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Fünf Jahre bekannt, als Gefährder geführt: Warum stoppte ihn niemand?

Fünf Jahre bekannt, als Gefährder geführt: Warum stoppte ihn niemand?


Abdul B. wollte zum IS, war als Gefährder eingestuft, verurteilt und zeitweise observiert. Nach einer Toten und 29 Verletzten muss der Staat erklären, warum seine Warnsysteme nicht reichten.

Fünf Jahre bekannt, als Gefährder geführt: Warum stoppte ihn niemand?
Bildnachweis: Pixabay / Symbolbild

Der mutmaßliche Attentäter ist tot. Die entscheidenden Fragen aber leben weiter.

Warum konnte ein Mann, der den Sicherheitsbehörden bereits seit seinem 16. Lebensjahr als Islamist bekannt gewesen sein soll, am Rand des Berliner Christopher Street Days einen Transporter in eine Menschenmenge steuern? Warum konnte ein als Gefährder eingestufter IS-Sympathisant ein Fahrzeug beschaffen, sich dem Festgelände nähern und nach dem Aufprall mutmaßlich mit einer Machete auf weitere Menschen losgehen? Warum wurde er nur zeitweise observiert? Warum fanden Deradikalisierungsgespräche offenbar auf freiwilliger Grundlage statt? Und wer übernahm zwischen Gericht, Polizei, Verfassungsschutz, Beratungsstelle und Terrorismusabwehrzentrum tatsächlich die Verantwortung dafür, dass dieser Mann keine Menschen töten konnte?

Am Ende starb eine Frau. 29 weitere Menschen wurden verletzt, einige von ihnen schwer. Inzwischen sind nach Angaben der Polizei alle Überlebenden außer Lebensgefahr. Der Generalbundesanwalt hat die Ermittlungen übernommen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt spricht ausdrücklich von einem islamistischen Terroranschlag.

Abdul B. kann diese Fragen nicht mehr beantworten. Der 21-Jährige wurde am Sonntagabend in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau gestellt. Nach Angaben der Polizei lief er mit einer Stichwaffe auf Einsatzkräfte zu. Beamte des Spezialeinsatzkommandos schossen, der Gesuchte starb trotz Wiederbelebungsversuchen am Ort.

Ein Gericht wird seine mögliche Schuld am CSD-Anschlag deshalb nicht mehr feststellen können. Umso wichtiger ist eine lückenlose Rekonstruktion durch die Ermittler. Wem gehörte das Telefon, das im Tatfahrzeug gefunden wurde? Wer mietete den weißen Transporter? Handelte Abdul B. allein? Gab es Helfer, Mitwisser oder Menschen, die von seinen Plänen wussten? Bundesinnenminister Dobrindt erklärte am Sonntagabend, eine weitere Person werde noch betrachtet, die bisherigen Hinweise hätten sich aber nicht erhärtet. Eine unmittelbare weitere Gefahr sehe er derzeit nicht.

Wie viele Warnungen braucht ein Staat?

Nach Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung fiel Abdul B. bereits im Alter von 16 Jahren als Islamist auf. Seit November 2025 soll er offiziell als islamistischer Gefährder geführt worden sein. Mit diesem Begriff bezeichnet die Polizei Menschen, denen sie grundsätzlich zutraut, jederzeit eine schwere politisch motivierte Gewalttat zu begehen.

Was muss ein Mensch noch tun, damit aus dieser Einschätzung konkrete Sicherheitspolitik wird?

Abdul B. soll mehrfach versucht haben, in ein Gebiet der Terrormiliz Islamischer Staat zu gelangen. Zunächst wollte er offenbar über die Türkei nach Mauretanien ausreisen. Später reiste er über die Türkei in den Libanon, um von dort nach Syrien zu gelangen. Im Libanon nahm er nach Angaben der Berliner Generalstaatsanwaltschaft Kontakt zu Personen auf, bei denen es sich möglicherweise um IS-Mitglieder handelte. Ein libanesisches Militärgericht verurteilte ihn zu drei Monaten Haft. Nach seiner Rückkehr nach Deutschland wurde er am 17. November 2025 am Flughafen BER festgenommen.

Am 12. Mai 2026 verurteilte ihn ein Jugendschöffengericht wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und weiterer Delikte zu einem Jahr und zehn Monaten Jugendstrafe. Das Urteil war nicht rechtskräftig. Die Generalstaatsanwaltschaft legte Berufung ein, weil sie eine höhere Strafe erreichen wollte, die nicht mehr zur Bewährung hätte ausgesetzt werden können. Das Gericht hob dennoch den Haftbefehl auf. Die Entscheidung, ob die Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird, sollte erst später fallen.

Rechtlich ist Untersuchungshaft keine vorweggenommene Strafe. Sie darf nicht allein deshalb fortgesetzt werden, weil ein Mensch gefährlich erscheint. Ein Rechtsstaat darf Menschen nicht unbegrenzt einsperren, nur weil Behörden ihnen eine spätere Straftat zutrauen. Dieser Grundsatz schützt jeden Bürger vor staatlicher Willkür.

Aber beantwortet das bereits die Frage, weshalb ein als Gefährder eingestufter und wegen Terrorvorbereitung verurteilter Mann nach seiner Freilassung offenbar nicht so eng kontrolliert wurde, dass ein Anschlag verhindert werden konnte?

Er wurde nach den gemeinsamen Recherchen zeitweise observiert. Sein Telefon soll überwacht worden sein. Sein Fall war offenbar mehrfach Thema im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum. Das Bundeskriminalamt soll ihn mit dem Prognosewerkzeug Radar-iTE bewertet haben. Dennoch gab es keine Beobachtung rund um die Uhr.

Warum nicht? Welche Risikoeinstufung ergab dieses Instrument? Wer entschied, wann die Observation stattfand und wann sie beendet wurde? Fehlten rechtliche Voraussetzungen, Personal oder eine konkrete Gefahreninformation? Wurde das Risiko geringer eingeschätzt, weil Abdul B. sich bei Gesprächen freundlich und angepasst zeigte? Oder wussten die Behörden, dass er weiterhin radikal war, konnten aber keine Maßnahmen ergreifen?

Noch im Juli wurde seine Wohnung durchsucht, nachdem er in sozialen Medien ein Foto einer Waffe veröffentlicht hatte. Die gefundene Waffe erwies sich als Spielzeug. War damit auch der Verdacht erledigt? Wurde geprüft, weshalb ein bekannter Islamist ein solches Bild verbreitete? Wurde die Veröffentlichung als Provokation, Drohung oder mögliches Signal an andere Extremisten bewertet?

Besonders bedrückend wirkt der Umgang mit der sogenannten Deradikalisierung. Abdul B. befand sich demnach noch in einem Clearingverfahren. Die Beratungsstelle hatte offenbar noch nicht einmal abschließend entschieden, ob sie ihn als Beratungsfall aufnehmen würde. Zwei freiwillige Termine hatten stattgefunden, ein weiterer war für die neue Woche vorgesehen. Bei den Beratern soll es Zweifel gegeben haben, wie ernsthaft der 21-Jährige an den Gesprächen teilnahm.

Warum war ein solches Verfahren bei einem bekannten Gefährder freiwillig? Welche Folgen hätte es gehabt, wenn er nicht erschienen wäre? Wer kontrollierte, ob er sich tatsächlich von der islamistischen Ideologie löste oder lediglich die erwarteten Antworten gab? Ist ein Gesprächsangebot ausreichend für jemanden, der versucht hatte, zum IS zu gelangen und wegen der Vorbereitung einer schweren Gewalttat verurteilt worden war?

Deradikalisierung kann Menschen retten. Sie kann verhindern, dass aus Hass Gewalt wird. Doch sie darf kein Beruhigungswort sein, hinter dem sich der Staat versteckt. Ein freundliches Auftreten im Gespräch ist kein Beweis dafür, dass ein Islamist seine Überzeugungen aufgegeben hat.

Wer trägt nun Verantwortung?

Die Polizei fand Abdul B. innerhalb eines Tages. Die Beamten handelten bei seiner Festnahme offenbar in unmittelbarer Gefahr. Rettungskräfte verhinderten, dass weitere Verletzte starben. Die schnelle Räumung des CSD-Geländes verhinderte womöglich Panik und zusätzliche Opfer. Das verdient Anerkennung.

Doch gute Arbeit nach dem Anschlag beantwortet nicht die Fragen vor dem Anschlag.

Wie konnte der Transporter überhaupt so nah an Menschen gelangen? Waren die Zufahrten zum Tiergarten ausreichend geschützt? Endete das Sicherheitskonzept dort, wo das offizielle Veranstaltungsgelände aufhörte? War den Behörden bewusst, dass gerade die Randbereiche einer Großveranstaltung ein mögliches Ziel darstellen, weil dort Menschenströme auf weniger gesicherte Straßen treffen?

Kein Sicherheitskonzept kann jede Tat verhindern. Eine offene Stadt kann nicht vollständig mit Betonblöcken, Kontrollen und bewaffneten Beamten umstellt werden. Wer absolute Sicherheit verspricht, verspricht etwas Unmögliches. Dennoch muss nach einem Anschlag geprüft werden, ob bekannte Angriffsmethoden berücksichtigt wurden. Fahrzeuge wurden in Europa wiederholt als Waffen gegen Menschenmengen eingesetzt. Der Berliner Breitscheidplatz liegt nicht in ferner Vergangenheit.

Auch die ideologische Dimension darf nicht hinter allgemeinen Formeln verschwinden. Dieser Anschlag richtete sich gegen Menschen im Umfeld des CSD. Der Islamismus betrachtet homosexuelle und andere queere Menschen nicht als gleichberechtigt. In islamistischen Staaten und Terrorgebieten werden sie verfolgt, misshandelt und getötet. Wenn Dobrindt von einem islamistischen Terroranschlag spricht, muss auch gefragt werden, ob gezielt queeres Leben getroffen werden sollte.

Das ist keine pauschale Beschuldigung von Muslimen. Millionen Muslime lehnen Terror und religiösen Fanatismus ab. Die Herkunft eines Täters erklärt keine Tat. Seine Ideologie kann es jedoch tun. Wer nach einem islamistischen Anschlag aus Angst vor einer politischen Debatte nicht mehr über Islamismus sprechen will, schützt keine Minderheit. Er schützt nur die Ideologie vor notwendiger Kritik.

Die Veranstalter des Berliner CSD warnten davor, die Tat politisch zu instrumentalisieren und Menschen unter Generalverdacht zu stellen. Der zweite Teil ist richtig. Der erste darf nicht bedeuten, berechtigte Fragen zum Staatsversagen zu unterdrücken.

Ist es Instrumentalisierung, wissen zu wollen, warum ein bekannter Gefährder frei war? Ist es Instrumentalisierung, nach der Wirksamkeit freiwilliger Deradikalisierung zu fragen? Ist es Instrumentalisierung, wissen zu wollen, weshalb eine teilweise Observation einen tödlichen Anschlag nicht verhinderte? Oder wäre es nicht vielmehr verantwortungslos, nach Trauerfeier, Regenbogenbeleuchtung und politischen Bekenntnissen wieder zur Tagesordnung überzugehen?

Die Bundesanwaltschaft muss nun nicht nur den Tatablauf aufklären. Nötig ist eine vollständige Zeitleiste des Behördenhandelns. Wann wurde Abdul B. erstmals erfasst? Welche Erkenntnisse lagen jeweils vor? Welche Stelle war federführend? Welche Gefahrenprognosen wurden erstellt? Welche Maßnahmen wurden beantragt, welche abgelehnt und warum? Gab es Informationsverluste zwischen Justiz, Polizei, Verfassungsschutz und Beratungsstelle?

Auch das Berliner Abgeordnetenhaus und der Bundestag dürfen sich nicht mit vertraulichen Unterrichtungen zufriedengeben. Wo operative Einzelheiten geheim bleiben müssen, ist das verständlich. Wo Fehler gemacht wurden, darf Geheimhaltung nicht zur Schutzwand für Behörden und Politiker werden.

Eine Frau ist tot. 29 Menschen wurden verletzt. Viele weitere werden den Moment, in dem der weiße Transporter in die Menge raste, nie vergessen. Sie haben keinen Anspruch auf einfache Antworten. Sie haben aber einen Anspruch auf ehrliche Antworten.

Die entscheidende Frage lautet nicht, ob der Staat jeden Terroranschlag verhindern kann. Das kann er nicht.

Die Frage lautet: Hat er in diesem Fall alles getan, was er aufgrund seines Wissens hätte tun können?

Nach allem, was bislang bekannt ist, darf diese Frage nicht vorschnell mit Ja beantwortet werden.




Autor: Redaktion
Montag, 27 Juli 2026

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