FBI stoppt mutmaßlichen IS-Anschlagsplan: Verdächtiger nannte Synagogen als bevorzugte Ziele

FBI stoppt mutmaßlichen IS-Anschlagsplan: Verdächtiger nannte Synagogen als bevorzugte Ziele


Ein halbautomatisches Gewehr, 190 Schuss Munition und rund 30 Messer: US-Ermittler werfen einem 21-Jährigen die Vorbereitung eines IS-inspirierten Terroranschlags vor. In Online-Chats soll er auch über Giftanschläge bei Synagogen gesprochen haben.

FBI stoppt mutmaßlichen IS-Anschlagsplan: Verdächtiger nannte Synagogen als bevorzugte Ziele
Bildnachweis: Pixabay / Symbolbild

Das FBI hat in Pennsylvania einen 21-Jährigen festgenommen, dem US-Bundesermittler die Vorbereitung eines vom „Islamischen Staat“ inspirierten Terroranschlags vorwerfen. Jonathan Hunter Kramer aus Valencia bei Pittsburgh soll Waffen und Munition beschafft, IS-PropagandaDesinformation: Gezielte Täuschung der ÖffentlichkeitDesinformation bezeichnet bewusst verbreitete falsche oder irreführende Informationen. Ziel ist häufig, Menschen zu täuschen, Vertrauen zu zerstören, Konflikte zu verschärfen oder politische Entscheidungen zu beeinflussen.Mehr lesen verbreitet und unter verschiedenen Online-Identitäten über mögliche Anschlagsformen diskutiert haben. Besonders alarmierend für die jüdische Gemeinschaft: Nach den Ermittlungsunterlagen nannte er Synagogen ausdrücklich als mögliche bevorzugte Ziele für Vergiftungsanschläge. Eine konkrete Synagoge war nach Angaben der Jewish Federation of Greater Pittsburgh jedoch nicht ausgewählt worden.

Nach Angaben des US-Justizministeriums beobachtete das FBI Kramer am 12. September, als er zunächst ein Wegwerftelefon kaufte, anschließend auf einem Parkplatz eine längliche schwarze Tasche übernahm und danach in einem Hotel in Cranberry Township ein Zimmer bar bezahlte. Als er später zurückkehrte, griffen die Ermittler ein. Bei ihm befanden sich drei Magazine für jeweils 30 Patronen sowie weitere Munition. Bei anschließenden Durchsuchungen stellten die Behörden ein halbautomatisches Gewehr sicher. Medienberichte unter Berufung auf die Ermittlungsakten nennen insgesamt rund 190 Schuss Munition, fünf Magazine, ein Zielfernrohr und etwa 30 Messer.

Die Bundesstaatsanwaltschaft wirft Kramer vor, eine Schusswaffe und Munition erhalten zu haben, obwohl er gewusst oder zumindest Grund zu der Annahme gehabt habe, dass diese für eine Straftat beziehungsweise ein Bundesverbrechen mit terroristischem Hintergrund eingesetzt werden sollten. Dazu zählt nach Darstellung des Justizministeriums auch die mögliche Unterstützung einer ausländischen Terrororganisation. Der „Islamische Staat“ ist in den USA als Foreign Terrorist Organization eingestuft. Kramer gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.

Gift in Lebensmitteln, Waffen und eine „Mission“

Besonders schwer wiegen die Inhalte, die Ermittler Kramers Online-Aktivitäten zuordnen. Unter dem Namen „Hamza Al Rashid“ soll er sich als Unterstützer des IS ausgegeben, anderen die Weitergabe von Anleitungen für Sprengstoffe angeboten und erklärt haben, er bereite sich auf seine „Mission“ vor und benötige dafür noch eine Waffe.

Nach Berichten über die Bundesermittlungsakte ging es dabei keineswegs nur um abstrakte Gewaltfantasien. Kramer soll darüber geschrieben haben, Ricin, Cyanid oder andere tödliche Substanzen herzustellen und damit Speisen oder Getränke zu vergiften. Als mögliche Orte nannte er Lebensmittelgeschäfte oder Veranstaltungen mit Essen, „vorzugsweise Synagogen“. Gegenüber einer Vertrauensperson des FBI soll er außerdem über einen Anschlag auf eine Menschenmenge gesprochen haben.

Die Jewish Federation of Greater Pittsburgh stellte nach Bekanntwerden des Falls klar, dass in den Ermittlungsunterlagen zwar Synagogen erwähnt würden, jedoch keine bestimmte Gemeinde als konkretes Ziel genannt worden sei. Diese Unterscheidung ist wichtig: Die Akten beschreiben nach bisherigem Stand einen erschreckend weit fortgeschrittenen mutmaßlichen Terrorplan und antijüdische Zielvorstellungen, aber keinen bereits festgelegten Anschlagsort.

Der Fall begann zudem nicht erst in diesem September. Bereits 2023 geriet Kramer als Minderjähriger ins Blickfeld des FBI. Damals untersuchten die Behörden Online-Drohungen und die Verbreitung von Materialien über die Herstellung von Sprengsätzen. Bei einer Durchsuchung wurde nach übereinstimmenden Berichten auch ein Video gefunden, in dem Kramer dem IS die Treue geschworen haben soll. Später befand er sich in einer Jugendeinrichtung. Nach seiner Entlassung im März 2026 erhielt das FBI erneut einen Hinweis, dass sein Verhalten Anlass zur Sorge gebe.

Ermittler sollen anschließend neue Online-Konten identifiziert haben, über die Kramer nicht nur IS-, sondern auch HamasHamas: Terrororganisation aus GazaHamas ist eine islamistische palästinensische Terrororganisation. Sie entstand 1987 aus dem Umfeld der Muslimbruderschaft, lehnt Israels Existenz ab und wird von Israel, den USA, der EU und weiteren Staaten als Terrororganisation eingestuft.Mehr lesen-Propaganda verbreitet habe. Damit tauchen in dem Verfahren zwei Terrororganisationen auf, die ideologisch unterschiedlich geprägt sind, deren Propaganda jedoch gleichermaßen Juden und westliche Gesellschaften zu legitimen Angriffszielen erklären kann. Entscheidend für das Verfahren wird sein, welche Inhalte Kramer tatsächlich verbreitete und welche konkreten Tatvorbereitungen ihm die Staatsanwaltschaft nachweisen kann.

Pittsburgh kennt den Preis antisemitischer Gewalt

Dass ausgerechnet die jüdische Gemeinschaft im Großraum Pittsburgh auf solche Nachrichten besonders sensibel reagiert, hat einen tragischen Grund. Am 27. Oktober 2018 ermordete ein rechtsextremer AntisemitAntisemitismus: Judenhass in alten und neuen FormenAntisemitismus bezeichnet Judenhass und Feindschaft gegen Juden. Er reicht von Vorurteilen und Verschwörungserzählungen bis zu Ausgrenzung, Bedrohung und Gewalt.Mehr lesen elf jüdische Gottesdienstbesucher in der Tree-of-Life-Synagoge. Es war der tödlichste antisemitische Anschlag in der Geschichte der Vereinigten Staaten.

Schon vor Bekanntwerden des Kramer-Verfahrens hatte die Jewish Federation für die Hohen Feiertage die Sicherheitsmaßnahmen an rund 30 jüdischen Einrichtungen der Region verstärkt. Zusätzliche Polizeistreifen, private Sicherheitsdienste und technische Warnsysteme sollten Gemeinden schützen. Die Federation betonte damals ausdrücklich, dass dies nicht auf eine konkrete neue Drohung zurückgehe, sondern auf langfristige Vorsorge. Wenige Tage später wurde der mutmaßliche IS-Unterstützer festgenommen.

Nach der Festnahme erklärte Sicherheitsdirektorin Shawn Brokos gegenüber CBS Pittsburgh, Hinweise aufmerksamer Bürger und ihre Zusammenarbeit mit den Behörden hätten möglicherweise „unzählige Leben“ gerettet. Welche Ziele Kramer am Ende tatsächlich angegriffen hätte, lasse sich nicht sagen. Genau darin liegt die Bedeutung des Zugriffs: Die Ermittler warteten offenbar nicht darauf, dass aus digitalen Gewaltfantasien Schüsse oder Gift wurden.

haOlam berichtete bereits im Juli über einen weiteren IS-Anhänger in den USA, der wegen Anschlagsplänen gegen Juden in Maryland zu 15 Jahren Haft verurteilt wurde. Auch dort hatten Online-Radikalisierung, Waffeninteresse und konkrete Überlegungen zu jüdischen Zielen eine gefährliche Verbindung gebildet. Der neue Fall in Pennsylvania ist kein Beweis für einen unmittelbaren organisatorischen Zusammenhang. Er zeigt aber erneut, weshalb jüdische Einrichtungen in den USA längst mit Sicherheitsvorkehrungen leben müssen, die für andere religiöse Gemeinschaften kaum vorstellbar wären.

Der Rechtsstaat muss nun klären, welche Vorwürfe gegen Kramer gerichtsfest bewiesen werden können. Für die jüdischen Gemeinden rund um Pittsburgh bleibt zunächst eine andere Erkenntnis: Ein Mann, der nach Darstellung des FBI über Synagogen als mögliche Ziele sprach, wurde mit einem Gewehr und großen Mengen Munition gestoppt, bevor aus seinen mutmaßlichen Plänen ein Blutbad werden konnte.




Autor: Redaktion
Dienstag, 22 September 2026

haOlam unterstützen

haOlam ist auf die Unterstützung seiner Leserinnen und Leser angewiesen. Jeder Beitrag hilft, unabhängige Berichterstattung weiterzuführen.

Sie benötigen nicht zwingend ein PayPal-Konto. Im nächsten Schritt kann je nach PayPal-Anzeige auch eine Zahlung per Karte angeboten werden.

Sie möchten unsere Arbeit unterstützen, nutzen aber kein PayPal? Schreiben Sie uns kurz, wir melden uns mit den passenden Möglichkeiten.

empfohlene Artikel
weitere Artikel von: Redaktion
Newsletter


meistgelesene Artikel der letzten 7 Tage