7 Dara - 14.12.2016 - 21:08
@ Samuel
(...) Die Mischna (Sanh. 7, 1) spricht in Übereinstimmung mit den halachischen Midraschim von 4 Todesarten:
1. Steinigung (sekila).
2. Verbrennen (serefa).
3. Enthauptung (hariga oder hereg).
4. Erdrosselung (chanika oder chenek).
Im Verhältnis zueinander galt die Steinigung als die härteste T., dann folgen Verbrennung, Enthauptung und Erdrosselung. Die Unterscheidung ist für die Anwendung im Falle von Gesetzeskonkurrenz von Bedeutung, indem dann von zwei in Betracht kommenden Strafarten die härtere angewandt wird.
Mit Steinigung (Sanh. 7, 4ff.) wurden vor allem bestraft die Religionsverbrechen, so der Götzendienst und die Anstiftung zu demselben (Deut. 13, 11), Zauberei und Wahrsagerei, Gotteslästerung (Blasphemie), Entweihung des Sabbats. Ferner Inzest-Verbrechen (Lev. 20, 11; 12), Notzucht an einer Angetrauten (Deut. 22, 24) und widernatürliche Unzucht (Lev. 20, 13) sowie Fluch und Widerspenstigkeit gegen die Eltern (Lev. 20, 9; Deut. 21, 18). (..)
Source: http://www.juedisches-recht.de/lex_str_todesstrafe.php