„Auf jüdische Kosten bereichert“: Neumann legt HR-Amt nieder„Auf jüdische Kosten bereichert“: Neumann legt HR-Amt nieder
Der Streit um ein in der NS-Zeit enteignetes Grundstück von B’nai B’rith eskaliert. Daniel Neumann verlässt den Aufsichtsrat einer HR-Tochter. Im Zentrum stehen fast 2.000 Quadratmeter, die bei der Entschädigung Anfang der 1950er Jahre möglicherweise nicht berücksichtigt wurden.

Bildnachweis: Symbolbild / KI
Der Konflikt zwischen dem Hessischen Rundfunk und der jüdischen Loge B’nai B’rith hat eine neue Dimension erreicht. Daniel Neumann, Vorsitzender des Landesverbands der Jüdischen Gemeinden in Hessen und Mitglied im Präsidium des Zentralrats der Juden in Deutschland, hat sein Mandat im Aufsichtsrat der hr werbung GmbH mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Sein Vorwurf an den öffentlich-rechtlichen Sender ist außergewöhnlich scharf: Der HR habe sich nach dem Zweiten Weltkrieg „auf jüdische Kosten bereichert“ und zeige heute nicht die notwendige Bereitschaft, sich seiner historischen und moralischen Verantwortung zu stellen.
Hinter dem Rücktritt steht kein aktueller Programmstreit, sondern ein Restitutionsfall, dessen Wurzeln in die NS-Zeit reichen. Die Frankfurter Logen von B’nai B’rith besaßen an der Eschersheimer Landstraße 25 bis 29 ein umfangreiches Areal mit ihrem Logenhaus. 1937 wurden die deutschen B’nai-B’rith-Logen vom NS-Regime zwangsweise aufgelöst. Grundstücke und Gebäude gelangten in den Besitz beziehungsweise Verfügungsbereich der damaligen Reichsrundfunkgesellschaft. Nach dem Krieg übernahm der neu gegründete Hessische Rundfunk Teile dieses Vermögens.
Genau bei der späteren Entschädigung beginnt der heutige Streit.
Fast 2.000 Quadratmeter stehen im Zentrum
Nach Recherchen, über die zunächst der „Spiegel“ und anschließend weitere Medien berichteten, soll bei der Wertermittlung Anfang der 1950er Jahre ein erhebliches Teilstück nicht berücksichtigt worden sein. Besonders brisant ist ein Dokument aus den damaligen Verhandlungen: Für ein Grundstück an der Eschersheimer Landstraße 29 sollen zunächst 2.106 Quadratmeter vermerkt gewesen sein. Später sei die Angabe handschriftlich auf lediglich 191 Quadratmeter geändert worden. Damit wären rund 1.915 Quadratmeter aus der Berechnung verschwunden.
Neumann sieht darin keine historische Petitesse. Nach seiner Darstellung zeigen die vorhandenen Unterlagen, dass B’nai B’rith bei der Entschädigung „klar benachteiligt“ worden sei. Besonders schwer wiegt für ihn der Vorwurf, dies sei mit Wissen damaliger Vertreter des HR geschehen. Der Sender habe sich durch den Vergleich bereichert, während ein Grundstück von erheblichem Wert unberücksichtigt geblieben sei.
Der Hessische Rundfunk weist gerade diesen Vorwurf zurück. Nach seinem derzeitigen Kenntnisstand gebe es keinen Beleg dafür, dass 1952 bewusst ein Grundstück aus der Wertermittlung herausgenommen oder die Jewish Restitution Successor Organization, kurz JRSO, getäuscht worden sei. Der HR verweist darauf, dass die damalige Einigung vor der Restitutionskammer im Konsens erzielt und von der JRSO ausdrücklich begrüßt worden sei.
Auch bei der exakten Entschädigungssumme unterscheiden sich die veröffentlichten Angaben geringfügig. Der HR selbst nennt 160.000 D-Mark. Die Jüdische Allgemeine berichtet unter Berufung auf die vorangegangene Berichterstattung von 162.000 Mark. Entscheidend für den Streit ist jedoch nicht diese Differenz, sondern die Frage, welche Grundstücksfläche der damaligen Berechnung tatsächlich zugrunde gelegt wurde.
Besonders heikel wird die Angelegenheit durch das, was anschließend geschah. Bereits 1953 verkaufte der HR die Immobilien zusammen mit weiteren Flächen an die Stadt Frankfurt. Für das gesamte Paket von ungefähr 15.000 Quadratmetern soll der Sender drei Millionen D-Mark erhalten haben. Rund ein Drittel der verkauften Fläche soll zuvor zum Eigentum der jüdischen Logen gehört haben.
Damit steht ein schwerwiegender Verdacht im Raum: Wurde jüdisches Eigentum nach der NS-Enteignung zu niedrig entschädigt und anschließend erheblich lukrativer weiterveräußert? Dass dies tatsächlich bewusst und rechtswidrig geschah, ist bislang nicht abschließend belegt. Genau darüber streiten B’nai B’rith, Neumann und der HR.
Der Sender verweist auf Untersuchung, Neumann zieht Konsequenzen
Der HR betont, dass er die eigene Vergangenheit inzwischen wissenschaftlich untersuchen lasse. Bereits im Frühjahr 2025 sei eine externe Kanzlei mit einer Prüfung beauftragt worden. Hinweise auf eine nicht ordnungsgemäße Restitution hätten sich dabei nach Darstellung des Senders nicht bestätigt. Im Juni 2026 gab der HR zusätzlich eine unabhängige wissenschaftliche Untersuchung seiner Gründungsphase beim Leibniz-Institut für Medienforschung, Hans-Bredow-Institut, in Auftrag.
Das Forschungsprojekt läuft bis 2028. Es untersucht ausdrücklich auch Eigentumsübergänge aus dem Vermögen der aufgelösten Reichsrundfunkgesellschaft, personelle und institutionelle Kontinuitäten aus der NS-Zeit sowie Entscheidungen des jungen Hessischen Rundfunks in den Bereichen Finanzen und Geschäftsbeziehungen. Die Ergebnisse sollen im Umfeld des 80-jährigen HR-Jubiläums 2029 vorliegen.
Neumann reicht das offenbar nicht.
Er kritisiert, dass der konkrete Restitutionsfall trotz seit 2024 bekannter Vorwürfe nicht mit der notwendigen Konsequenz behandelt werde. Die Loge wirft dem Sender ihrerseits „Vertuschung“ und „Verzögerung“ vor. Der HR bestreitet diese Darstellung und erklärt, er werde die Angelegenheit neu bewerten, falls die wissenschaftliche Untersuchung zu dem Ergebnis komme, dass die Grundstücksbewertung von 1952 fehlerhaft gewesen sei.
Der Rücktritt Neumanns erhöht den Druck erheblich. Denn Neumann ist kein außenstehender Kritiker des Senders. Er war über viele Jahre selbst eng mit dessen Gremien verbunden, von 2012 beziehungsweise nach anderen Angaben 2013 bis 2024 gehörte er dem HR-Rundfunkrat an. Später saß er im Aufsichtsrat der Werbetochter. Wenn ein langjähriges Mitglied der eigenen Gremien schließlich erklärt, ein weiteres Mandat sei für ihn wegen des Umgangs mit historischem jüdischem Eigentum nicht mehr vertretbar, ist der Konflikt nicht länger nur eine akademische Auseinandersetzung über Akten aus den 1950er Jahren.
Gerade für einen öffentlich-rechtlichen Sender liegt darin die eigentliche Brisanz. Der HR verweist regelmäßig auf gesellschaftliche Verantwortung, Erinnerungskultur und die Auseinandersetzung mit dem NationalsozialismusShoah: Der nationalsozialistische Mord an sechs Millionen JudenShoah ist der hebräische Begriff für die Katastrophe der Vernichtung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland und seine Helfer. Rund sechs Millionen Juden wurden ermordet.Mehr lesen. Nun muss er sich an diesen Maßstäben messen lassen, wenn es um seine eigene institutionelle Vergangenheit geht.
Ob sich der schwerste Vorwurf bestätigt, dass der Sender beziehungsweise seine damaligen Vertreter wissentlich von einer zu niedrigen Entschädigung jüdischen Eigentums profitierten, muss die historische Forschung klären. Die bisher veröffentlichten Dokumente haben jedenfalls genügend Fragen aufgeworfen, dass ein jüdischer Spitzenvertreter nach jahrelanger Zusammenarbeit die Konsequenz zieht und geht.
Autor: Redaktion
Freitag, 25 September 2026