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Keine Befugnis, kein US-Haftbefehl: Mamdanis Netanjahu-Drohung ist politisches Theater

Keine Befugnis, kein US-Haftbefehl: Mamdanis Netanjahu-Drohung ist politisches Theater


New Yorks Bürgermeister lässt weiter prüfen, ob Benjamin Netanjahu bei der UN-Generalversammlung festgenommen werden könnte. Dabei fehlt bereits die entscheidende Grundlage: Der Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs ist kein in den Vereinigten Staaten vollstreckbarer Haftbefehl. Mamdani hält die Drohung dennoch am Leben, weil sie seiner politischen Kampagne gegen Israel dient.

Keine Befugnis, kein US-Haftbefehl: Mamdanis Netanjahu-Drohung ist politisches Theater
Bildnachweis: Symbolbild / KI

Zohran Mamdani versucht weiterhin, den Eindruck zu erwecken, die mögliche Festnahme des israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu sei eine ernsthaft offene Rechtsfrage. Seine Verwaltung führe „aktive Gespräche“ mit dem Rechtsamt der Stadt, erklärte New Yorks Bürgermeister in einem Interview der „New York Times“.

Mamdani sagte zugleich, Netanjahu „gehöre nach Den Haag“, und bezeichnete ihn als Kriegsverbrecher. Erst danach räumte er ein, selbst nicht zu wissen, ob er der New Yorker Polizei überhaupt einen entsprechenden Befehl erteilen könnte. Er werde tun, was das Recht erlaube, aber keine neuen Gesetze schaffen.

Diese scheinbare Vorsicht ändert nichts am Kern des Vorgangs. Mamdani hat die Festnahme bereits während seines Wahlkampfs versprochen. Nun lässt er nachträglich untersuchen, ob sich dafür irgendeine rechtliche Möglichkeit finden lässt.

Die politische Forderung kam zuerst. Die Suche nach einer Rechtsgrundlage folgte später.

Das ist keine ergebnisoffene Anwendung des Rechts. Es ist politisches Theater.

Der ICC-Haftbefehl gilt nicht automatisch in New York

Der Internationale Strafgerichtshof erließ im November 2024 einen Haftbefehl gegen Netanjahu. Das Gericht wirft ihm mutmaßliche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor. Es handelt sich um Anschuldigungen und einen Haftbefehl, nicht um eine rechtskräftige Verurteilung.

Für Mamdanis Vorhaben ist jedoch etwas anderes entscheidend: Ein Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs ist kein amerikanischer oder New Yorker Haftbefehl.

Die Vereinigten Staaten sind dem Römischen Statut nicht beigetreten. Sie sind kein Mitglied des Internationalen Strafgerichtshofs und haben keine allgemeine Verpflichtung geschaffen, dessen Haftbefehle durch kommunale Polizeibehörden vollstrecken zu lassen. Die amerikanische Regierung und der Kongress haben die Zuständigkeit des Gerichts gegenüber IsraelIsrael: Der jüdische Staat im Herzen des Nahen OstensIsrael ist ein demokratischer Staat im Nahen Osten und der Nationalstaat des jüdischen Volkes. Er wurde am 14. Mai 1948 gegründet, seine Hauptstadt ist Jerusalem, die Knesset hat 120 Abgeordnete. Zum Unabhängigkeitstag 2026 hatte Israel rund 10,244 Millionen Einwohner.Mehr lesen ausdrücklich zurückgewiesen.

Das NYPD benötigt für eine Festnahme eine Grundlage im amerikanischen Recht. Nach dem New Yorker Strafprozessrecht darf ein Polizist ohne Haftbefehl festnehmen, wenn ein hinreichender Grund für die Annahme besteht, dass die betreffende Person eine nach amerikanischem beziehungsweise New Yorker Recht verfolgbare Straftat begangen hat. Alternativ kann ein gültiger, nach den vorgeschriebenen Verfahren ausgestellter Haftbefehl vollstreckt werden.

Nichts davon liegt im Fall Netanjahu vor.

Es gibt keinen US-Haftbefehl. Es gibt keine Anklage eines amerikanischen Gerichts, die das NYPD vollstrecken könnte. Der Bürgermeister kann den ICC-Haftbefehl nicht durch eine politische Weisung in einen New Yorker Haftbefehl verwandeln.

Ein New Yorker Berufungsgericht hat in anderem Zusammenhang ausdrücklich festgehalten, dass die Festnahmebefugnis staatlicher und örtlicher Behörden auf gesetzlichen Grundlagen beruhen muss. Selbst ein Bundeshaftbefehl oder eine auswärtige Anordnung lässt sich nicht ohne Weiteres durch örtliche Behörden vollstrecken, wenn das New Yorker Recht dafür keine Befugnis vorsieht.

Bei einem Haftbefehl eines internationalen Gerichts, dessen Zuständigkeit die Vereinigten Staaten nicht anerkennen, ist Mamdanis Lage noch eindeutiger.

Ein Bürgermeister entscheidet nicht über internationale Strafverfolgung

Mamdani leitet die Verwaltung einer Stadt. Er ist weder Außenminister noch Justizminister der Vereinigten Staaten.

Internationale Festnahmen, Auslieferungen und die Umsetzung ausländischer Ersuchen laufen in den USA über Bundesbehörden und Gerichte. Das amerikanische Justizministerium weist selbst darauf hin, dass nicht einmal eine internationale Fahndungsnotiz von Interpol allein eine Festnahme in den Vereinigten Staaten erlaubt. Zunächst muss geprüft werden, ob eine rechtliche Grundlage, ein Auslieferungsabkommen und ein ordnungsgemäßes Bundesverfahren bestehen.

Mamdani kann diese Zuständigkeiten nicht an sich ziehen. Er kann das NYPD nicht zum Vollstreckungsorgan des Internationalen Strafgerichtshofs erklären, nur weil er dessen Entscheidung politisch unterstützt.

Auch Gouverneurin Kathy Hochul hatte bereits Ende 2025 erklärt, dass ein New Yorker Bürgermeister nicht die Befugnis besitze, Netanjahu auf dieser Grundlage festnehmen zu lassen.

Die wiederholte Behauptung, man müsse die Frage noch gründlich prüfen, erweckt daher einen irreführenden Eindruck. Selbstverständlich können Juristen jedes Detail untersuchen. Doch die wesentliche Hürde ist keine juristische Feinheit.

Es fehlt der amerikanische Haftbefehl.

Netanjahu würde als amtierender Regierungschef zur UN reisen

Hinzu kommt, dass Netanjahu nicht als Tourist nach New York reisen würde. Er würde voraussichtlich als amtierender Regierungschef Israels an der Generalversammlung der Vereinten Nationen teilnehmen.

Nach den offiziellen Richtlinien des amerikanischen Außenministeriums genießen ausländische Staatsoberhäupter, Regierungschefs und Außenminister während ihrer Amtszeit Immunität von der amerikanischen Straf- und Zivilgerichtsbarkeit. Entscheidungen über Umfang und Anwendung solcher Immunitäten liegen bei den zuständigen Bundesstellen und nicht bei der Rechtsabteilung einer Stadt.

Auch das Sitzabkommen zwischen den Vereinigten Staaten und den Vereinten Nationen verpflichtet die amerikanischen Behörden, Vertretern der Mitgliedstaaten den Zugang zum UN-Hauptquartier zu ermöglichen. Fragen zu Einreise, Bewegungsfreiheit, Schutz und Immunität berühren unmittelbar die Außenpolitik der Vereinigten Staaten.

Selbst wenn Mamdani eine kreative juristische Theorie präsentieren ließe, könnte er diese bundesrechtlichen und internationalen Fragen nicht selbst entscheiden.

Seine Macht endet dort, wo die Zuständigkeit der Bundesregierung beginnt.

Mamdani hat das Urteil längst gefällt

Besonders wenig glaubwürdig ist Mamdanis Berufung auf Rechtsstaatlichkeit, weil er Netanjahu bereits als Kriegsverbrecher bezeichnet.

Der Internationale Strafgerichtshof hat keinen Schuldspruch gefällt. Netanjahu wurde dort weder in einem Hauptverfahren verurteilt noch konnte er sich in einem abgeschlossenen Prozess gegen die Vorwürfe verteidigen.

Mamdani behandelt den Haftbefehl dennoch wie ein endgültiges Urteil.

Ein Bürgermeister, der ernsthaft rechtsstaatlich handeln wollte, würde zwischen einem Tatverdacht, einer Anklage und einer Verurteilung unterscheiden. Mamdani tut das nicht. Er spricht die politische Verurteilung selbst aus und möchte danach prüfen lassen, ob seine Polizei sie irgendwie vollstrecken könnte.

Auch das zeigt, dass es ihm nicht in erster Linie um eine neutrale Anwendung des Rechts geht.

Der Haftbefehl dient als Bühne für seine Feindseligkeit gegenüber Israel.

Die Drohung erfüllt ihren Zweck auch ohne Festnahme

Mamdani muss Netanjahu nicht tatsächlich festnehmen lassen, damit die Kampagne für ihn funktioniert.

Schon die wiederholte Drohung erzeugt die gewünschte Botschaft: Der israelische Ministerpräsident wird öffentlich wie ein flüchtiger Verbrecher behandelt. Mamdani kann sich als vermeintlicher Verteidiger des Völkerrechts inszenieren. Gleichzeitig weiß er, dass die Bundesregierung, die Gerichte und die geltenden Immunitätsregeln eine solche Aktion voraussichtlich verhindern würden.

Scheitert das Vorhaben, kann er behaupten, höhere Behörden hätten die Durchsetzung des Rechts blockiert.

Gelingt es ihm, die Debatte bis zur UN-Generalversammlung aufrechtzuerhalten, erhält er monatelange Aufmerksamkeit für seine Israelpolitik.

Das erklärt, weshalb er die Frage nicht beendet, obwohl ihm die entscheidenden rechtlichen Hindernisse längst bekannt sein müssen.

New Yorks Polizei ist kein Werkzeug für Mamdanis Außenpolitik

Das NYPD hat die Aufgabe, die Einwohner und Besucher New Yorks zu schützen und das geltende Recht durchzusetzen. Es ist nicht dafür da, die außenpolitische Haltung des Bürgermeisters zu inszenieren.

Eine versuchte Festnahme des israelischen Regierungschefs würde die Beamten in einen Konflikt mit Bundesbehörden, dem Außenministerium, dem Secret Service beziehungsweise diplomatischen Sicherheitsdiensten und den Vereinten Nationen bringen.

Mamdani würde damit nicht nur seine Befugnisse überschreiten. Er würde die Polizei der größten amerikanischen Stadt für ein politisches Schauspiel gegen einen engen Verbündeten der Vereinigten Staaten benutzen.

Der Bürgermeister darf Netanjahu kritisieren. Er darf den Internationalen Strafgerichtshof unterstützen und die amerikanische Israelpolitik ablehnen.

Er darf aber nicht so tun, als könne sein persönliches politisches Urteil einen fehlenden amerikanischen Haftbefehl ersetzen.

Die Rechtslage ist nicht kompliziert genug, um die monatelange Inszenierung zu rechtfertigen:

Kein US-Haftbefehl, keine kommunale Vollstreckungsbefugnis, keine eigenständige Außenpolitik des New Yorker Bürgermeisters.

Was übrig bleibt, ist eine Drohung, die Mamdani kaum rechtmäßig verwirklichen kann, politisch aber weiterhin ausschlachtet.




Autor: Redaktion
Sonntag, 19 Juli 2026

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