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WerteInitiative verurteilt Freispruch: Hakenkreuz im Davidstern darf nicht als Israelkritik verharmlost werden

WerteInitiative verurteilt Freispruch: Hakenkreuz im Davidstern darf nicht als Israelkritik verharmlost werden


Die WerteInitiative kritisiert den Freispruch einer Frau, die Israel bildlich mit dem NS-Regime gleichsetzte. Auch wir verurteilen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken, denn ihre Begründung sendet ein fatales Signal.

WerteInitiative verurteilt Freispruch: Hakenkreuz im Davidstern darf nicht als Israelkritik verharmlost werden
Bildnachweis: Pixabay / Symbolbild

Ein Hakenkreuz im Davidstern, die israelische Flagge neben der Fahne des nationalsozialistischen Regimes und eine Bildsprache, die IsraelIsrael: Der jüdische Staat im Herzen des Nahen OstensIsrael ist ein demokratischer Staat im Nahen Osten und der Nationalstaat des jüdischen Volkes. Er wurde am 14. Mai 1948 gegründet, seine Hauptstadt ist Jerusalem, die Knesset hat 120 Abgeordnete. Zum Unabhängigkeitstag 2026 hatte Israel rund 10,244 Millionen Einwohner.Mehr lesen mit den Tätern der SchoahShoah: Der nationalsozialistische Mord an sechs Millionen JudenShoah ist der hebräische Begriff für die Katastrophe der Vernichtung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland und seine Helfer. Rund sechs Millionen Juden wurden ermordet.Mehr lesen gleichsetzt: Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat den Freispruch einer Instagram-Nutzerin bestätigt, die genau solche Darstellungen verbreitet hatte. Die WerteInitiative, jüdisch-deutsche Positionen, kritisiert die Begründung des Gerichts mit deutlichen Worten. Auch wir verurteilen diese Entscheidung ausdrücklich.

Dass ein deutscher Strafsenat eine unmittelbare Gleichsetzung des jüdischen Staates mit dem NS-Regime als grundsätzlich von der Meinungsfreiheit gedeckte Kritik an Israel einordnet, ist kaum nachvollziehbar. Es geht hier nicht um eine besonders scharfe Bewertung einer israelischen Regierungsentscheidung. Es geht um die Verwendung des Hakenkreuzes gegen Israel und damit um den Missbrauch des Symbols jenes Regimes, das sechs Millionen Juden ermordete.

Wer Israel mit dem Nationalsozialismus gleichsetzt, übt keine gewöhnliche Kritik. Er dämonisiert den einzigen jüdischen Staat der Welt, kehrt Täter und Opfer um und stellt Israel moralisch auf eine Stufe mit dem größten Menschheitsverbrechen der Geschichte. Gerade in Deutschland darf eine solche Darstellung nicht verharmlost werden.

Das Amtsgericht Ludwigshafen hatte die Frau zunächst wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Oberlandesgericht hob diese Entscheidung auf und sprach sie frei. Nach Auffassung des Gerichts seien die Hakenkreuze nicht zur Unterstützung des Nationalsozialismus verwendet worden. Sie hätten vielmehr als ablehnender Vergleich gedient, um Israel besonders scharf zu kritisieren.

Genau diese Argumentation ist das Problem. Das Hakenkreuz wird zwar nicht zur Werbung für Hitler eingesetzt, aber gegen den jüdischen Staat gerichtet. Das Symbol des millionenfachen Judenmordes wird zu einer politischen Waffe gegen Israel. Dass dieser Zusammenhang als entlastend behandelt wird, ist für viele Juden in Deutschland und für israelsolidarische Beobachter nicht verständlich.

WerteInitiative warnt vor widersprüchlichen Maßstäben

Die WerteInitiative sieht in der Entscheidung ein fatales Signal. Die Organisation verweist darauf, dass die Gleichsetzung aktueller israelischer Politik mit der Politik der Nationalsozialisten in der Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance ausdrücklich als Beispiel für israelbezogenen AntisemitismusAntisemitismus: Judenhass in alten und neuen FormenAntisemitismus bezeichnet Judenhass und Feindschaft gegen Juden. Er reicht von Vorurteilen und Verschwörungserzählungen bis zu Ausgrenzung, Bedrohung und Gewalt.Mehr lesen genannt wird.

Elio Adler, Vorsitzender der WerteInitiative, erklärte:

„Es irritiert, wenn ein Gericht eine Argumentation wählt, die mit dem vom Bundestag anerkannten Verständnis von israelbezogenem Antisemitismus kaum vereinbar ist. Andernfalls entstehen zwei widersprüchliche Maßstäbe im staatlichen Umgang mit Antisemitismus.“

Diese Kritik trifft den entscheidenden Punkt. Bundestag, Bundesregierung, Sicherheitsbehörden und zahlreiche staatliche Einrichtungen berufen sich beim Kampf gegen Antisemitismus auf die IHRA-Arbeitsdefinition. Gleichzeitig wird eine der dort ausdrücklich beschriebenen Erscheinungsformen durch ein Gericht als scharfe, aber grundsätzlich geschützte Israelkritik behandelt.

Natürlich ist die IHRA-DefinitionIHRA-Definition: Maßstab gegen modernen AntisemitismusDie IHRA-Definition ist eine nicht rechtsverbindliche Arbeitsdefinition von Antisemitismus. Sie wird international von vielen Staaten, Behörden und Institutionen genutzt. Besonders wichtig sind ihre Beispiele zu israelbezogenem Antisemitismus.Mehr lesen kein Strafgesetz. Sie ersetzt weder den Paragrafen 86a noch den Tatbestand der VolksverhetzungVolksverhetzung: Wenn Hass strafbar wirdVolksverhetzung ist eine Straftat nach § 130 StGB. Gemeint sind unter anderem Hassaufrufe, Gewaltforderungen oder menschenwürdeverletzende Hetze gegen nationale, religiöse, ethnische oder andere geschützte Gruppen.Mehr lesen. Ein politischer Beschluss darf unabhängigen Gerichten keine Urteile vorschreiben. Trotzdem muss die Frage erlaubt sein, weshalb staatliche Stellen eine Darstellung politisch als antisemitisch erkennen, während ein Gericht ihre Verwendung gegen Israel in seiner Begründung nahezu entlastend behandelt.

Die WerteInitiative unterscheidet dabei ausdrücklich zwischen strafrechtlicher und gesellschaftlicher Bewertung. Nicht jede antisemitische Äußerung erfüllt automatisch einen Straftatbestand. Aus einem Freispruch darf jedoch nicht der Eindruck entstehen, solche Gleichsetzungen seien legitim, harmlos oder gesellschaftlich hinnehmbar.

Auch aus unserer Sicht hätte das Gericht diese Trennung wesentlich deutlicher machen müssen. Ein Strafsenat kann feststellen, dass ein bestimmter Tatbestand nicht erfüllt ist, und zugleich unmissverständlich erklären, dass die zugrunde liegende Darstellung antisemitisch, geschichtsverfälschend und gefährlich ist. Genau diese Klarheit fehlt.

Das Urteil verschiebt die Grenze des Sagbaren

Die WerteInitiative warnt davor, dass durch die Entscheidung die rote Linie im öffentlichen Diskurs verschoben wird. Diese Gefahr ist real. In sozialen Netzwerken bleibt nicht die juristische Feinheit hängen, dass ein bestimmter Straftatbestand nach Auffassung des Gerichts nicht erfüllt war. Hängen bleibt die Botschaft, ein Hakenkreuz im Davidstern könne als zulässige Kritik an Israel gelten.

Extremisten können den Beschluss nun als Freibrief darstellen. Sie können behaupten, selbst ein deutsches Oberlandesgericht habe die Gleichsetzung Israels mit dem NS-Regime als von der Meinungsfreiheit gedeckt anerkannt. Damit wird die nächste antisemitische Entgleisung leichter zu rechtfertigen.

Gerade deutsche Gerichte müssen sich der historischen Tragweite solcher Bilder bewusst sein. Das Hakenkreuz ist kein beliebiges politisches Zeichen. Es steht für Diktatur, Vernichtungskrieg, Konzentrationslager und den industriell organisierten Mord an den europäischen Juden.

Wird dieses Symbol mit dem Davidstern verbunden, trifft es nicht zufällig irgendeinen Staat. Es trifft Israel, den jüdischen Staat, der auch als Zufluchtsort für Juden gegründet wurde, nachdem Europa ihnen jahrhundertelang Verfolgung, Vertreibung und schließlich industrielle Vernichtung gebracht hatte.

Die Täter-Opfer-UmkehrTäter-Opfer-Umkehr: Wenn Schuld gezielt verdreht wirdTäter-Opfer-Umkehr bezeichnet die Verdrehung von Verantwortung: Täter werden entlastet, Opfer beschuldigt oder moralisch auf die Seite der Täter gerückt. Im Antisemitismus zeigt sich dieses Muster besonders bei Holocaust-Relativierung, Israelhass und der Rechtfertigung von Gewalt gegen Juden oder Israelis.Mehr lesen gehört zu den aggressivsten Formen des modernen Antisemitismus. Juden und Israelis werden dabei mit ihren historischen Mördern gleichgesetzt. Der Kampf gegen Israel kann anschließend als angeblicher Antifaschismus dargestellt werden. Wer Israel zum neuen NS-Regime erklärt, kann Feindschaft gegen den jüdischen Staat als moralische Pflicht verkaufen.

Diese Logik ist nicht harmlos. Sie begegnet uns auf Demonstrationen, in Hochschulen, in sozialen Netzwerken und zunehmend auch in kulturellen Einrichtungen. Sie trägt dazu bei, dass Israel nicht mehr als demokratischer Staat mit einer kritisierbaren Regierung betrachtet wird, sondern als Inbegriff des Bösen.

Aus dieser Dämonisierung entsteht die Vorstellung, gegen Israel sei nahezu jedes Mittel legitim. Boykott, Ausgrenzung, Bedrohung und Gewalt können dann als angeblicher Widerstand erscheinen. Die Grenze zwischen politischer Hetze und realer Gefahr für Juden ist längst nicht mehr theoretisch.

Die WerteInitiative weist zu Recht darauf hin, dass antisemitische Radikalisierung in Deutschland zunimmt und die Kriminalstatistiken Jahr für Jahr neue Höchststände ausweisen. In einer solchen Lage dürfen staatliche Institutionen keine zusätzlichen Unklarheiten schaffen.

Wir erwarten deshalb ebenfalls eine rechtspolitische Debatte. Diese darf nicht in der pauschalen Forderung enden, jede antisemitische Äußerung zu kriminalisieren. Die Meinungsfreiheit bleibt ein hohes Gut. Doch der Rechtsstaat muss moderne Erscheinungsformen des Antisemitismus erkennen und klar benennen können.

Ein Freispruch bedeutet nicht, dass eine Darstellung richtig, legitim oder ungefährlich ist. Strafrecht markiert nur die äußerste Grenze staatlicher Sanktionen. Gesellschaftliche und politische Verantwortung beginnt wesentlich früher.

Die Gleichsetzung Israels mit dem NS-Regime ist keine mutige Kritik. Sie ist eine antisemitische Entgleisung, eine Instrumentalisierung der Schoah und eine Dämonisierung des jüdischen Staates. Dass eine solche Darstellung in Deutschland ohne strafrechtliche Folgen bleiben kann, müssen wir rechtlich zur Kenntnis nehmen. Dass sie in einer gerichtlichen Begründung nahezu als normale Israelkritik erscheint, können und dürfen wir nicht akzeptieren.

Die WerteInitiative hat mit ihrer Kritik recht. Dieses Urteil verschiebt eine Grenze, die Deutschland aus historischen und gegenwärtigen Gründen schützen muss. Gerade ein Land, das sich der Erinnerung an die Schoah verpflichtet fühlt, darf nicht zulassen, dass das Hakenkreuz gegen Israel eingesetzt und anschließend verharmlost wird.

Thematische Einordnung



Autor: Samuel Benning
Montag, 03 August 2026

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