CSD-Anschlag in Berlin: Eine Tote, 29 Verletzte, Islamist weiter auf der FluchtCSD-Anschlag in Berlin: Eine Tote, 29 Verletzte, Islamist weiter auf der Flucht
Die Opferzahl ist erneut gestiegen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt sprach nach dem Angriff auf den Berliner Christopher Street Day von 29 Verletzten. Der gesuchte Abdul B. war den Behörden als Islamist und Gefährder bekannt. Eine Festnahme gibt es bislang nicht.

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Nach dem mutmaßlich islamistischen Anschlag im Umfeld des Berliner Christopher Street Day ist die Zahl der Verletzten deutlich höher als zunächst bekannt. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt nannte bei der Pressekonferenz am Sonntagnachmittag 29 Verletzte. Eine Frau wurde bei der Tat getötet.
Damit ist die frühere Bilanz von 16 Verletzten überholt. Zwischenzeitlich hatten BILD und FOCUS bereits von 25 Verletzten berichtet. Die nun von Dobrindt genannte Zahl von 29 Verletzten ist der jüngste Stand aus der Pressekonferenz mit dem Bundesinnenminister, Berlins Regierendem Bürgermeister Kai Wegner und Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel. Die schriftlichen Liveticker mehrerer Medien waren unmittelbar nach der Pressekonferenz noch nicht vollständig aktualisiert.
Wie viele der 29 Menschen lebensbedrohlich, schwer oder leicht verletzt wurden, wurde zunächst nicht vollständig neu aufgeschlüsselt. Nach dem vorherigen Stand waren drei Menschen lebensbedrohlich und acht schwer verletzt worden. Die Berliner Charité behandelte acht Opfer. Vier konnten das Krankenhaus inzwischen verlassen. Vier weitere befinden sich auf Intensivstationen, nach Angaben der Klinik derzeit jedoch nicht mehr in Lebensgefahr. Diese Entwarnung gilt ausschließlich für die in der Charité behandelten Menschen und nicht automatisch für alle Verletzten.
Fahrzeug raste durch den Tiergarten
Der Anschlag ereignete sich am Samstagabend gegen 22 Uhr auf dem Ahornsteig im Großen Tiergarten. Ein weißes Fahrzeug fuhr in eine Gruppe von Menschen, die sich im Umfeld der Abschlussveranstaltung des CSD befanden. Der Wagen erfasste zahlreiche Personen und prallte anschließend gegen einen Baum.
Eine Frau wurde so schwer verletzt, dass sie noch am Tatort starb. Die Zahl der weiteren Verletzten stieg im Verlauf der Nacht und des Sonntags immer weiter an.
Nach Angaben von Polizei und Generalstaatsanwaltschaft entfernten sich eine oder mehrere Personen aus dem Fahrzeug. Zudem wurden mehrere Menschen mit Stichverletzungen aufgefunden. Die Ermittler prüfen deshalb, ob es nach der Fahrt durch die Menschenmenge eine zweite Phase des Anschlags gab, bei der der Täter oder mögliche Mittäter Menschen mit Messern oder anderen Stichwerkzeugen attackierten.
Die Polizei bezeichnet das Geschehen in ihrem offiziellen Fahndungsaufruf ausdrücklich als Anschlag. Ein endgültig festgestelltes Motiv wurde zunächst noch nicht veröffentlicht. Der islamistische Hintergrund des gesuchten Tatverdächtigen ist jedoch bekannt und spielt bei den Ermittlungen eine zentrale Rolle.
Öffentliche Fahndung nach Abdul B.
Gesucht wird der 21 Jahre alte Abdul B. Die Polizei beschreibt ihn als schlank, etwa 1,90 Meter groß und schwarzhaarig. Zuletzt soll er einen schwarzen Kapuzenpullover und eine weiße Hose getragen haben.
Die Behörden warnen ausdrücklich davor, den Mann anzusprechen oder sich ihm zu nähern. Abdul B. könnte bewaffnet und gefährlich sein. Wer ihn sieht oder Hinweise zu seinem Aufenthaltsort geben kann, soll sofort den Notruf 110 verständigen oder das Hinweisportal der Polizei nutzen.
Die Großfahndung läuft in Berlin und weit über die Hauptstadt hinaus. Schwer bewaffnete Kräfte durchsuchten unter anderem den Anhalter Bahnhof. Im Tiergarten bildeten Polizeibeamte Suchketten und untersuchten das Gelände rund um das Tatfahrzeug. Der Tatort wurde mit einem 3D-Scanner vermessen, um den genauen Fahrweg und den Ablauf des Anschlags rekonstruieren zu können. Auch an deutschen Außengrenzen wurden die Kontrollen verstärkt.
Medien hatten zwischenzeitlich berichtet, ein mutmaßlicher Beifahrer sei festgenommen worden. Die Polizei bestätigte diese Meldung jedoch nicht. Auch bei der Pressekonferenz wurde zunächst keine gesicherte Festnahme eines Tatbeteiligten bekannt gegeben.
Deshalb gilt weiterhin: Abdul B. ist auf der Flucht. Ob eine zweite Person im Fahrzeug saß, wer den Wagen steuerte und wer möglicherweise Menschen mit einem Messer verletzte, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Die offizielle Polizeiangabe spricht von mindestens einem Tatverdächtigen und davon, dass sich eine oder mehrere Personen aus dem Fahrzeug entfernt haben sollen. Mehr lässt sich derzeit nicht als bestätigt darstellen.
Verurteilter Islamist blieb auf freiem Fuß
Der gesuchte Mann war den deutschen Sicherheitsbehörden lange vor dem CSD-Anschlag bekannt. Abdul B. wird der islamistischen Szene zugerechnet und galt als Gefährder. Er soll mit der Terrororganisation Islamischer Staat sympathisiert und versucht haben, nach Syrien auszureisen.
Nach Medienberichten wurde er 2025 im Libanon festgenommen. Nach seiner Rückkehr nach Deutschland kam er in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft warf ihm die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor.
Im Mai 2026 verurteilte ihn das Amtsgericht Tiergarten zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Entscheidend ist ein Detail, das in früheren Fassungen falsch oder unklar dargestellt wurde: Die Strafe wurde nach übereinstimmenden Medienberichten zur Bewährung ausgesetzt. Abdul B. kam deshalb auf freien Fuß. Die Staatsanwaltschaft hatte eine deutlich höhere Strafe verlangt.
Als Bewährungsauflage sollte Abdul B. an einer Deradikalisierungsmaßnahme teilnehmen. Bis zum Anschlag fanden offenbar lediglich zwei erste Gespräche statt. Die Beratungsstelle befand sich noch in einem Prüfverfahren und hatte noch nicht entschieden, ob und in welcher Form sie ihn dauerhaft betreuen würde.
Ein weiterer Termin war für die kommende Woche vorgesehen.
Die Berater sollen ihn als höflich und angepasst erlebt, zugleich aber Zweifel an seiner tatsächlichen Bereitschaft zur Abkehr vom Islamismus gehabt haben. Zwei Gespräche mit einer nichtstaatlichen Beratungsstelle sind keine ausreichende Antwort auf einen Menschen, den die Sicherheitsbehörden selbst als radikalisiert und gewaltbereit einstuften.
Deradikalisierungsarbeit kann sinnvoll sein. Sie kann jedoch weder eine konsequente Gefahrenabwehr noch eine engmaschige Kontrolle eines bekannten islamistischen Gefährders ersetzen.
Die Warnzeichen waren nicht verborgen
Sollte sich der Tatverdacht bestätigen, kann niemand behaupten, Abdul B. sei ein unauffälliger Mann gewesen, dessen Radikalisierung vollkommen unbemerkt geblieben sei.
Er war wegen Gewaltdelikten polizeibekannt. Er soll versucht haben, sich dem IS anzuschließen. Er wurde wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verurteilt. Er galt als islamistischer Gefährder. Wenige Wochen nach seiner Freilassung wird er nun wegen eines Anschlags gesucht, bei dem eine Frau getötet und 29 Menschen verletzt wurden.
Der Staat kann nach einer solchen Vorgeschichte nicht erneut erklären, der Tatverdächtige sei den Behörden bekannt gewesen, ohne die daraus folgenden Fragen zu beantworten.
Warum wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt? Welche Auflagen wurden verhängt? Wie wurde deren Einhaltung kontrolliert? Wurde Abdul B. nach seiner Freilassung überwacht? Wann wurde seine Gefährlichkeit zuletzt neu bewertet? Welche Behörden wussten von seinen Aktivitäten und seinen Kontakten?
Es geht nicht darum, einem laufenden Strafverfahren vorzugreifen. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt Abdul B. als unschuldig. Seine bekannte Vorgeschichte ist dennoch von unmittelbarer Bedeutung für die politische und behördliche Aufarbeitung.
Die Grünen sprachen bereits von Warnlampen, die längst eingeschaltet gewesen seien, und verglichen die Lage mit dem islamistischen Attentäter Anis Amri. Auch aus anderen Parteien kommen Forderungen nach einer lückenlosen Untersuchung des behördlichen Umgangs mit Abdul B.
Angriff auf queeres Leben und die Freiheit Berlins
Der Christopher Street Day ist kein beliebiges Volksfest. Er steht für das Recht von Schwulen, Lesben, Bisexuellen, transgeschlechtlichen und queeren Menschen, frei und sichtbar zu leben.
Islamistische Ideologien lehnen genau diese Freiheit ab. Der Islamische Staat hat homosexuelle Menschen verfolgt, gefoltert und öffentlich ermordet. Sollte sich das islamistische Motiv bestätigen, wäre die Wahl des CSD-Umfelds kein Zufall, sondern ein gezielter Angriff auf Menschen, deren Existenz und Freiheit Islamisten verachten.
Kai Wegner bezeichnete die Tat als Angriff auf die freie und weltoffene Gesellschaft. Berlin sei eine Stadt der Freiheit, und genau diese Freiheit sei angegriffen worden. Bundesinnenminister Dobrindt versprach die Unterstützung der Bundesbehörden bei Fahndung und Ermittlungen.
Die queere Gemeinschaft reagierte mit Trauer, Wut und zunehmender Sorge. Eine für 18 Uhr geplante Gedenkveranstaltung des LSVD+ am Mahnmal für die im NationalsozialismusShoah: Der nationalsozialistische Mord an sechs Millionen JudenShoah ist der hebräische Begriff für die Katastrophe der Vernichtung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland und seine Helfer. Rund sechs Millionen Juden wurden ermordet.Mehr lesen verfolgten Homosexuellen wurde aus Sicherheitsgründen abgesagt, weil der Tatverdächtige weiterhin auf der Flucht ist. Für 16.30 Uhr wurde eine Andacht in der St. Marienkirche angekündigt.
Dass selbst eine Trauerveranstaltung wegen eines flüchtigen Islamisten abgesagt werden muss, zeigt, wie tief dieser Anschlag in das Sicherheitsgefühl der Community eingreift.
Die Antwort darf dennoch nicht darin bestehen, dass queere Menschen aus dem öffentlichen Raum verschwinden. Der CSD steht gerade deshalb für Sichtbarkeit, weil Freiheit niemals selbstverständlich war und bis heute verteidigt werden muss.
Eine Frau wurde getötet. 29 Menschen wurden verletzt. Der mutmaßliche Täter ist weiter auf der Flucht.
Der Staat kannte ihn.
Jetzt muss er erklären, weshalb er ihn nicht aufhalten konnte.
Autor: Redaktion
Sonntag, 26 Juli 2026