Den Haag verliert den Rückhalt: Tschad und Venezuela leiten Austritt aus dem IStGH einDen Haag verliert den Rückhalt: Tschad und Venezuela leiten Austritt aus dem IStGH ein
Nach dem Sturz von Chefankläger Karim Khan wächst sich die Krise des Internationalen Strafgerichtshofs zur institutionellen Zerreißprobe aus. Fünf Staaten haben innerhalb weniger Wochen ihren Austritt eingeleitet.

Bildnachweis: Symbolbild / KI
Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag erlebt eine der schwersten Krisen seit seiner Gründung. Nur wenige Tage nach der Absetzung von Chefankläger Karim Khan haben Tschad und Venezuela ihre formelle Abkehr vom Römischen Statut erklärt. Damit haben innerhalb kurzer Zeit bereits fünf Staaten Austrittsverfahren begonnen.
Tschad folgt auf Venezuela sowie Burkina Faso, Mali und Niger. Burundi und die Philippinen hatten den Gerichtshof bereits in früheren Jahren verlassen. Aus einzelnen Protesten ist damit eine sichtbare Austrittsbewegung geworden. Noch handelt es sich nicht um den Zusammenbruch des Gerichts. Doch ein internationales Gericht lebt nicht nur von Verträgen und Gebäuden. Es lebt vom Vertrauen der Staaten, seiner juristischen Glaubwürdigkeit und ihrer Bereitschaft, seine Entscheidungen tatsächlich durchzusetzen.
Genau dieses Fundament bröckelt.
Die Regierung des Tschad teilte mit, sie habe nach einer umfassenden Prüfung der Arbeit des Gerichts beschlossen, das Römische Statut zu kündigen. Die Wirksamkeit des IStGH sei begrenzt und uneinheitlich. Zugleich konzentriere sich seine Tätigkeit unverhältnismäßig stark auf afrikanische Staaten. Das Austrittsschreiben wurde den Vereinten Nationen übermittelt. Rechtswirksam wird der Schritt gemäß Artikel 127 des Römischen Statuts grundsätzlich erst ein Jahr nach Eingang der Mitteilung.
Venezuela hatte wenige Tage zuvor ebenfalls seinen endgültigen Austritt angekündigt. Die Regierung in Caracas warf dem Gericht einen geografischen und politischen Schwerpunkt zulasten Afrikas und Lateinamerikas vor. Der IStGH untersucht seit Jahren mutmaßliche Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch venezolanische Sicherheitskräfte und Regierungsvertreter. Dadurch liegt der Verdacht nahe, dass die Regierung neben grundsätzlicher Kritik auch versucht, sich einer internationalen Untersuchung zu entziehen.
Das eine schließt das andere nicht aus. Ein Staat kann aus eigennützigen Motiven austreten und zugleich auf echte Schwächen des Gerichts hinweisen.
Fünf Austritte innerhalb weniger Wochen
Burkina Faso, Mali und Niger hatten ihre Austrittsabsicht bereits im September 2025 angekündigt. Zwischen dem 18. und 24. Juni 2026 hinterlegten die drei von Militärregierungen geführten Staaten ihre formellen Mitteilungen bei den Vereinten Nationen. Auch ihre Mitgliedschaft endet grundsätzlich erst ein Jahr nach der jeweiligen Notifikation.
Tschad ist damit der vierte afrikanische Staat seit 2025, der das Verfahren einleitet. Zählt man Venezuela hinzu, handelt es sich um den fünften Austritt innerhalb weniger Wochen.
Die Regierung in N'Djamena begründete ihre Entscheidung mit Zahlen, die aus ihrer Sicht die einseitige Ausrichtung des Gerichts belegen. Von 13 eingeleiteten Untersuchungen hätten neun afrikanische Staaten betroffen. Von sieben Personen in Gewahrsam des IStGH stünden sechs mit afrikanischen Verfahren in Verbindung. Außenminister Abdoulaye Sabre Fadoul sprach von einer Justiz mit zweierlei Maß und forderte weitere afrikanische Staaten dazu auf, ihre Mitgliedschaft zu überprüfen.
Die Kritik an der Afrika-Lastigkeit ist nicht neu. Jahrzehntelang richtete sich der größte Teil der Verfahren gegen afrikanische Machthaber, Milizen und Kriegsparteien. Verteidiger des Gerichts verweisen darauf, dass mehrere Fälle von den betroffenen afrikanischen Staaten selbst an den IStGH übergeben wurden oder durch den UN-Sicherheitsrat dort landeten. Kritiker sehen dennoch ein strukturelles Ungleichgewicht: Schwächere Staaten werden verfolgt, während mächtige Staaten den Gerichtshof entweder nicht anerkennen, politisch abschirmen oder seine Entscheidungen ignorieren.
Die Vereinigten Staaten, Russland, China, IsraelIsrael: Der jüdische Staat im Herzen des Nahen OstensIsrael ist ein demokratischer Staat im Nahen Osten und der Nationalstaat des jüdischen Volkes. Er wurde am 14. Mai 1948 gegründet, seine Hauptstadt ist Jerusalem, die Knesset hat 120 Abgeordnete. Zum Unabhängigkeitstag 2026 hatte Israel rund 10,244 Millionen Einwohner.Mehr lesen und weitere bedeutende Staaten sind keine Vertragsparteien des Römischen Statuts. Der IStGH besitzt weder eine eigene Polizei noch die militärische oder politische Macht, Haftbefehle selbst durchzusetzen. Er ist auf die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten angewiesen.
Ein Gericht, das die mächtigsten Akteure nicht erreichen kann, riskiert, seine Härte vor allem gegenüber denjenigen zu demonstrieren, die sich nicht wirksam wehren können.
Der Sturz Karim Khans verschärft die Krise
Die Austritte treffen den IStGH in einer Phase, in der auch seine innere Führung erschüttert ist. Am 24. Juli stimmten 82 der 125 Vertragsstaaten für die Absetzung von Chefankläger Karim Khan. Anlass waren Feststellungen zu schwerem Fehlverhalten und schwerwiegenden Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit Vorwürfen sexuellen Fehlverhaltens gegenüber einer Mitarbeiterin. Khan weist die Anschuldigungen zurück und erklärte, ihm sei kein faires Verfahren gewährt worden.
Es war das erste Mal, dass ein amtierender Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs aus seinem Amt entfernt wurde.
Die Vorgänge beschädigen eine Institution, die für sich beansprucht, über die schwersten Verbrechen der Menschheit zu urteilen. Wer Staatschefs, Generäle und politische Verantwortliche wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verfolgt, muss selbst höchsten Anforderungen an Integrität, Transparenz und rechtsstaatliche Verfahren genügen.
Der IStGH erklärte nach Khans Absetzung, seine Arbeit werde fortgesetzt. Bis zur Wahl eines Nachfolgers führen die stellvertretenden Ankläger Nazhat Shameem Khan aus Fidschi und Mame Mandiaye Niang aus Senegal die Anklagebehörde. Eine Neuwahl wird voraussichtlich nicht vor 2027 stattfinden. Beobachter warnen bereits, dass qualifizierte Kandidaten angesichts politischer Drohungen und möglicher amerikanischer Sanktionen vor einer Bewerbung zurückschrecken könnten.
Khans Absetzung hebt bestehende Ermittlungen und Haftbefehle nicht automatisch auf. Dazu gehören auch die umstrittenen Verfahren im Zusammenhang mit Israel und dem GazastreifenPalästina: Geschichte, Bedeutung und politischer Streit um einen aufgeladenen BegriffPalästina bezeichnet historisch eine Region im südlichen Levantegebiet und politisch heute vor allem den Anspruch auf palästinensische Staatlichkeit. Der Begriff ist eng mit jüdischer Geschichte, dem britischen Mandat, Israel und dem Nahostkonflikt verbunden.Mehr lesen. Die nächste Führung der Anklagebehörde könnte allerdings überprüfen, wie einzelne Verfahren vorbereitet wurden, welche Beweislage bestand und ob politische Erwägungen Einfluss auf Entscheidungen genommen haben.
Gerade angesichts der schweren Vorwürfe gegen Khan ist eine solche Prüfung unverzichtbar.
Der Konflikt mit Israel wurde zum Wendepunkt
Die Krise des IStGH begann nicht mit Israel. Die selektive Durchsetzung, die starke Konzentration auf Afrika und die Abhängigkeit von politischen Mehrheiten begleiten das Gericht seit Jahren. Der Konflikt um die Haftbefehle gegen israelische Regierungsvertreter hat diese Schwächen jedoch international sichtbarer gemacht.
Israel ist kein Mitglied des IStGH. Dennoch beanspruchte das Gericht Zuständigkeit für mutmaßliche Verbrechen in den palästinensischen Gebieten, weil die Palästinensische Autonomiebehörde dem Statut beigetreten ist und vom Gericht als Vertragspartei behandelt wird. Israel bestreitet sowohl die Staatlichkeit als Grundlage dieser Zuständigkeit als auch wesentliche rechtliche Schlussfolgerungen der Anklage.
Die Entscheidung, den demokratisch gewählten israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und frühere Verteidigungsverantwortliche mit den Führern einer Terrororganisation in einem Verfahren zu behandeln, löste besonders in Israel und den Vereinigten Staaten scharfe Kritik aus.
Dabei geht es nicht darum, Israel grundsätzlich außerhalb des Völkerrechts zu stellen. Auch ein demokratischer Staat muss mögliche Rechtsverstöße untersuchen. Israel verfügt jedoch über ein eigenes, unabhängiges Justizsystem. Das Römische Statut sieht den IStGH als ergänzendes Gericht vor, das nur eingreifen soll, wenn ein Staat nicht willens oder nicht in der Lage ist, ernsthaft selbst zu ermitteln.
Kritiker werfen der Anklagebehörde vor, diesen Grundsatz gegenüber Israel politisch verkürzt zu haben und die außergewöhnlichen Bedingungen des Krieges gegen HamasHamas: Terrororganisation aus GazaHamas ist eine islamistische palästinensische Terrororganisation. Sie entstand 1987 aus dem Umfeld der Muslimbruderschaft, lehnt Israels Existenz ab und wird von Israel, den USA, der EU und weiteren Staaten als Terrororganisation eingestuft.Mehr lesen nicht angemessen zu berücksichtigen.
Dass Karim Khan den Antrag auf Haftbefehle vorbereitete, während gegen ihn intern bereits schwere Vorwürfe erhoben wurden, verstärkte den Verdacht, er könne versucht haben, sich durch einen spektakulären politischen Schritt unangreifbar zu machen. Dieser Zusammenhang ist nicht bewiesen. Er muss aber unabhängig untersucht werden, statt jede Frage als Angriff auf die internationale Justiz abzutun.
Washington erhöht den Druck
Die Regierung von US-Präsident Donald Trump führt inzwischen eine offene Kampagne gegen den IStGH. Außenminister Marco Rubio bezeichnete das Gericht als Bedrohung der amerikanischen Souveränität. Washington verlangt die Aufhebung der Haftbefehle gegen israelische Verantwortliche und das Ende von Untersuchungen gegen Angehörige der amerikanischen Streitkräfte. Die Vereinigten Staaten verhängten Sanktionen gegen Mitarbeiter des Gerichts und erwogen nach Angaben von Reuters, weitere Staaten zum Austritt zu bewegen.
Die US-Regierung begrüßte den Schritt des Tschad ausdrücklich. Das zuständige Büro des Außenministeriums erklärte, weitere Staaten sollten ihre Souveränität von einer fehlerhaften Institution zurückgewinnen.
Tschads Außenminister bestreitet allerdings, dass sein Land auf amerikanische Anweisung gehandelt habe. Washington habe seine Bedenken geäußert und eine Überprüfung der Mitgliedschaft angeregt. Die Entscheidung sei jedoch nach einer eigenen Bewertung des Gerichts gefallen.
Die zeitliche Nähe bleibt auffällig. Nur wenige Tage vor der Austrittserklärung hatte der amerikanische Afrika-Beauftragte Frank Garcia gegenüber der tschadischen Regierung Bedenken über die Arbeit des IStGH vorgebracht.
Doch auch hier gilt: Amerikanischer Druck erklärt nicht automatisch, warum dieser Druck erfolgreich ist. Eine international anerkannte und als unparteiisch wahrgenommene Institution wäre schwerer zu isolieren. Washington kann bestehende Zweifel verstärken, es hat sie nicht vollständig erfunden.
Ein Austritt beendet laufende Verfahren nicht
Die Ankündigungen bedeuten nicht, dass Tschad und Venezuela den Gerichtshof sofort verlassen haben. Nach Artikel 127 wird ein Austritt normalerweise ein Jahr nach Eingang der schriftlichen Mitteilung beim UN-Generalsekretär wirksam. Bis dahin bleiben die Staaten an ihre Verpflichtungen gebunden.
Auch danach verschwinden frühere Verpflichtungen nicht vollständig. Ein Austritt beendet weder automatisch die Zusammenarbeitspflichten in bereits begonnenen Verfahren noch die Befassung des Gerichts mit Angelegenheiten, die vor dem Wirksamwerden des Austritts bereits anhängig waren.
Venezuela kann deshalb durch seinen Austritt die bestehende Untersuchung nicht einfach aus der Welt schaffen. Der Gerichtshof kann mutmaßliche Verbrechen weiter verfolgen, die während der Mitgliedschaft begangen wurden. Das Beispiel der Philippinen zeigt, dass Verfahren auch nach einem wirksam gewordenen Austritt fortgesetzt werden können, sofern die Zuständigkeit für den betreffenden Zeitraum bereits bestand.
Der Austritt ist deshalb kein automatischer Freispruch und keine Amnestie.
Politisch trifft er das Gericht dennoch hart. Ohne Kooperation des betroffenen Staates werden Ermittlungen, Zeugenschutz, Beweissicherung und Festnahmen erheblich schwieriger. Ein Haftbefehl, den niemand vollstreckt, bleibt zwar ein juristisches Dokument. Seine praktische Wirkung ist begrenzt.
Nicht jeder Austritt beweist, dass der IStGH im Unrecht ist
Es wäre zu einfach, die neue Austrittswelle allein als Beweis für das Scheitern des Gerichts zu feiern.
Venezuela wird wegen möglicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit untersucht. Die Regierungen von Mali, Burkina Faso und Niger stehen wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen, militärischer Repression und Gewalt gegen Zivilisten in der Kritik. Auch die tschadische Regierung wird beschuldigt, Oppositionelle und Kritiker zu unterdrücken.
Regierungen können berechtigte Kritik an selektiver Justiz benutzen, um sich selbst vor Verantwortung zu schützen. Wer den IStGH wegen politischer Doppelmoral kritisiert, darf nicht gleichzeitig Diktaturen und Militärregierungen einen Freibrief geben.
Doch umgekehrt darf die problematische Bilanz dieser Regierungen nicht benutzt werden, um jede Kritik am Gericht für ungültig zu erklären.
Ein glaubwürdiger IStGH müsste beides leisten: mächtige und schwache Staaten nach denselben Maßstäben behandeln und gleichzeitig verhindern, dass autoritäre Regierungen durch einen Austritt die Strafverfolgung ihrer Verbrechen stoppen.
Davon ist Den Haag derzeit weit entfernt.
Ungarn zeigt, dass der Trend nicht unumkehrbar ist
Nicht alle Staaten wenden sich vom Gericht ab. Ungarn hatte unter der Regierung Viktor Orbán 2025 seinen Austritt beschlossen. Nach dem Regierungswechsel stoppte das Parlament unter Ministerpräsident Péter Magyar das Verfahren und bestätigte im Mai 2026 die Mitgliedschaft. Das Gesetz trat am 29. Mai in Kraft. Der IStGH begrüßte die Entscheidung ausdrücklich.
Damit bleibt der Gerichtshof bei 125 Vertragsstaaten. Unterstützer wie die Europäische Union, die Niederlande und Japan halten öffentlich an der Institution fest. Konkrete Maßnahmen zur Stabilisierung wurden bislang jedoch kaum bekannt.
Die entscheidende Frage ist nicht, ob der IStGH morgen aufhört zu existieren. Das wird er voraussichtlich nicht.
Die Frage lautet, ob er noch glaubwürdig beanspruchen kann, universelle Gerechtigkeit zu verkörpern, wenn wichtige Staaten nicht beitreten, andere austreten, Haftbefehle nicht vollstreckt werden und der eigene Chefankläger wegen schweren Fehlverhaltens abgesetzt werden muss.
Der Gerichtshof kann diese Krise nicht mit Erklärungen über seine historische Mission lösen. Er braucht transparente Verfahren, überprüfbare Beweisstandards und eine glaubwürdige Antwort auf den Vorwurf politischer Selektivität.
Vor allem muss Den Haag erklären, weshalb die Grenzen seiner Zuständigkeit bei manchen Staaten streng beachtet, bei anderen jedoch möglichst weit ausgelegt werden.
Tschad und Venezuela sind nicht automatisch glaubwürdige Verteidiger internationaler Gerechtigkeit. Ihre Entscheidungen sind dennoch ein Warnsignal.
Ein Gericht, das immer mehr Staaten verliert, während seine eigene Führung im Skandal versinkt, kann nicht länger so tun, als bestehe das Problem nur bei seinen Kritikern.
Autor: Redaktion
Mittwoch, 29 Juli 2026