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Eine Tote und 25 Verletzte: Polizei jagt bekannten Islamisten nach CSD-Anschlag

Eine Tote und 25 Verletzte: Polizei jagt bekannten Islamisten nach CSD-Anschlag


Nach der Fahrt in eine Menschenmenge fahndet die Polizei nach einem bekannten Islamisten. BILD und FOCUS melden inzwischen 25 Verletzte. Drei Menschen schweben weiterhin in Lebensgefahr.

Eine Tote und 25 Verletzte: Polizei jagt bekannten Islamisten nach CSD-Anschlag
Bildnachweis: Pixabay

Nach dem Anschlag im Umfeld des Berliner Christopher Street Day fahndet die Polizei weiter nach dem 21 Jahre alten Abdul B. Eine Frau wurde bei der Tat getötet. BILD und FOCUS Online berichten inzwischen von insgesamt 25 Verletzten. Drei von ihnen sollen sich weiterhin in Lebensgefahr befinden.

Die höhere Zahl war am Sonntagvormittag noch nicht durch eine neue Mitteilung der Berliner Polizei oder Feuerwehr bestätigt. Der letzte öffentlich bekannte Behördenstand nannte mindestens 16 Verletzte. Nach Angaben der Feuerwehr waren darunter drei lebensbedrohlich, acht schwer und fünf leicht verletzte Menschen. Weitere 30 Personen wurden nach dem Erlebten psychologisch betreut. Die höhere Zahl von 25 Verletzten wird deshalb als aktueller Medienstand genannt, während die offizielle Bilanz zunächst darunter lag.

Der Anschlag ereignete sich am Samstagabend gegen 22 Uhr im Großen Tiergarten. Ein weißes Fahrzeug fuhr auf dem Ahornsteig, parallel zur Lennéstraße, in eine Menschenmenge. Der Wagen erfasste mehrere Personen und prallte anschließend gegen einen Baum. Eine Frau wurde so schwer verletzt, dass sie noch am Tatort starb.

Als die Einsatzkräfte das Fahrzeug erreichten, hatten sich die Insassen bereits entfernt. Nach dem offiziellen Fahndungsaufruf gehen Polizei und Generalstaatsanwaltschaft davon aus, dass eine oder mehrere Personen den Wagen nach der Tat verließen. Zudem sollen mehrere Menschen mit Stichwerkzeugen verletzt worden sein. Die Ermittler prüfen daher, ob sich an die Fahrt eine zweite Angriffsphase anschloss.

Der Berliner CSD wurde unmittelbar nach dem Angriff abgebrochen. Auf den Leinwänden am Brandenburger Tor erschien die Aufforderung zur Evakuierung. Die Besucher wurden gebeten, den Tiergarten und den Bereich um die Siegessäule zu meiden und das Gelände ruhig zu verlassen. Auch die für Sonntag geplanten Veranstaltungen wurden abgesagt.

Gesuchter Islamist war den Behörden bekannt

Die Polizei fahndet öffentlich nach Abdul B. Er wird als schlank, etwa 1,90 Meter groß und schwarzhaarig beschrieben. Zuletzt soll er einen schwarzen Kapuzenpullover und eine weiße Hose getragen haben. Die Polizei warnt davor, ihn anzusprechen oder sich ihm zu nähern. Der Gesuchte könne bewaffnet und gefährlich sein.

Nach Informationen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR war Abdul B. als islamistischer Gefährder eingestuft. Die Sicherheitsbehörden sollen ihn als radikalisiert und gewaltbereit eingeschätzt haben. Er soll versucht haben, nach Syrien auszureisen, um sich der Terrororganisation Islamischer Staat anzuschließen. Ende 2025 wurde er demnach bei seiner Rückkehr aus dem Libanon am Flughafen Berlin Brandenburg festgenommen. Bis Mai 2026 soll er wegen des Verdachts der Vorbereitung einer terroristischen Straftat in Untersuchungshaft gesessen haben.

BILD berichtet darüber hinaus, Abdul B. sei im Mai 2026 vom Amtsgericht Tiergarten wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einem Jahr und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft habe eine längere Strafe gefordert und Berufung eingelegt. Wie die Untersuchungshaft, das Urteil und seine Freilassung zeitlich und rechtlich zusammenhängen, war zunächst nicht abschließend öffentlich geklärt.

Sollten sich diese Angaben bestätigen, steht der Staat vor schweren Fragen. Ein als gewaltbereit eingestufter Islamist, der Kontakt zum IS eingeräumt haben soll und noch wenige Monate zuvor wegen eines Terrorverdachts in Haft saß, darf nach seiner Freilassung nicht einfach aus dem Blick der Behörden verschwinden.

Es muss geklärt werden, welche Auflagen gegen ihn bestanden, ob und wie er überwacht wurde und ob die zuständigen Stellen neue Warnzeichen erkannten. BILD berichtet, die Polizei habe Abdul B. zeitweise observiert. Nach der Veröffentlichung eines Fotos, auf dem er mit einer Waffe posiert haben soll, sei seine Wohnung durchsucht worden. Gefunden worden sei lediglich eine Spielzeugwaffe.

Die Polizei hat nach Medienberichten außerdem Hinweise auf einen möglichen Mittäter. Zeugen sollen ausgesagt haben, Abdul B. habe nicht allein im Fahrzeug gesessen. Noch ist unklar, wer den Wagen steuerte und welche Rolle der Gesuchte bei der Tat spielte. Auch die Polizei formuliert ausdrücklich, dass sich eine oder mehrere Personen aus dem Fahrzeug entfernt haben sollen.

Nach BILD-Informationen fanden Ermittler das Mobiltelefon von Abdul B. im Tatfahrzeug. Das Gerät könnte Aufschluss über seine Kontakte, seinen Aufenthaltsort vor der Tat und eine mögliche Vorbereitung geben. Der weiße Wagen soll von ihm selbst angemietet worden sein. Die Ermittlungen richten sich inzwischen auch auf mögliche Helfer oder Hintermänner.

Mehr als 2.000 Polizeikräfte waren nach Angaben der Tagesschau im Einsatz. Eine Wohnung in Berlin-Schöneberg wurde durchsucht, der Gesuchte dort jedoch nicht gefunden. Am Sonntagmittag durchkämmte eine Polizeikette den Tiergarten. Die Fahndung wurde nach Medienberichten auch auf Bahnhöfe und die deutschen Außengrenzen ausgeweitet.

Bis zu einer Verurteilung gilt Abdul B. als unschuldig. Seine genaue Beteiligung, die Zahl der Täter und das Motiv sind weiterhin Gegenstand der Ermittlungen.

Die bekannten Tatsachen lassen den Verdacht auf einen islamistischen Terroranschlag jedoch besonders schwer wiegen. Der Gesuchte wird dem islamistischen Milieu zugerechnet, soll Verbindungen zum IS gehabt haben und wird wegen einer vorsätzlichen Tat gesucht, bei der Menschen getötet werden sollten. Ein abschließend bestätigtes Tatmotiv lag am Sonntagmittag dennoch noch nicht vor.

Angriff auf Menschen, die ihre Freiheit feierten

Der Tatort kann von seiner politischen Bedeutung nicht getrennt werden. Hunderttausende Menschen hatten in Berlin für die Rechte und die Freiheit von Schwulen, Lesben, Bisexuellen, transgeschlechtlichen und queeren Menschen demonstriert und gefeiert.

Der Islamische Staat und andere islamistische Gruppen verfolgen homosexuelle Menschen. In den vom IS kontrollierten Gebieten wurden Menschen wegen ihrer tatsächlichen oder unterstellten Homosexualität öffentlich ermordet. Sollte sich ein islamistisches Motiv bestätigen, wäre die Wahl des Umfelds daher kaum zufällig.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier sprach von einem Angriff auf die offene Gesellschaft und die gemeinsame Art zu leben. Bundeskanzler Friedrich Merz bezeichnete die Tat als abscheulich. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt erklärte, die Attacke auf friedlich feiernde Menschen erschüttere ihn zutiefst. Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner sprach von einem Angriff auf die freie und weltoffene Gesellschaft.

Am Deutschen Bundestag wurden die Flaggen am Sonntag auf halbmast gesetzt. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner ordnete die Trauerbeflaggung nach dem Anschlag an.

Auch innerhalb der queeren Gemeinschaft wächst die Trauer. Die Berliner Chorgruppe D-Dur Dykes rief für Sonntag um 14 Uhr zu einem gemeinsamen Gedenken auf dem Pariser Platz auf. Unter dem Titel „Community-Trauern“ sollen Menschen zusammenkommen, um der getöteten Frau und der Verletzten zu gedenken.

Diese Veranstaltung ist eine notwendige Antwort auf den Versuch, Angst und Gewalt in eine friedliche Demonstration zu tragen. Menschen dürfen nicht gezwungen werden, ihre Identität zu verstecken oder öffentliche Veranstaltungen zu meiden, weil Islamisten ihre Freiheit ablehnen.

Trauer und Zusammenhalt dürfen jedoch nicht die politische und juristische Aufarbeitung ersetzen. Sollte sich der Tatverdacht erhärten, muss nicht nur geklärt werden, wie der Anschlag durchgeführt wurde. Es muss auch erklärt werden, weshalb ein bekannter islamistischer Gefährder nach Haft, Ermittlungen und Überwachung offenbar erneut die Möglichkeit hatte, eine tödliche Tat vorzubereiten.

Der häufige Satz, ein Attentäter sei den Behörden bereits bekannt gewesen, darf nicht zur folgenlosen Standardformulierung nach jedem Anschlag werden. Gerade wenn ein Mensch als radikalisiert und gewaltbereit gilt, trägt der Staat eine besondere Verantwortung, vorhandene rechtliche Möglichkeiten konsequent auszuschöpfen.

Eine Frau ist tot. Medien berichten von 25 Verletzten. Drei Menschen kämpfen weiter um ihr Leben. Der mutmaßliche Täter ist auf der Flucht und möglicherweise bewaffnet.

Berlin trauert. Gleichzeitig muss Deutschland Antworten verlangen.




Autor: Redaktion
Sonntag, 26 Juli 2026

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