Prüfbericht zu Islamic Relief: Auswärtiges Amt kontrollierte Fördergelder offenbar unzureichend

Prüfbericht zu Islamic Relief: Auswärtiges Amt kontrollierte Fördergelder offenbar unzureichend


Ein Bericht des Bundesrechnungshofs wirft schwere Fragen zur früheren Förderpraxis des Auswärtigen Amts auf. Im Zentrum stehen Islamic Relief, bekannte Sicherheitsbedenken und die Kontrolle über öffentliche Gelder.

Prüfbericht zu Islamic Relief: Auswärtiges Amt kontrollierte Fördergelder offenbar unzureichend
Bildnachweis: Symbolbild

Ein öffentlich gewordener Prüfbericht des Bundesrechnungshofs setzt das Auswärtige Amt unter erheblichen Erklärungsdruck. Über Jahre erhielt Islamic Relief Deutschland öffentliche Fördermittel, obwohl es seit Langem Hinweise auf problematische personelle Verbindungen im Umfeld der Muslimbruderschaft gab. Besonders schwer wiegt dabei nicht allein die Frage, warum die Organisation gefördert wurde, sondern auch, ob das Ministerium die Verwendung der Gelder ausreichend nachvollziehen konnte.

Islamic Relief Deutschland galt in Deutschland lange als angesehene muslimische Hilfsorganisation. Die Organisation war Mitglied im Bündnis Aktion Deutschland Hilft und konnte prominente Unterstützer für Kampagnen gewinnen. Mehrere Bundesregierungen stellten Fördermittel bereit. Nach einer Antwort der Bundesregierung aus dem Jahr 2020 flossen seit 2013 rund 15,2 Millionen Euro aus Mitteln des Auswärtigen Amts an Islamic Relief Deutschland, hinzu kamen weitere Mittel aus dem Bereich des Bundesentwicklungsministeriums beziehungsweise der GIZ.

Der nun bekannt gewordene Prüfbericht legt nahe, dass Warnsignale nicht konsequent genug gewichtet wurden. Die Bundesregierung hatte bereits 2020 eingeräumt, Islamic Relief Deutschland und Islamic Relief Worldwide verfügten über signifikante personelle Verbindungen zur Muslimbruderschaft oder zu ihr nahestehenden Organisationen. Ebenfalls bekannt war, dass Israel Islamic Relief Worldwide und den deutschen Ableger verboten hatte. Israel ordnete die Organisationen demnach als Teil eines Finanzsystems von Hamas und Muslimbruderschaft ein. Auch die Vereinigten Arabischen Emirate hatten Islamic Relief Worldwide wegen Verbindungen zur Muslimbruderschaft untersagt.

Der Bundesrechnungshof kommt nach den öffentlich gewordenen Darstellungen zu deutlichen Beanstandungen. Das Auswärtige Amt habe nicht überzeugend erklären können, auf welcher Grundlage Islamic Relief später als geeigneter humanitärer Partner mit gutem Ruf eingeschätzt wurde, nachdem eine Zusammenarbeit zuvor abgelehnt worden war. Aus Sicht der Prüfer blieb unverständlich, warum das Ministerium von einer früheren klaren Linie abrückte. Zudem verwiesen sie auf Vorgaben, nach denen Bundesministerien Organisationen nicht fördern sollen, wenn sicherheitsrelevante Erkenntnisse gegen sie vorliegen.

Noch schwerer wiegt der Teil des Berichts, der die Kontrolle der Mittelverwendung betrifft. Danach soll das Auswärtige Amt Islamic Relief teilweise gefördert haben, ohne über ausreichend belastbare Nachweise zur Verwendung der Gelder zu verfügen. In einzelnen Fällen soll dem Ministerium nicht bekannt gewesen sein, dass Mittel von Islamic Relief Deutschland an Islamic Relief Worldwide oder Islamic Relief Turkey weitergeleitet wurden. Damit steht nicht nur die ursprüngliche Förderentscheidung im Raum, sondern auch die Frage, ob der Staat bei der Nachverfolgung öffentlicher Gelder ausreichend sorgfältig gehandelt hat.

Besonders brisant ist der Hinweis auf 240.000 Euro, die laut der Juristin und Frauenrechtlerin Seyran Ateş in bar per Flugzeug von Deutschland in die Türkei gebracht worden sein sollen. In Krisengebieten können Bargeldtransporte unter besonderen Umständen vorkommen. Wenn aber bei einer Organisation sicherheitsrelevante Bedenken bestehen, braucht es gerade dann strenge Kontrolle, klare Dokumentation und nachvollziehbare Verantwortung.

Wichtig ist zugleich die rechtliche Einordnung. Die bisher bekannten ungeschwärzten Teile des Prüfberichts enthalten nach öffentlicher Darstellung keinen direkten Nachweis, dass Gelder des Auswärtigen Amts tatsächlich an Hamas oder Muslimbruderschaft geflossen sind oder zur Finanzierung von Terroranschlägen verwendet wurden. Genau deshalb muss sorgfältig formuliert werden. Der Bericht belegt vor allem erhebliche Mängel bei Bewertung, Risikoprüfung und Kontrolle staatlicher Fördermittel. Das ist bereits schwerwiegend genug.

Islamic Relief weist Vorwürfe der Terrornähe seit Jahren zurück. Die Organisation erklärte, sie habe keine Verbindungen zur Hamas und finanziere keinen Terror. Auch dies gehört in eine saubere Berichterstattung, weil über Vorwürfe, Einstufungen und Prüfberichte gesprochen wird, nicht über ein Gerichtsurteil, das eine konkrete Terrorfinanzierung durch deutsche Fördergelder festgestellt hätte.

Dass der Bericht erst nach jahrelangem Rechtsstreit öffentlich wurde, erhöht die politische Bedeutung des Falls. Seyran Ateş hatte auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Einsicht verlangt. Nachdem dies zunächst abgelehnt wurde, klagte sie mit Unterstützung des Instituts für Weltanschauungsrecht und der Giordano-Bruno-Stiftung gegen den Bundesrechnungshof und das Auswärtige Amt. Am Ende wurde der Bericht nach Prüfung geschützter Passagen zugänglich gemacht.

Gerade in einer Demokratie ist Transparenz in solchen Fällen unverzichtbar. Es geht um Steuergeld, um Terrorismusprävention, um den Umgang mit Organisationen im Umfeld des politischen Islam und um das Vertrauen der Öffentlichkeit in staatliche Förderentscheidungen. Wenn ein Ministerium Organisationen unterstützt, zu denen Sicherheitsbedenken vorliegen, muss es besonders sorgfältig prüfen, dokumentieren und erklären. Der Staat darf sich nicht von anerkannten Namen, humanitären Kampagnen oder prominenter Unterstützung blenden lassen.

Der Fall Islamic Relief zeigt, wie schwierig und zugleich notwendig diese Abgrenzung ist. Humanitäre Hilfe ist wichtig. Muslimische Wohltätigkeitsarbeit darf nicht pauschal unter Verdacht gestellt werden. Aber staatliche Stellen müssen dort genau hinsehen, wo Hinweise auf extremistische Netzwerke, problematische personelle Verbindungen oder Weiterleitungen an internationale Strukturen bestehen. Wer seriöse Hilfe schützen will, muss zweifelhafte Strukturen klar erkennen und Fördermittel zuverlässig kontrollieren.

Für Deutschland ist dieser Prüfbericht ein Warnsignal. Der Kampf gegen Extremismus und mögliche Terrorfinanzierung beginnt nicht erst bei offenen Gewaltaufrufen. Er beginnt bei Geldflüssen, Vereinsstrukturen, personellen Netzwerken und staatlicher Sorgfalt. Wenn Behörden über Jahre nicht ausreichend wissen, wohin Mittel weitergeleitet werden, entsteht ein Risiko, das ein Rechtsstaat nicht hinnehmen darf.

Die politische Konsequenz muss deshalb lauten: Förderentscheidungen in sensiblen Bereichen brauchen strengere Prüfung, bessere Dokumentation und echte Nachverfolgung. Nicht aus Misstrauen gegenüber jeder Hilfsorganisation, sondern zum Schutz seriöser Hilfe und zum Schutz einer Gesellschaft, die verhindern muss, dass extremistische Akteure humanitäre Strukturen für eigene Zwecke nutzen.




Autor: Bernd Geiger
Dienstag, 26 Mai 2026

haOlam via paypal unterstützen


Hinweis: Sie benötigen kein PayPal-Konto. Klicken Sie im nächsten Schritt einfach auf „Mit Debit- oder Kreditkarte zahlen“, um per Lastschrift oder Kreditkarte zu unterstützen.
empfohlene Artikel
weitere Artikel von: Bernd Geiger
Newsletter


meistgelesene Artikel der letzten 7 Tage