Aus der Sicht des internationalen Rechts: Die Gründung und die Grenzen Israels - und Palästinas

Aus der Sicht des internationalen Rechts:

Die Gründung und die Grenzen Israels - und Palästinas


Die Gründung und die Grenzen Israels - und Palästinas

Von Balfour über San Remo bis zum modernen Staat Israel - oder die völkerrechtlich verbindliche „Errichtung einer nationalen Heimstätte für die Juden“ vor 91 Jahren!

Warum das heutige Jordanien das arabische Palästina ist und es keine illegalen Siedlungen in Jerusalem, Judäa und Samaria („Westjordanland“) gibt.
Eine Betrachtung originaler Quellen und Zeitzeugen-Aussagen im Rückblick.

Inhaltsverzeichnis:
1. Einleitung
2. UN-Resolution 181 (II) vom 29.11.1947
3. Unabhängigkeitserklärung & Staatsgründung des modernen Israels am 15.5.1948
4. Beschluss „Mandate for Palestine“ des Völkerbundes vom 24.7.1922
5. „White Papers“ Juni 1922
6. Besuch Churchills in Palästina 1921
7. Die San Remo Friedenskonferenz im April 1920
8. Hinzufügen des Mandatssystem durch Artikel 22 in die
Covenant of the League of Nations 1919
9. Balfour Erklärung 1917
10. Artikel 80 der Charta der Vereinten Nationen
11. Zusammenfassung, Schlussfolgerungen & Ausblick

- Einleitung
Immer wieder wird das Existentrecht Israels in Frage gestellt. Seine Gegner werfen Israel völkerrechtswidriges Verhalten vor und das erfundene Volk der Palästinenser will auf dem Staatsgebiet Israels einen eigenen Staat gründen und beruft sich auf historische Rechte, welche nicht existieren.
Halbwissen und Halbwahrheiten sind gefährlich und sollen zur Vernichtung Israels führen. Darum sollen hier dem kritischen Leser die Original-Quellen zugänglich gemacht werden, um sich selber ein eigenes Bild anhand der wahren Quellen schaffen zu können. Gerade WIKIPEDIA erweist sich beim Thema Israel als ein Meister der Täuschung und benutzt zum Teil unseriöse arabische Quellen. Die diversen Artikel zum Thema widersprechen sich oftmals. Wer mit ein bißchen reiner Logik an die Sache rangeht, wird dies feststellen.
Die sog. selbsterklärten Israelkritiker (Gegner) berufen sich dabei gerne auf die Genfer Konvention, die Haager Landordnung, die UNO Resolution 181, die Osloer Verträge, sprechen von Kriegsverbrechen, “illegalen Siedlungen” und was Ihnen sonst noch in den Sinn kommt.

Was Israels Existentrecht angeht, unterschlagen sie am allerliebsten das Wort „national“ und behaupten, der Völkerbund bzw. die Staatengemeinschaft hätte damals „die Errichtung einer Heimstätte für die Juden“ beschlossen und nicht „die Errichtung einer NATIONALEN Heimstätte für die Juden“, welches nichts anderes als ein Synonym im Englischen für die Errichtung eines STAATES ist! Ohne Staat keine Nation bzw. nationale Heimstätte. Im Artikel 22 der Charta des Völkerbundes sindStaatsgründungen für alle Mandate vorgesehen.
In allen wichtigen völkerrechtlichen Verträgen und Zeitzeugenberichten wird aber genau dieser Satz immer und immer wieder genannt. Diesen zu Belegen ist Ziel dieser Betrachtung .

Vorweg aber ein paar Nebenbetrachtungen:
- UN-Resolution 181 (II) vom 29.11.1947 -
UN-Resolution 181 (II) der Generalversammlung der Vereinten Nationen hat KEINEN völkerrechtlich verbindlichen Charakter, spielt aber in der Realität bis heute bei der Entstehung des Staates Israel eine sehr große Rolle

siehe Original Text in amtlich deutscher Übersetzung
http://www.un.org/depts/german/gv-early/ar181-ii.pdf

Am 14. Mai 1948 rief Israel seine Unabhängigkeit aus und erklärte:
“Am 29. November 1947 hat die Vollversammlung der Vereinten Nationen einen Beschluss gefasst, der die Errichtung eines jüdischen Staates in Eretz Israel fordert; die Vollversammlung verlangte von der Bevölkerung Eretz Israels, selbst alle notwendigen Schritte zu ergreifen, um diesen Beschluss durchzuführen. Diese Anerkennung des Rechtes des jüdischen Volkes auf die Errichtung seines Staates durch die Vereinten Nationen kann nicht rückgängig gemacht werden.”

Vollständigen Text der Unabhängigkeitserklärung Israels in deutsch:
http://www.israelnet.de/unabhaengigkeitserklaerung.htm

sowie in englisch:http://avalon.law.yale.edu/20th_century/israel.asp

In der Nacht vom 14. zum 15. Mai 1948 lief um 0.00 Uhr das offizielle britische Mandat aus, wie aus derUnabhängigkeitserklärung Israels zu lesen ist. Die Briten akzeptierten und übergaben ihr Mandat an Israel. Die Sowjetunion und die USA erkannten Israel als Staat sofort an. Israel begann wieder zu existieren.

Die arabischen Staaten erklärten daraufhin Israel den Krieg. Jordanien besetzte im wesentlichen Ostjerusalem sowie die Gebiete Judäa, Samaria und Ägypten den Gazastreifen und verloren selbige Gebiete + die Golanhöhen 1967 im Sechs Tage Krieg bis heute. Israel eroberte diese Gebiete zurück, welche Ihnen bereits 1920 und 1922 vom Völkerbund und allen seinen 51 Mitgliedsstaaten einstimmig zugesichert worden war. Jordanien akzeptierte im Friedensvertrag mit Israel vom 26.10.1994 dieStaatsgrenzen des heutigen Israels. Mit Syrien und Libanon befindet sich Israel seit dem 15.5.1948 im Krieg und darf gemäss Völkerrecht jederzeit alle Massnahmen zu seiner Verteitigung treffen und militärische Ziele angreifen.
Die Vorgänge von 1948, die zur Gründung Israels führten, basieren auf der UN-Resolution 181, in welcher nicht ein einziges Maldas Wort Palästinenser vorkommt. Es ist immer von der Errichtung eines jüdischen und eines arabischen Staates die Rede. (siehe z.B. Teil I B 9 auf Seite 5, Teil I Punkt A 4 auf Seite 3 oder Punkt B 4 auf Seite 4)
z.B. Teil I B 9 auf Seite 5
“Während der Übergangszeit ist es keinem Juden gestattet, auf dem Gebiet des geplanten arabischen Staates seinen Wohnsitz zu begründen, und keinem Araber gestattet, auf dem Gebiet des geplanten jüdischen Staates seinen Wohnsitz zu begründen, es sei denn mit besonderer Genehmigung der Kommission.“
Detailliert wird beschrieben, was beide Seiten tun müssen, damit ihr Staat Existenzrecht erlangt z.B. :

Teil I C Kapitel 1 auf Seite 7

Heilige Stätten, religiöse Gebäude und Plätze
1. Die bestehenden Rechte in bezug auf Heilige Stätten und religiöse Gebäude oder Plätze werden in keiner Weise beeinträchtigt.
2. Was die Heiligen Stätten betrifft, so wird der freie Zugang, der freie Besuch und der freie Transit im Einklang mit den bestehenden Rechten allen Einwohnern und Bürgern des anderen Staates und der Stadt Jerusalem sowie Ausländern, ohne Unterschied nach ihrer Nationalität, gewährleistet,
vorbehaltlich der Erfordernisse der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung und der guten Sitte. Ebenso wird die Kultusfreiheit im Einklang mit den bestehenden Rechten gewährleistet, vorbehaltlich der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der guten Sitte.
3. Die Heiligen Stätten und religiösen Gebäude oder Plätze sind zu erhalten. Jede Handlung, die ihren sakralen Charakter in irgendeiner Weise beeinträchtigen könnte, ist untersagt. Wenn die Regierung zu irgendeinem Zeitpunkt eine bestimmte Heilige Stätte, ein religiöses Gebäude oder einen religiösen Platz für dringend restaurierungsbedürftig erachtet, so kann die Regierung die betreffende Gemeinschaft oder Gemeinschaften zur Durchführung der Restaurierung auffordern. Wenn innerhalb einer angemessenen Frist nichts unternommen wird, kann die Regierung die Restaurierung auf Kosten der betreffenden Gemeinschaft oder Gemeinschaften selbst durchführen lassen.

Israel garantiert bis zum heutigen Tag den Zugang zu allen Heiligen Stätten!
Israel setzte vollständig die Bedingungen der UN-Resolution 181
und war mit dem Teilungsplan einverstanden – die Araber nicht!
Weder haben sich die Araber für unabhängig erklärt, noch sich eine Verfassung gegeben. Gemäß UN-Resolution 181 sollte das Mandat in diesem Falle (daß der Araber) an die UN zurückgehen.

Der Staat Israel begann nach über 1900 Jahren Disapora wieder zu existieren - der Staat der Araber nicht!
Zu mindestens 1948 gab es noch keine „Palästinenser“ und wurden mit keinem einzigen Wort erwähnt. Diese wurden erst später von Arafat erfunden. Aber das ist ein anderes Thema, was in einem späteren Artikel „Palästinenser – Das erfundene Volk des Yassir Arafats“ behandelt werden soll.

Bemerkenswert bleibt hierbei, daß die arabische Seite heutzutage immer wieder gerne mit UN -Resolution 181 argumentiert, diese aber selber nie akzeptiert hat.

Ebenfalls in der UN-Resolution 181 wird beschrieben, dass die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen eineEmpfehlung an die britische Mandatsmacht ist (siehe Seite 1) und alle Völker nur auffordert, diese umzusetzen und damit keinen völkerrechtlich verbindlichen Charakter hat. Diese hätte nur bindenden Charakter erhalten, wenn beide Seiten zugestimmt hätten.
UN Beschlüsse mit völkerrechtlich verbindlichen Charakter kann nur der UN-Sicherheitsrat beschließen! PUNKT
Somit ist letztendlich die UN-Resolution 181 in der Realität nichts anderes als eine bilaterale Vereinbarung zwischen Großbritannien, welches sein völkerrechtlich innehabendes Mandatsgebiet „Palästina“ an Israel übertrug und Israel, welches am 14. Mai 1948 diese Übertragung akzeptierte.

Nun könnten Kritiker auf die Idee kommen, das Großbritannien aber nur den Teil an Israel übertragen habe, welches die Gebiete des zu gründenden arabischen Staates nicht mit einschließt.
Dies sind in „TEIL II Grenzen A. DER ARABISCHE STAAT“ geregelt und umfaßt im Wesentlichen Teile von Galiläa, Judäa und Samaria.
Anzumerken ist, daß die UN Resolution die historischen jüdischen Begriffe Judäa und Samaria benutzt. Der Begriff Westbank kommt nicht vor, da noch nicht erfunden!

Da die Araber die Resolution ablehnten, haben sie das Recht darauf nicht wahrgenommen. Deswegen greifen die historischen verbindlichen Beschlüsse, die VOR dem 29.11.1947 vereinbart wurden, wie auch die Charta der Vereinten Nationen in Artikel 80(s.u.) richtig feststellt.

Diese sind in erster Linie die Beschlüsse des Völkerbundes von 1922 „Mandat für Palästina“ und die Beschlüsse der San Remo Friedenskonferenz von 1920, welche beide die Balfour Deklaration von 1917 als völkerrechtlich bindend, bestätigen.

- Mandate for Palestine des Völkerbundes von 1922

Ein Blick in den Beschluß „Mandate for Palestine“ des Völkerbundes von 24. July 1922 beweist genau dieses.
Der Völkerbund überträgt Palästina also Teile des untergegangenen Osmanischen Reiches als Mandatgebiet an Großbritannien und Großbritannien nimmt das Mandat an.
Er legt auch fest, daß dieses Mandatgebiet in ein jüdisches Palästina, aus dem der jüdische Staat (Israel) entstehen soll und in ein arabisches Trans-Jordanien (dem heutigen Jordanien) oder auch arabisch Palästina geteilt wird. Die Golanhöhen wurden Frankreich als Mandat übertragen

Bereits in der Präambel wird „die Errichtung einer nationalen Heimstätte für die Juden“ auf einem – gemäß Artikel 22 der Charta des Völkerbundes – zu bildenem Staatsgebiet Palästina beschlossen.
Ein Staat für Araber ist auf dem Staatsgebiet Palästina nicht vorgesehen.
Die Araber bekommen Trans-Jordanien zugesprochen. Alles links des Jordans ist Israel und alles rechts davon ist Jordanien gemäß Artikel 25.

Im Internet kursieren immer wieder Kartenfälschungen. Besonders Wikepedia bedient sich dieser falschen Karten und benutzt unseriöse pro-arabische Quellen. Richtig ist folgende, wie aus den Beschlüssen des Völkerbundes glasklar hervorgeht!

 

Karte vor & nach der Teilung in ein jüdisches Palästina und ein arabisches Trans-Jordanien
Der Völkerbund erkennt die historischen Wurzeln des jüdischen Volkes an und spricht sich für eine Staatsbildung auf ihrem historischen Gebiet von Eretz Israel aus! Mit dieser Anerkennung geht die Anerkennung der jüdischen Geschichte, Ahnen und Wurzeln einher.
Palästinenser werden mit keinem Wort erwähnt, da noch nicht erfunden.
Es gibt nur Araber!

Die jüdische Besiedlung des jüdischen Gebietes „Palestinas“ inklusive Judäa & Samaria inklusive Jerusalem sowie des Gazastreifen wird in Artikel 6 ausdrücklich gestattet und sogar dazu ermutigt. Es gibt nach völkerrechtlichen MaßstäbenKEINE ILLEGALEN SIEDLUNGEN in ISRAEL!

In Artikel 7 ist eindeutig von Staatsbürgerschaft (für Juden) die Rede.

LONDON:
PUBLISHED BY HIS MAJESTY’S STATIONERY OFFICE
The Council of the League of Nations:
Whereas the Principal Allied Powers have agreed, for the purpose of giving effect to the provisions of Article 22 of the Covenant of the League of Nations, to entrust to a Mandatory selected by the said Powers the administration of the territory of Palestine, which formerly belonged to the Turkish Empire, within such boundaries as may be fixed by them; and
Whereas the Principal Allied Powers have also agreed that the Mandatory should be responsible for putting into effect the declaration (Note: Balfour Declaration) originally made on November 2nd, 1917, by the Government of His Britannic Majesty, and adopted by the said Powers, in favor of the establishment in Palestine of a national home for the Jewish people, it being clearly understood that nothing should be done which might prejudice the civil and religious rights of existing non-Jewish communities in Palestine, or the rights and political status enjoyed by Jews in any other country; and
Whereas recognition has thereby been given to the historical connection of the Jewish people with Palestine and to the grounds for reconstituting their national home in that country; and
Whereas the Principal Allied Powers have selected His Britannic Majesty as the Mandatory for Palestine; and
Whereas the mandate in respect of Palestine has been formulated in the following terms and submitted to the Council of the League for approval; and
Whereas His Britannic Majesty has accepted the mandate in respect of Palestine and undertaken to exercise it on behalf of the League of Nations in conformity with the following provisions; and
Whereas by the afore-mentioned Article 22 (paragraph 8), it is provided that the degree of authority, control or administration to be exercised by the Mandatory, not having been previously agreed upon by the Members of the League, shall be explicitly defined by the Council of the League of Nations;
Confirming the said Mandate, defines its terms as follows:

Article 6
The Administration of Palestine, while ensuring that the rights and position of other sections of the population are not prejudiced, shall facilitate Jewish immigration under suitable conditions and shall encourage, in co-operation with the Jewish agency referred to in Article 4, close settlement by Jews on the land, including State lands and waste lands not required for public purposes

Article 7
The Administration of Palestine shall be responsible for enacting a nationality law. There shall be included in this law provisions framed so as to facilitate the acquisition of Palestinian citizenship by Jews who take up their permanent residence in Palestine.

Article 25
In the territories lying between the Jordan and the eastern boundary of Palestine as ultimately determined, the Mandatory shall be entitled, with the consent of the Council of the League of Nations, to postpone or withhold application of such provisions of this mandate as he may consider inapplicable to the existing local conditions, and to make such provision for the administration of the territories as he may consider suitable to those conditions, provided that no action shall be taken which is inconsistent with the provisions of Articles 15, 16 and 18.

Den vollständigen Beschluß und seine ausführenden Artikel, gibt es hier zum Downloadhttp://www.crethiplethi.com/download/cp_0106.pdf

Das „Mandat für Palästina“ wurde einstimmig durch alle 51 Mitgliedstaaten des Völkerbundes angenommen!
- „White Papers“ 1922 -
Im Vorfeld des Beschlusses des Völkerbundes gab es massiven Protest von Arabischer Seite vor allem gegen die Einwanderung der Juden ins zukünftige Israel.

Als Reaktion auf diesen Prostest verfaßte u.a. die Britische Regierung im Vorfeld des Treffens des Völkerbundes im Juni 1922 eine Regierungserklärung, welche als „White Papers“ bekannt wurden.
Diese Erklärung basierte auf einer Rede von Sir Herbert Samuel.

Die Kernaussagen sind, dass die Balfour-Deklaration, welche in den Beschlüssen der San Remo Friedenskonferenz von 1920 im Völkerrecht verankert wurde, nicht verhandelbar ist und „die Errichtung einer nationalen Heimstätte für die Juden“ sowie ihre jüdischen Wurzeln in Israel ebenfalls nicht verhandelbar seien.

Zitate der Kernaussagen „White Papers“

– “So far as the Jewish population of Palestine are concerned it appears that some among them are apprehensive that His Majesty’s Government may depart from the policy embodied in the Declaration of 1917. It is necessary, therefore, once more to affirm that these fears are unfounded, and that that Declaration, re affirmed by the Conference of the Principle Allied Powers at San Remo and again in the Treaty of Sevres, is not susceptible of change.”
– “This [Jewish] community, then, with its town and country population, its political, religious, and social organizations, its own language, its own customs, its own life, has in fact “national” characteristics….it is essential that it should know that it is in Palestine as of right and not on the sufferance. That is the reason why it is necessary that the existence of a Jewish National Home in Palestine should be internationally guaranteed, and that it should be formally recognized to rest upon ancient historic connection.”

Das vollständige „White Paper“ kann hier eingesehen werden
http://www.crethiplethi.com/british-white-paper-of-june-1922/israel/2012/

- Besuch Churchills in Palästina 1921

Schon 1921 hat Winston Churchill bei seinem Besuch in Palästina (Eretz Israel) bei Musa Kazim El-Husseini selbiges erklärt. Churchill versichert seine volle Unterstützung für die “Errichtung einer nationalen jüdischen Heimstätte” also Staat zu und erklärt, daß die Beschlüsse von San Remo, welche die Balfour Erklärung festschreibt, bindend und von Großbritannienratifiziert sind!

“…You have asked me in the first place to repudiate the Balfour Declaration and to veto immigration of Jews into Palestine. It is not in my power to do so, nor, if it were in my power, would it be my wish. The British Government have passed their word, by the mouth of Mr. Balfour, that they will view with favour the establishment of a National Home for Jews in Palestine, and that inevitably involves the immigration of Jews into the country. This declaration of Mr. Balfour and of the British Government has been ratified by the Allied Powers (Note: in San Remo) who have been victorious in the Great War; and it was a declaration made while the war was still in progress, while victory and defeat hung in the balance. It must therefore be regarded as one of the facts definitely established by the triumphant conclusion of the Great War. It is upon this basis that the mandate has been undertaken by Great Britain, it is upon this basis that the mandate will be discharged. I have no doubt that it is on this basis that the mandate will be accepted by the Council of the League of Nations, which is to meet again shortly…”

http://www.crethiplethi.com/winston-churchill-visits-palestine-in-1921-voices-support-for-jewish-state/israel/jerusalem/2012/

- Die San Remo Friedenskonferenz vom 25. April 1920

“…You have asked me in the first place to repudiate the Balfour Declaration and to veto immigration of Jews into Palestine. It is not in my power to do so, nor, if it were in my power, would it be my wish. The British Government have passed their word, by the mouth of Mr. Balfour, that they will view with favour the establishment of a National Home for Jews in Palestine, and that inevitably involves the immigration of Jews into the country. This declaration of Mr. Balfour and of the British Government has been ratified by the Allied Powers (Note: in San Remo) who have been victorious in the Great War; and it was a declaration made while the war was still in progress, while victory and defeat hung in the balance. It must therefore be regarded as one of the facts definitely established by the triumphant conclusion of the Great War. It is upon this basis that the mandate has been undertaken by Great Britain, it is upon this basis that the mandate will be discharged. I have no doubt that it is on this basis that the mandate will be accepted by the Council of the League of Nations, which is to meet again shortly…”

http://www.crethiplethi.com/winston-churchill-visits-palestine-in-1921-voices-support-for-jewish-state/israel/jerusalem/2012/

- Die San Remo Friedenskonferenz vom 25. April 1920 

owie hier

https://www.youtube.com/watch?v=ijS8mFP4I1A

Siehe auch das wissenschaftliche Buch von Howard Grief
„The Legal Foundation and Borders of Israel under International Law“
zu bestellen bei Amazon
http://www.amazon.de/Legal-Foundation-Borders-Israel-International/dp/1936778556/

- Covenant of the League of Nations -

Das Mandatsystem wurde in Artikel 22 am 28. April 1919 vom Völkerbund in seiner Charta völkerrechtlich verbindlich verankert und sieht für die vorgesehen Mandate des untergegangenen Osmanischen Reiches Staatsgründungen vor!
Artikel 22 basiert auf der Smuts Resolution vom 30. January 1919

ARTICLE 22.
To those colonies and territories which as a consequence of the late war have ceased to be under the sovereignty of the States which formerly governed them and which are inhabited by peoples not yet able to stand by themselves under the strenuous conditions of the modern world, there should be applied the principle that the well-being and development of such peoples form a sacred trust of civilisation and that securities for the performance of this trust should be embodied in this Covenant.
The best method of giving practical effect to this principle is that the tutelage of such peoples should be entrusted to advanced nations who by reason of their resources, their experience or their geographical position can best undertake this responsibility, and who are willing to accept it, and that this tutelage should be exercised by them as Mandatories on behalf of the League.
The character of the mandate must differ according to the stage of the development of the people, the geographical situation of the territory, its economic conditions and other similar circumstances.
Certain communities formerly belonging to the Turkish Empire have reached a stage of development where their existence as independent nations can be provisionally recognized subject to the rendering of administrative advice and assistance by a Mandatory until such time as they are able to stand alone. The wishes of these communities must be a principal consideration in the selection of the Mandatory.
Other peoples, especially those of Central Africa, are at such a stage that the Mandatory must be responsible for the administration of the territory under conditions which will guarantee freedom of conscience and religion, subject only to the maintenance of public order and morals, the prohibition of abuses such as the slave trade, the arms traffic and the liquor traffic, and the prevention of the establishment of fortifications or military and naval bases and of military training of the natives for other than police purposes and the defence of territory, and will also secure equal opportunities for the trade and commerce of other Members of the League.
There are territories, such as South-West Africa and certain of the South Pacific Islands, which, owing to the sparseness of their population, or their small size, or their remoteness from the centres of civilisation, or their geographical contiguity to the territory of the Mandatory, and other circumstances, can be best administered under the laws of the Mandatory as integral portions of its territory, subject to the safeguards above mentioned in the interests of the indigenous population.
In every case of mandate, the Mandatory shall render to the Council an annual report in reference to the territory committed to its charge.
The degree of authority, control, or administration to be exercised by the Mandatory shall, if not previously agreed upon by the Members of the League, be explicitly defined in each case by the Council.
A permanent Commission shall be constituted to receive and examine the annual reports of the Mandatories and to advise the Council on all matters relating to the observance of the mandates.

http://avalon.law.yale.edu/20th_century/leagcov.asp

Foreign Office,
November 2nd, 1917.
Dear Lord Rothschild,
I have much pleasure in conveying to you, on behalf of His Majesty’s Government, the following declaration of sympathy with Jewish Zionist aspirations which has been submitted to, and approved by, the Cabinet.
“His Majesty’s Government view with favour the establishment in Palestine of a national home for the Jewish people, and will use their best endeavours to facilitate the achievement of this object, it being clearly understood that nothing shall be done which may prejudice the civil and religious rights of existing non-Jewish communities in Palestine, or the rights and political status enjoyed by Jews in any other country.”
I should be grateful if you would bring this declaration to the knowledge of the Zionist Federation.
Yours sincerely
Arthur James Balfour

Mancher wird sich fragen, was hat das heute in Zeiten der UNO mit uns zu tun? Was interessieren uns die Beschlüsse des nicht mehr existierenden Völkerbundes?
Ganz einfach: In Artikel 80 der Charta der Vereinten Nationen werden alle vorherigen Beschlüsse von der UNO übernommen und als gültig erklärt.

- Artikel 80 Charta der Vereinten Nationen -

(1) Soweit in einzelnen, auf Grund der Artikel 77, 79 und 81 geschlossenen Treuhandabkommen zur Einbeziehung eines Treuhandgebiets (Anmerkung: Treuhandgebiet meint in diesem Fall Mandatsgebiet wie z.B. das “Mandate for Palestine”) in das Treuhandsystem nichts anderes vereinbart wird und solange derartige Abkommen noch nicht geschlossen sind, ist dieses Kapitel nicht so auszulegen, als ändere es unmittelbar oder mittelbar die Rechte von Staaten oder Völkern oder in Kraft befindliche internationale Übereinkünfte, deren Vertragsparteien Mitglieder der Vereinten Nationen sind.
ie Charta der Vereinten Nationen in amtlich deutscher Übersetzung zum Download:http://www.un.org/Depts/german/un_charta/charta.pdf
siehe auch:
Article 80 and the UN Recognition of a “Palestinian State”

- Zusammenfassung, Schlussfolgerungen und Ausblick -
Am 15. Mai 1948 wurde der Staat Israel nach über 1900 Jahren Diaspora wieder gegründet. Großbritannien übertrug sein Mandat an Israel. Dieses Mandat wurde vom Völkerbund im völkerrechtlich bindenden Beschluß „Mandate for Palestine“ am 24.7.1922 an Großbritannien übertragen und einstimmig von allen 51 Mitgliedsstaaten des Völkerbundes angenommen.Am gleichen Tag haben die arabischen Staaten Israel den Vernichtungskrieg erklärt. Nur mit Ägypten und Jordanien gibt es heute einen Friedensvertrag. Mit Syrien und Libanon befindet sich Israel nach wie vor im Krieg und darf jederzeit alle Massnahmen zu seiner Verteitigung treffen und militärische Ziele angreifen.

Die Balfour Erklärung von 1917 sowie die San Remo Resolution von 1920 werden im „Mandate for Palestine“ integriert. Die Teilung Palästinas in ein jüdisches Palästina und ein arabisches Trans-Jordanien gemäß der in Artikel 25 definierten Grenzen wurde beschlossen. Alles links des Jordans ist der zukünftige jüdische Staat Israel und alles rechts des Jordans der zukünftige arabische Staat Jordanien. Das schließt Jerusalem, Judäa und Samaria aka „Westbank“ als Teil von Israel mit ein. Die Golanhöhen wurden Frankreich als Mandat übertragen. Gemäß Präambel soll auf dem Gebiet Palästinas die „Errichtung einer nationalen Heimstätte für die Juden“ erfolgen. Die historische Verbindung des jüdischen Volkes mit Palästina (Eretz Israel) wird besonders vom Völkerbund betont und hervorgehoben. In Artikel 6 wird die jüdische Besiedlung von Palästina ausdrücklich erlaubt und sogar ermutigt. In Artikel 80 der Charta der Vereinten Nationen übernimmt völkerrechtlich verbindlich die UN die Beschlüsse des Völkerbundes. In Artikel 22 der Charta des Völkerbundes (Covenant of Nations) werden zukunftige Staatsgründungen für alle vorgesehen Mandate des untergegangenen Osmanischen Reiches beschlossen. Das britische Mandat für Palästina, welches Großbritannien an Israel übertragen hat, wird von der UN akzeptiert und ist bindend. Damit ist alles links des Jordans Israel. Es kann also KEINE illegalen israelischen Siedlungen links des Jordans geben! Die UN Resolution 181 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 29.11.1947 hat keinerlei völkerrechtlich verbindlichen Charakter, wurde aber von Israel vollständig umgesetzt und kann nicht rückgängig gemacht werden. Dennoch kann nur der UN-Sicherheitsrat völkerrechtlich verbindliche Resolutionen verabschieden. Damit bleibt das „Mandate for Palestine“ des Völkerbundes letztendlich die Rechtsgrundlage. In keinem einzigen dieser historischen Dokumente bis 1948 werden die Worte „Palästinenser“ oder „Westbank“ erwähnt, weil sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht existieren. Es ist immer von Arabern und Juden so wie von Judäa und Samaria die Rede. In allen historischen und völkerrechtlich bindenenden Beschlüssen wird immer von der „Errichtung einer nationalen Heimstätte für die Juden“ gesprochen. Keine anderen Termini werden verwendet!Die historische Geschichte des jüdischen Volkes auf dem Gebiet ihrer jüdischen Ahnen wird anerkannt und völkerrechtlich verbindlich festgeschrieben. Die jüdische Besiedelung Israels ist völkerrechtlich erlaubt. Es gibt keine illegalen Siedlungen Israels.

 

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Autor: fischerde
Bild Quelle:


Donnerstag, 12 September 2013

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