Eine Entschuldigung schafft keinen Anspruch auf Vergebung
Menschen können ihre Haltung ändern. Auch jemand, der etwas Abscheuliches geschrieben hat, darf später Reue empfinden. Doch eine nachträgliche Entschuldigung löscht den ursprünglichen Satz nicht und verpflichtet niemanden, wieder Vertrauen zu schenken.
Das gilt besonders, wenn die Erklärung erst nach öffentlicher Kritik, Strafanzeigen und wirtschaftlichen Konsequenzen erfolgt.
Die Betroffenen müssen die Entschuldigung nicht annehmen. Das Auschwitz Komitee muss sie nicht akzeptieren. Kunden müssen nicht weiter in dem Lokal einkehren. Unternehmen und öffentliche Einrichtungen müssen keine Geschäftsbeziehung fortsetzen.
Eine Entschuldigung kann allenfalls der Anfang einer langen persönlichen Aufarbeitung sein. Sie ist kein Freispruch und keine Eintrittskarte zurück in die Normalität.
Stadt und Landesgartenschau ziehen die notwendige Konsequenz
Die Stadt Leinefelde-Worbis und die Gesellschaft der Landesgartenschau haben die Patenschaft des Gastronomen mit sofortiger Wirkung beendet. Die Geschäftsführung bezeichnete den Kommentar als unerträglich und inakzeptabel. Eine weitere Zusammenarbeit sei trotz der späteren Entschuldigung nicht möglich.
Diese Entscheidung ist richtig.
Eine öffentliche Veranstaltung, die alle Menschen unabhängig von Herkunft, Lebensweise oder Partnerschaft willkommen heißen will, kann nicht gleichzeitig einen Sponsor präsentieren, der queere Menschen nach Auschwitz wünscht.
Der Abbruch einer Zusammenarbeit ist keine staatliche Vorverurteilung. Er ist eine klare gesellschaftliche Grenze. Wer öffentlich Vernichtungsrhetorik gegen eine Minderheit verbreitet, muss damit rechnen, Vertrauen, Ansehen und Geschäftspartner zu verlieren.
Niemand besitzt einen Anspruch darauf, dass andere Menschen nach einem solchen Satz weiterhin bei ihm essen, ihn als Sponsor präsentieren oder mit ihm zusammenarbeiten.
Antisemitismus und Queerfeindlichkeit treffen hier zusammen
Der Kommentar richtete sich unmittelbar gegen queere Menschen. Zugleich missbrauchte er Auschwitz als Drohkulisse.
Damit verhöhnt der Satz auch die Erinnerung an die mehr als eine Million Menschen, die im deutschen Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz ermordet wurden, vor allem Jüdinnen und Juden. Auch homosexuelle Menschen wurden unter dem Nationalsozialismus verfolgt, entrechtet, in Konzentrationslager verschleppt und ermordet.
„Ab nach Auschwitz“ ist deshalb keine gewöhnliche Beschimpfung. Der Satz greift queere Menschen mit der Erinnerung an den nationalsozialistischen Massenmord an.
Wer so spricht, stellt sich selbst außerhalb des Grundkonsenses einer Gesellschaft, in der jeder Mensch das gleiche Recht auf Würde, Sicherheit und Leben besitzt.
Das bedeutet nicht, dem Verfasser seine eigenen Rechte oder seine Menschenwürde abzusprechen. Eine demokratische Gesellschaft darf nicht mit derselben Entmenschlichung antworten, die sie verurteilt.
Sie darf ihm aber unmissverständlich zeigen, dass solche Äußerungen Folgen haben.
Staatsanwaltschaft prüft den Kommentar
Nach Angaben des MDR sind bei der Polizei zwei Strafanzeigen eingegangen. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen leitet ein Ermittlungsverfahren ein und prüft, ob der Kommentar strafrechtlich relevant ist. Bis zu einer möglichen rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Die strafrechtliche Bewertung obliegt den Ermittlungsbehörden und gegebenenfalls einem Gericht. Gesellschaftlich ist die Bewertung schon jetzt möglich: Der dokumentierte Wortlaut ist menschenverachtend und mit keiner normalen politischen Auseinandersetzung zu verwechseln.
Eine Entschuldigung kann diesen Satz nicht ungeschehen machen.
Und niemand darf von queeren Menschen oder den Vertretern der Auschwitz-Überlebenden verlangen, darüber hinwegzugehen.
Autor: Redaktion
Donnerstag, 30 Juli 2026