Sie machten jesidische Kinder zu Sklavinnen: Lebenslang und neuneinhalb Jahre HaftSie machten jesidische Kinder zu Sklavinnen: Lebenslang und neuneinhalb Jahre Haft
Ein IS-Mitglied und seine Frau hielten zwei Mädchen wie Eigentum, misshandelten sie und gaben sie später an andere Terroristen weiter. Das Münchner Urteil benennt die Taten als Teil des Völkermordes an den Jesiden.

Bildnachweis: Pixabay / Symbolbild
Das Oberlandesgericht München hat ein irakisches Paar wegen schwerster Verbrechen an zwei jesidischen Mädchen verurteilt. Twana H. S. erhielt eine lebenslange Freiheitsstrafe. Gegen Asia R. A. verhängte der Staatsschutzsenat eine Jugendstrafe von neun Jahren und sechs Monaten. Der Mann und die Frau hatten sich im Herrschaftsgebiet der Terrororganisation Islamischer Staat zwei Kinder als Sklavinnen gehalten. Die Mädchen waren zu Beginn ihrer Gefangenschaft fünf und zwölf Jahre alt.
Hinter den nüchternen Begriffen des Urteils stehen Taten, die das Leben zweier Kinder zerstörten. Nach den Feststellungen der Ermittler gehörte das Paar zwischen Oktober 2015 und Dezember 2017 im Irak und in Syrien dem IS an. Auf Wunsch seiner Frau kaufte Twana H. S. im Herbst 2015 auf einem Basar in Mossul ein fünfjähriges jesidisches Mädchen. Im Oktober 2017 brachte das Paar ein weiteres, damals zwölfjähriges Mädchen in seine Gewalt. Menschen wurden in der Welt des IS gekauft, weitergegeben und behandelt, als besäßen sie keine Rechte, keinen Glauben und keinen eigenen Willen.
Der Mann vergewaltigte nach den Angaben der Bundesanwaltschaft beide Kinder mehrfach. Seine Frau unterstützte ihn. Sie bereitete ein Zimmer vor und schminkte eines der Mädchen, bevor es zu den Übergriffen kam. Diese Handlung macht deutlich, dass ihre Rolle nicht auf ein hilfloses Dabeistehen in einer von Männern beherrschten Terrororganisation reduziert werden kann. Sie half, die sexuelle Gewalt vorzubereiten, und beteiligte sich an der Herrschaft über die beiden Kinder.
Die Mädchen mussten den Haushalt führen und das Kind des Paares betreuen. Ihre jesidische Religion durften sie nicht ausüben. Stattdessen wurden sie gezwungen, islamische Gebete und die Glaubensregeln ihrer Peiniger zu lernen. Twana H. S. schlug das ältere Mädchen unter anderem mit einem Besenstiel. Asia R. A. verbrühte die Hand des jüngeren Kindes mit heißem Wasser. Beide zwangen die Mädchen zur Strafe, längere Zeit auf einem Bein zu stehen.
Als der IS Ende 2017 militärisch immer weiter zurückgedrängt wurde, ließen die beiden ihre Gefangenen nicht frei. Sie gaben die Mädchen an andere Mitglieder der Terrororganisation weiter. Auch darin zeigt sich das System der Versklavung. Die Kinder galten nicht als Menschen, die gerettet oder nach Hause gebracht werden mussten, sondern als Besitz, der innerhalb des IS weitergereicht werden konnte. Das ältere Mädchen wurde später von seiner Familie befreit. Über das Schicksal des jüngeren Kindes bestand nach den öffentlich bekannten Angaben weiter Ungewissheit.
Die Gewalt gegen die Mädchen war Teil eines Völkermordes
Die Taten waren keine privaten Verbrechen eines besonders grausamen Ehepaares. Sie gehörten zu einer vom IS organisierten Politik gegen die jesidische Religionsgemeinschaft. Männer wurden ermordet, Frauen und Kinder verschleppt, Mädchen verkauft und vergewaltigt. Kinder sollten von ihrem Glauben getrennt, zwangsweise bekehrt und in das Herrschaftssystem der Terrororganisation eingegliedert werden.
Die Vereinten Nationen kamen bereits 2016 zu dem Ergebnis, dass der IS Völkermord an den Jesiden begangen hat. Zu den Mitteln dieses Vernichtungsfeldzuges gehörten Massenmord, sexuelle Versklavung, Vergewaltigung, Folter, Vertreibung und die gewaltsame Trennung von Kindern und Eltern. Der Deutsche Bundestag erkannte diese Verbrechen im Januar 2023 einstimmig als Völkermord an.
Gerade deshalb ist das Münchner Verfahren von Bedeutung. Vor Gericht wurde nicht lediglich über Körperverletzung, Vergewaltigung oder Freiheitsberaubung verhandelt. Die einzelnen Taten wurden in den größeren Zusammenhang eines geplanten Angriffs auf die Existenz einer religiösen Gemeinschaft gestellt. Das Paar hielt die Mädchen nicht zufällig gefangen. Ihre Versklavung, die erzwungene religiöse Unterwerfung und die Weitergabe an andere IS-Mitglieder dienten nach der Anklage dem erklärten Ziel, den jesidischen Glauben zu vernichten.
Twana H. S. und Asia R. A. waren im April 2024 in Bayern festgenommen worden. Die Frau wurde in Regensburg aufgegriffen, der Mann im Landkreis Roth. Im Dezember 2024 erhob die Bundesanwaltschaft Anklage. Der Prozess begann am 19. Mai 2025. Bis zur Urteilsverkündung verhandelte der Staatsschutzsenat an 61 Tagen. Die Bundesanwaltschaft hatte für beide Angeklagten lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert.
Dass Asia R. A. nun zu neun Jahren und sechs Monaten Jugendstrafe verurteilt wurde, wird angesichts der festgestellten Taten viele Menschen fassungslos machen. Die Angeklagte war während eines Teils des Tatzeitraums nach deutschem Recht noch Heranwachsende. Das Gericht wandte deshalb Jugendstrafrecht an. Ihre Verteidigung hatte sieben Jahre Jugendstrafe beantragt und behauptet, sie sei zwangsverheiratet worden und habe dem IS nicht aus eigenem Willen angehört. Das Gericht folgte dieser vollständigen Entlastung nicht.
Ein Strafgericht darf seine Entscheidung nicht allein an der verständlichen Empörung über die Grausamkeit der Taten ausrichten. Es muss Alter, individuelle Verantwortung, Beteiligung und die gesetzlichen Grenzen der Strafe berücksichtigen. Dennoch bleibt der Unterschied zwischen lebenslanger Haft für den Mann und neuneinhalb Jahren für die Frau schwer auszuhalten. Wer ein Zimmer für die Vergewaltigung eines Kindes vorbereitet, ein Mädchen dafür schminkt und selbst Gewalt gegen ein fünfjähriges Kind ausübt, war nicht bloß eine unbeteiligte Ehefrau am Rand des Geschehens.
Deutschland gibt den Tätern keinen sicheren Rückzugsort
Das Verfahren zeigt zugleich, warum das deutsche Völkerstrafrecht notwendig ist. Die Verbrechen wurden nicht in München, Regensburg oder im Landkreis Roth begangen. Die Opfer waren keine deutschen Staatsbürger. Dennoch konnten die Beschuldigten in Deutschland verfolgt werden, weil Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen nicht folgenlos bleiben dürfen, sobald Täter die Grenzen eines anderen Staates überschreiten.
Diese Verfahren können den Opfern ihre Kindheit nicht zurückgeben. Sie können das Geschehene nicht ungeschehen machen und die vielen noch vermissten jesidischen Frauen und Kinder nicht befreien. Sie verhindern aber, dass Täter in Europa ein gewöhnliches Leben beginnen, während ihre Opfer mit den Folgen von Gefangenschaft, Vergewaltigung und Erniedrigung alleinbleiben.
Besondere Bedeutung hat dabei die Aussage der inzwischen erwachsenen älteren Überlebenden. Sie berichtete im Prozess über Vergewaltigungen, Schläge und ihre Verzweiflung in der Gefangenschaft. Sie habe sich gewünscht, tot zu sein. Dass sie sich Jahre später in einen deutschen Gerichtssaal setzte und über diese Taten sprach, verlangte mehr Mut, als die Täter jemals aufgebracht haben.
Der IS wollte den Jesiden nicht nur Land nehmen. Er wollte ihre Religion, ihre Familien und ihre Zukunft zerstören. Mädchen wurden deshalb bewusst zu Zielen gemacht. Ihre Körper sollten zu Waffen gegen die gesamte Gemeinschaft werden. Jede Verurteilung wegen Völkermordes macht sichtbar, dass diese Gewalt nicht als namenloses Begleitverbrechen eines Krieges behandelt wird.
Das Urteil aus München ist kein vollständiger Abschluss. Tausende Jesiden wurden ermordet, verschleppt oder versklavt. Viele Familien suchen noch immer nach Angehörigen. Zahlreiche Täter leben unbehelligt oder gelten als tot, ohne dass ihre Verbrechen jemals vor einem Gericht untersucht wurden. Doch für zwei Männer und Frauen, die glaubten, jesidische Kinder kaufen, misshandeln und weitergeben zu können, ist die Zeit der Straflosigkeit vorbei.
Autor: Redaktion
Montag, 13 Juli 2026