Österreich verbietet Kopftuch für Mädchen unter 14: Stocker sagt politischem Islam den Kampf anÖsterreich verbietet Kopftuch für Mädchen unter 14: Stocker sagt politischem Islam den Kampf an
Mit dem neuen Schuljahr gilt an Österreichs Schulen ein Verbot islamischer Kopfbedeckungen für Mädchen bis zum 14. Geburtstag. Die Regierung begründet den Schritt mit Selbstbestimmung und Gleichberechtigung. Die Islamische Glaubensgemeinschaft kündigt Widerstand an. Gleichzeitig erklärt Kanzler Christian Stocker: „Ich will nicht in einem islamischen Staat leben.“
Österreich zieht mit Beginn des neuen Schuljahres eine Grenze, über die in Deutschland seit Jahren vor allem geredet wird. Seit dem 1. September dürfen Schülerinnen bis zu ihrem 14. Geburtstag in öffentlichen und privaten Schulen kein Kopftuch tragen, „welches das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllt“. So steht es ausdrücklich in Paragraph 43a des österreichischen Schulunterrichtsgesetzes.
Das Verbot betrifft nach den Erläuterungen der Regierung islamische Kopfbedeckungen vom Hijab bis zur Burka. Es gilt innerhalb der Schule, nicht jedoch bei Unterricht, Schulveranstaltungen oder schulbezogenen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes. Verantwortlich für die Einhaltung sind auch die Erziehungsberechtigten.
Der politische Rückhalt dafür ist bemerkenswert breit. Das Gesetz wurde von der Regierungskoalition aus konservativer ÖVP, sozialdemokratischer SPÖ und liberalen NEOS beschlossen. Auch die oppositionelle FPÖ stimmte zu. Lediglich die Grünen votierten dagegen. Im Nationalrat wurde das Gesetz am 11. Dezember 2025 beschlossen, eine Woche später nahm es auch die letzte parlamentarische Hürde im Bundesrat.
Erst Gespräche, dann können 800 Euro fällig werden
Österreich setzt nicht sofort auf Geldstrafen. Bei einem ersten Verstoß muss die Schule mit der Schülerin und ihren Eltern sprechen und die Hintergründe klären. Wird das Kopftuch weiterhin getragen, wird die Bildungsbehörde eingeschaltet. Bei wiederholten Verstößen kann schließlich ein Verwaltungsstrafverfahren folgen. Für die Erziehungsberechtigten sind Geldstrafen zwischen 150 und 800 Euro möglich.
Integrationsministerin Claudia Bauer bezeichnet das Kopftuch bei jungen Mädchen als „Zeichen der Unterdrückung und ein Mittel der Kontrolle“. Die Regierung argumentiert, Schule müsse ein Ort sein, an dem Mädchen ohne religiösen oder familiären Druck ihre eigene Identität entwickeln können. In einer Informationsbroschüre des Bundeskanzleramts wird ausdrücklich auf Druck durch Familie oder soziales Umfeld hingewiesen.
Bauer verschärfte den Ton unmittelbar vor Schulbeginn noch einmal. Lehrkräfte und Schulleitungen müssten Rückendeckung erhalten, gemeldete Verstöße konsequent bearbeitet und vorgesehene Sanktionen tatsächlich verhängt werden. „Unsere gemeinsamen Regeln gelten für alle“, erklärte die Ministerin.
Genau daran entzündete sich bereits der erste Konflikt mit der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich. Deren Präsident Ümit Vural kritisierte das Gesetz und erklärte im ORF, wenn Mädchen trotz des Verbots auf dem Kopftuch beharrten, müsse dies respektiert werden. Zu einer Missachtung des Gesetzes rufe die IGGÖ allerdings nicht auf.
Bauer reagierte ungewöhnlich deutlich. Es müsse auch für den obersten Vertreter einer Glaubensgemeinschaft selbstverständlich sein, österreichische Gesetze einzuhalten. Besonders scharf kritisierte sie Informationen der IGGÖ, wonach Schulen ohne die Eltern nicht mit Mädchen über das Kopftuch sprechen dürften. Gerade für Mädchen, die zum Tragen gezwungen würden, könne ein solches Gespräch die einzige Möglichkeit sein, darüber zu sprechen.
Die IGGÖ hält das Verbot dagegen für einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Religionsfreiheit und argumentiert, muslimische Mädchen würden gezielt herausgegriffen. Eine erneute Klage vor dem Verfassungsgerichtshof gilt praktisch als sicher.
Und genau dort liegt die juristische Achillesferse des Gesetzes.
Österreich hatte bereits ein Kopftuchverbot für jüngere Schülerinnen. Der Verfassungsgerichtshof hob es 2020 auf. Die damalige Regelung verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz in Verbindung mit Gedankenfreiheit, Gewissensfreiheit und Religionsfreiheit. Entscheidend war für das Gericht insbesondere, dass faktisch nur eine bestimmte Gruppe von Schülerinnen betroffen war.
Auch gegen das neue Gesetz wurden bereits Klagen eingereicht. Im Juli wies der VfGH diese jedoch lediglich aus formalen Gründen zurück. Da das Gesetz damals noch nicht in Kraft war, waren die Antragstellerinnen rechtlich noch nicht unmittelbar betroffen. Über die Verfassungsmäßigkeit des neuen Verbots hat das Gericht ausdrücklich noch nicht entschieden. Seit dem 1. September ist dieser formale Hinderungsgrund verschwunden.
Stocker macht aus dem Kopftuch eine größere Grundsatzfrage
Die Debatte endet für Österreichs Regierung nicht bei Schülerinnen.
Bundeskanzler Christian Stocker will zusätzlich gegen den sogenannten politischen Islam vorgehen und prüft ein Verbot im Verfassungsrang. Im ORF Sommergespräch formulierte er seine Haltung mit einem Satz, der kaum missverstanden werden kann: „Ich will nicht in einem islamischen Staat leben.“
Stocker sprach von einer „schleichenden Unterwanderung“, der Österreich entgegentreten müsse. Bereits zuvor hatte er erklärt, Gleichberechtigung von Männern und Frauen stehe nicht zur Verhandlung. Wenn Religion politisch eingesetzt werde, müsse der Staat konsequent reagieren.
Auch die für Staatsschutz zuständige DSN Chefin Sylvia Mayer begrüßte grundsätzlich ein entschlosseneres Vorgehen gegen legalistischen Islamismus. Gleichzeitig gibt es erhebliche rechtliche Fragen. Selbst die NEOS verlangen zunächst eine Definition, die juristisch tatsächlich vollziehbar ist. Verfassungsrechtler weisen darauf hin, dass demokratiefeindliche und extremistische Aktivitäten bereits heute mit verschiedenen Gesetzen verfolgt werden können.
Der FPÖ geht das Kopftuchverbot unterdessen nicht weit genug. Sie fordert eine Ausweitung auf ältere Schülerinnen sowie Lehrerinnen und weiteres Schulpersonal. Ein entsprechender Antrag scheiterte im Parlament jedoch an ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen.
Damit beginnt in Österreich ein politisches und juristisches Experiment, das weit über ein Kleidungsstück hinausgeht. Die entscheidende Frage lautet, ob der Staat bei minderjährigen Mädchen das Recht auf religiöse Erziehung begrenzen darf, wenn er darin den Schutz ihrer Selbstbestimmung und Gleichberechtigung sieht.
Die Kritiker nennen das Diskriminierung.
Die Regierung nennt es Schutz vor Unterdrückung.
Und Österreich hat sich entschieden, diese Auseinandersetzung nicht länger nur in Talkshows zu führen.
Seit dem 1. September steht sie im Gesetz.
Autor: Redaktion
Montag, 07 September 2026