Israels Wahlkampf erreicht die Ausschlussrunde: Ra’am, Kassif und Ben Gvir im Visier

Israels Wahlkampf erreicht die Ausschlussrunde: Ra’am, Kassif und Ben Gvir im Visier


43 Tage vor der Knessetwahl versuchen Parteien, politische Gegner von der Abstimmung auszuschließen. Hinter den Anträgen stehen schwere Vorwürfe zu Terrorunterstützung, Rassismus und Israels demokratischer Ordnung.

Israels Wahlkampf erreicht die Ausschlussrunde: Ra’am, Kassif und Ben Gvir im Visier
Bildnachweis: Symbolbild / KI

Israels Wahlkampf wird härter. Weniger als sechs Wochen vor der Abstimmung über die 26. Knesset am 27. Oktober sind bei der Zentralen Wahlkommission mehrere Anträge eingegangen, mit denen ganze Parteien oder einzelne Kandidaten von der Wahl ausgeschlossen werden sollen. Im Zentrum stehen Ra’am und ihr Vorsitzender Mansour Abbas, die Gemeinsame Arabische Liste, der Abgeordnete Ofer Kassif sowie auf der anderen Seite Otzma Yehudit, Parteichef Itamar Ben Gvir und weitere Kandidaten der Rechtspartei. Stand Montagabend kann die Liste der Anträge noch wachsen.

Der politische Schlagabtausch ist laut, die juristische Hürde dagegen außergewöhnlich hoch. Artikel 7A des Grundgesetzes „Die Knesset“ erlaubt einen Ausschluss nur unter drei Voraussetzungen: wenn eine Liste oder ein Kandidat den Bestand Israels als jüdischer und demokratischer Staat verneint, zu Rassismus aufstachelt oder den bewaffneten Kampf eines feindlichen Staates beziehungsweise einer Terrororganisation gegen IsraelIsrael: Der jüdische Staat im Herzen des Nahen OstensIsrael ist ein demokratischer Staat im Nahen Osten und der Nationalstaat des jüdischen Volkes. Er wurde am 14. Mai 1948 gegründet, seine Hauptstadt ist Jerusalem, die Knesset hat 120 Abgeordnete. Zum Unabhängigkeitstag 2026 hatte Israel rund 10,244 Millionen Einwohner.Mehr lesen unterstützt.

Gerade diese dritte Bestimmung macht die Anträge gegen Ra’am und Kassif politisch besonders brisant. Nach dem HamasHamas: Terrororganisation aus GazaHamas ist eine islamistische palästinensische Terrororganisation. Sie entstand 1987 aus dem Umfeld der Muslimbruderschaft, lehnt Israels Existenz ab und wird von Israel, den USA, der EU und weiteren Staaten als Terrororganisation eingestuft.Mehr lesen-Massaker vom 7. Oktober7. Oktober 2023: Das Hamas-Massaker, das Israel veränderteDer 7. Oktober 2023 war der Tag des Hamas-Massakers in Israel. Terroristen aus Gaza ermordeten etwa 1.200 Menschen, vor allem Zivilisten, und verschleppten mehr als 240 Geiseln in den Gazastreifen.Mehr lesen 2023 ist die Frage, wo scharfe politische Kritik endet und Unterstützung für den bewaffneten Kampf gegen Israel beginnt, keine theoretische Debatte mehr.

Ra’am und Kassif: Streit um Hamas, Terror und bewaffneten Kampf

Otzma Yehudit hatte bereits am 9. September beantragt, Ra’am und Mansour Abbas von der Wahl auszuschließen. Die Partei behauptet, Ra’am lehne Israel als jüdischen Staat ab und unterstütze mittelbar Strukturen, die mit Terrororganisationen verbunden seien. Im Mittelpunkt der 39-seitigen Eingabe stehen unter anderem Vorwürfe gegen die Hilfsorganisation „Aid 48“, die der südlichen Islamischen Bewegung zugerechnet wird. Otzma Yehudit beruft sich dabei auf Erkenntnisse über Kontakte und Geldflüsse zu Organisationen, die mit der Hamas in Verbindung gebracht oder als Terrororganisationen eingestuft worden seien. Ra’am hat solche Vorwürfe in früheren Verfahren zurückgewiesen.

Auch der Likud hat inzwischen einen Ausschlussantrag gegen Ra’am eingereicht und eine entsprechende Initiative gegen die Gemeinsame Arabische Liste gestartet. Der Antrag gegen Ra’am stützt sich nach Angaben von Israel Hayom ebenfalls auf zwei der gesetzlichen Ausschlussgründe: die angebliche Ablehnung Israels als jüdischem und demokratischem Staat sowie Unterstützung bewaffneten Kampfes gegen Israel. Der Likud verweist zudem auf jüngere Aussagen von Abbas. Dieser hatte Ende August erklärt, der jüdische Charakter Israels sei eine Realität, die der arabischen Bevölkerung auferlegt worden sei. Zudem wird ihm vorgeworfen, sich Anfang September erneut geweigert zu haben, die Hamas eindeutig als Terrororganisation zu bezeichnen.

Dabei muss sauber zwischen politischem Vorwurf und juristisch bewiesener Tatsache unterschieden werden. Dass Hamas eine islamistische Terrororganisation ist, steht nicht zur Debatte. Ob jedoch Handlungen, Äußerungen oder organisatorische Verbindungen Ra’ams die hohe Schwelle des Artikels 7A erreichen, muss die Wahlkommission und anschließend gegebenenfalls das Oberste Gericht beurteilen.

Israel Beitenu zielt wiederum auf Ofer Kassif von der Gemeinsamen Arabischen Liste. Fraktionschef Oded Forer wirft Kassif vor, über Jahre ein Muster von Aussagen und Handlungen entwickelt zu haben, das als Unterstützung bewaffneten Kampfes gegen Israel gewertet werden könne. In dem Antrag wird unter anderem auf Kassifs Aussagen verwiesen, Angriffe auf Soldaten seien nicht als Terror zu bezeichnen, sowie auf seine Unterstützung für das von Südafrika gegen Israel angestrengte Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof.

Kassif bestreitet seit Jahren, die Hamas oder deren bewaffneten Kampf zu unterstützen. Als 2024 bereits versucht wurde, ihm wegen seines Verhaltens das Knessetmandat zu entziehen, bezeichnete er diesen Vorwurf ausdrücklich als falsch und verwies auf eigene Verurteilungen des Hamas-Massakers.

Seine politische Bilanz bleibt dennoch außergewöhnlich konfliktbeladen. Allein während der laufenden Legislaturperiode beschäftigte sich die Ethikkommission der Knesset wiederholt mit ihm. Im Juli 2025 hielt sie fest, dass zuvor bereits vier Entscheidungen zu insgesamt 35 Beschwerden gegen Kassif ergangen waren. Wegen weiterer Verstöße wurde er schließlich für zwei Monate von Sitzungen des Plenums und der Ausschüsse ausgeschlossen. Sein Einspruch scheiterte anschließend mit 85 gegen zehn Stimmen in der Knesset.

Auch Ben Gvir und Otzma Yehudit sollen ausgeschlossen werden

Die Ausschlussforderungen kommen allerdings nicht nur von rechts. Die Demokraten haben beantragt, Otzma Yehudit und deren acht Kandidaten von der Wahl auszuschließen. Sie berufen sich auf angebliche Angriffe auf die demokratische Ordnung und auf rassistische HetzeVolksverhetzung: Wenn Hass strafbar wirdVolksverhetzung ist eine Straftat nach § 130 StGB. Gemeint sind unter anderem Hassaufrufe, Gewaltforderungen oder menschenwürdeverletzende Hetze gegen nationale, religiöse, ethnische oder andere geschützte Gruppen.Mehr lesen. Ein weiterer Antrag, an dem unter anderem die Organisation Zulat und mehrere frühere Politiker beteiligt sind, richtet sich gegen Otzma Yehudit sowie unter anderem gegen Itamar Ben Gvir, Limor Son Har-Melech und Hanamel Dorfman.

Damit stehen sich zwei grundsätzlich verschiedene Vorwurfskomplexe gegenüber. Bei Ra’am und Kassif geht es vor allem um die gesetzliche Grenze gegenüber der Unterstützung feindlicher Staaten oder Terrororganisationen. Bei Otzma Yehudit geht es überwiegend um den Vorwurf rassistischer Hetze und um die Frage, ob politische Positionen und Handlungen den demokratischen Charakter Israels verletzen.

Die Demokraten ziehen dabei ausdrücklich eine historische Linie zur früheren Kach-Bewegung von Rabbi Meir Kahane. Das allein genügt jedoch nicht für einen Ausschluss. Auch gegen Ben Gvir wurden bereits 2019 entsprechende Verfahren geführt. Damals ließ das Oberste Gericht seine Kandidatur sowohl im April als auch im September zu, während Michael Ben Ari sowie später Baruch Marzel und Ben-Zion Gopstein wegen rassistischer Hetze ausgeschlossen wurden.

Diese Vorgeschichte zeigt zugleich, weshalb die jetzt eingereichten Anträge nicht mit einer tatsächlichen Disqualifikation verwechselt werden dürfen.

Israel hat für den Ausschluss von Wahlbewerbern bewusst eine sehr hohe Schwelle geschaffen. Die Zentrale Wahlkommission wird zwar von einem Richter des Obersten Gerichts geleitet, derzeit von Noam Sohlberg, ihre Mitglieder werden jedoch entsprechend der Stärke der Parteien in der scheidenden Knesset bestimmt. Sie ist damit wesentlich politischer zusammengesetzt als ein Gericht.

Deshalb folgt auf ihre Entscheidung eine entscheidende juristische Kontrolle. Wird ein einzelner Kandidat ausgeschlossen, muss das Oberste Gericht diese Entscheidung bestätigen. Gegen den Ausschluss einer gesamten Liste kann vor dem Obersten Gericht Berufung eingelegt werden.

Und die historische Bilanz ist bemerkenswert. 1988 wurde Kach nach einer Änderung des Grundgesetzes tatsächlich von der Wahl ausgeschlossen, 1992 folgten Kach und Kahane Chai. Danach hob das Oberste Gericht sämtliche weiteren Ausschlüsse ganzer Listen durch die Wahlkommission wieder auf, darunter Entscheidungen gegen Balad, Ra’am-Ta’al und 2019 Ra’am-Balad. Auch die damalige Entscheidung der Wahlkommission gegen Ofer Kassif wurde aufgehoben.

Das bedeutet nicht, dass die heutigen Anträge automatisch scheitern. Entscheidend wird sein, ob die Antragsteller neue, eindeutige und belastbare Beweise vorlegen können, die über frühere Verfahren hinausgehen. Gerade beim Vorwurf der Unterstützung bewaffneten Kampfes verlangt die Rechtsprechung mehr als einzelne provozierende Aussagen oder politische Nähe. Die Beweislage muss ein kontinuierliches und hinreichend eindeutiges Muster erkennen lassen.

Politisch sind die Anträge dennoch schon jetzt wirksam.

Wie haOlam bereits zur Wahl 2026 berichtete, könnte die Rolle der arabischen Parteien nach dem 27. Oktober für die Regierungsbildung entscheidend werden. Ra’am tritt weiterhin eigenständig an, während Hadash, Ta’al und Balad gemeinsam kandidieren. Je nachdem, wie viele Mandate die beiden arabischen Listen erhalten, können sie bei der Frage nach einer Mehrheit von 61 Sitzen erneut erhebliches Gewicht bekommen.

Damit wird verständlich, weshalb gerade jetzt um ihre Zulassung gestritten wird. Es geht um Recht und Verfassung, aber längst auch um die mögliche Regierungsmehrheit nach der Wahl.

Ob Ra’am, Kassif oder Vertreter von Otzma Yehudit tatsächlich die gesetzliche Grenze überschritten haben, kann nicht durch Wahlkampfslogans entschieden werden. Genau dafür existiert Artikel 7A.

Die entscheidende Frage wird deshalb nicht sein, wer seinen politischen Gegner am lautesten als Gefahr für Israel bezeichnet. Entscheidend wird sein, bei wem die Beweise tatsächlich stark genug sind, um einem Bürger das Recht zu nehmen, gewählt zu werden oder einer Partei die Teilnahme an einer nationalen Wahl zu verwehren.




Autor: Redaktion
Dienstag, 15 September 2026

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