Bis zu fünf Jahre Haft für rechte TerrorvereinigungBis zu fünf Jahre Haft für rechte Terrorvereinigung
Acht junge Rechtsextremisten wurden wegen schwerer Straftaten verurteilt, darunter versuchter Mord, Brandstiftung und die Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung. Einige waren bei den Taten erst 14 oder 15 Jahre alt.

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Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat sieben Mitglieder und einen Unterstützer der rechtsextremistischen Vereinigung „Letzte Verteidigungswelle“ zu Jugendstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren verurteilt. Die Schuldsprüche erfolgten unter anderem wegen Mitgliedschaft oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, versuchten Mordes, Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung. Das Urteil vom 5. August 2026 ist noch nicht rechtskräftig.
Die Angeklagten waren zur Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahre alt. Da sie damals Jugendliche oder Heranwachsende waren, wandte das Gericht Jugendstrafrecht an. Die Strafe von anderthalb Jahren gegen den jüngsten Verurteilten wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die weiteren Strafen reichen bis zu fünf Jahren. Vier der Verurteilten sind auch zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung noch minderjährig. Der jüngste ist 15 Jahre alt, drei weitere sind 17 Jahre alt. Hinzu kommen zwei 19-Jährige und zwei 22-Jährige.
Nach Überzeugung des Gerichts plante und verübte die Gruppe Brand- und Sprengstoffanschläge auf Unterkünfte für Asylbewerber und auf Einrichtungen, die von den Beteiligten dem linken politischen Spektrum zugerechnet wurden. Das Gericht sah bei einzelnen Taten außerdem einen versuchten Mord als erwiesen an. Die Verurteilungen zeigen damit, dass es nicht bei rechtsextremen Äußerungen, PropagandaDesinformation: Gezielte Täuschung der ÖffentlichkeitDesinformation bezeichnet bewusst verbreitete falsche oder irreführende Informationen. Ziel ist häufig, Menschen zu täuschen, Vertrauen zu zerstören, Konflikte zu verschärfen oder politische Entscheidungen zu beeinflussen.Mehr lesen oder unverbindlichen Gewaltfantasien blieb. Mitglieder der Gruppe gingen nach den Feststellungen des Gerichts zu konkreten Anschlägen über.
Der Prozess fand vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts statt. Wegen des jungen Alters mehrerer Angeklagter wurde die Öffentlichkeit nach der Anklageverlesung ausgeschlossen. Auch die Beweisaufnahme und die Schlussvorträge fanden hinter verschlossenen Türen statt. Erst bei der Urteilsverkündung waren Zuschauer wieder zugelassen. Deshalb sind bislang nur begrenzte Einzelheiten darüber öffentlich bekannt, welche Tatbeiträge das Gericht jedem einzelnen Verurteilten zugerechnet und wie es die unterschiedlichen Strafhöhen begründet hat. Der NDR berichtet von insgesamt 28 Verhandlungstagen.
Ein bewohntes Kulturhaus brannte vollständig aus
Zu den schwersten öffentlich bekannten Vorwürfen gehörte ein Brandanschlag auf ein Kulturhaus im brandenburgischen Altdöbern im Oktober 2024. Nach Darstellung der Bundesanwaltschaft befanden sich während des Feuers Menschen in dem Gebäude. Sie blieben unverletzt, obwohl das Haus vollständig ausbrannte. Laut Anklage war es lediglich glücklichen Umständen zu verdanken, dass niemand verletzt oder getötet wurde.
Die genaue Aufgabenverteilung unter den Beteiligten wurde in den öffentlich zugänglichen Berichten nur teilweise dargestellt. Wegen des weitgehend nicht öffentlichen Verfahrens muss hier zwischen den Angaben der Anklage und den bislang bekannten gerichtlichen Feststellungen unterschieden werden. Sicher ist, dass das Gericht Verurteilungen wegen versuchten Mordes und Brandstiftung aussprach. Ob sämtliche zuvor veröffentlichten Einzelheiten der Anklage unverändert in die Urteilsfeststellungen übernommen wurden, lässt sich ohne die schriftlichen Urteilsgründe nicht abschließend beurteilen.
Im Januar 2025 wurde außerdem versucht, eine bewohnte Unterkunft für Asylbewerber im thüringischen Schmölln in Brand zu setzen. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft schlugen Beteiligte ein Fenster ein und versuchten, entzündete Pyrotechnik aus einer Feuerwerksbatterie in das Gebäude zu schießen. Ein Feuer brach nicht aus. An der Fassade wurden Hakenkreuze und die Parole „Ausländer raus“ hinterlassen. Zwei weitere Verdächtige, denen eine Beteiligung an dieser Tat vorgeworfen wird, wurden erst im Juni 2026 festgenommen. Gegen sie läuft ein gesondertes Verfahren. Für diese Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
Drei Mitglieder der „Letzten Verteidigungswelle“ sollen nach der Anklage zudem einen Anschlag mit sogenannten Kugelbomben auf eine Unterkunft für Asylbewerber in Senftenberg geplant haben. Der geplante Angriff wurde nach Medienberichten verhindert, nachdem ein Reporterteam Hinweise auf die Vorbereitungen erhalten und die Sicherheitsbehörden informiert hatte. Da sich diese Darstellung auf die Anklage und die damaligen Ermittlungen stützt, darf sie nicht ohne Einschränkung als Inhalt des Urteils wiedergegeben werden.
Zu den weiteren verhandelten Taten gehörten Angriffe auf Menschen, die Mitglieder der Gruppe selbst für pädophil hielten. Dieses Vorgehen wurde als sogenanntes „Pädo-Hunting“ bezeichnet. Nach den öffentlich bekannten Angaben suchten Beteiligte gezielt Personen auf und übten Gewalt gegen sie aus. Das Gericht sprach in diesem Zusammenhang unter anderem Schuldsprüche wegen gefährlicher Körperverletzung aus. Welche konkreten Handlungen welchem Angeklagten zugerechnet wurden, ist öffentlich bislang nicht vollständig nachvollziehbar.
Von rechtsextremen Chats zu terroristischer Gewalt
Die „Letzte Verteidigungswelle“ entstand nach den Ermittlungen spätestens im Jahr 2024. Die Beteiligten organisierten sich vor allem über digitale Chatgruppen. Die Bundesanwaltschaft warf ihnen vor, die demokratische Ordnung durch Gewalttaten gegen Migranten und politische Gegner erschüttern zu wollen. Die Vereinigung habe sich als angeblich letzte Instanz zur Verteidigung der deutschen Nation verstanden. Diese Beschreibung stammt aus den Ermittlungen und der Anklage der Bundesanwaltschaft.
Das Hamburger Urteil bestätigt nun jedenfalls in erster Instanz, dass das Gericht die Voraussetzungen einer terroristischen Vereinigung als erfüllt ansah. Sieben Angeklagte wurden wegen Mitgliedschaft und ein weiterer wegen Unterstützung einer solchen Vereinigung verurteilt. Hinzu kamen Schuldsprüche wegen schwerer Gewalttaten. Die Gruppe wurde damit nicht lediglich als rechtsextreme Jugendclique bewertet, sondern strafrechtlich als terroristische Struktur behandelt. Weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, bleibt abzuwarten, ob Rechtsmittel eingelegt werden und wie der Bundesgerichtshof mögliche Revisionen beurteilt.
Das junge Alter der Verurteilten gehört zu den erschreckendsten Merkmalen dieses Verfahrens. Es darf jedoch weder zur Verharmlosung der Taten noch zu vorschnellen Forderungen nach einer pauschalen Verschärfung des Jugendstrafrechts führen. Jugendstrafrecht berücksichtigt, dass Persönlichkeit, Reife und Verantwortungsbewusstsein junger Menschen noch nicht vollständig entwickelt sind. Zugleich ermöglicht es bei schweren Straftaten mehrjährige Jugendstrafen. Weshalb das Gericht im konkreten Fall Strafen zwischen anderthalb und fünf Jahren für angemessen hielt, lässt sich erst auf Grundlage der schriftlichen Urteilsbegründung seriös bewerten.
Fest steht schon jetzt, dass mehrere sehr junge Menschen den Weg von rechtsextremen Chatgruppen zu Brandanschlägen, Gewalt und Mordversuchen fanden. Bewohner von Unterkünften und eines Kulturhauses wurden einer tödlichen Gefahr ausgesetzt. Dass bei den bekannt gewordenen Brandanschlägen niemand starb, mindert weder die Gefährlichkeit der Taten noch den verbrecherischen Charakter der zugrunde liegenden Ideologie.
Gleichzeitig ist der Fall mit diesem Urteil nicht beendet. Im März 2026 durchsuchten Ermittler Räume weiterer Beschuldigter in mehreren Bundesländern. Im Juni wurden in Thüringen zwei zusätzliche Verdächtige festgenommen. Ob sie der Vereinigung angehörten oder sie unterstützten und ob sie an weiteren Taten beteiligt waren, müssen gesonderte Verfahren klären. Für alle noch nicht rechtskräftig Verurteilten gilt die Unschuldsvermutung.
Der Rechtsstaat hat mit dem Hamburger Urteil eine klare Grenze gezogen. Politischer Hass, der sich in organisierten Brandanschlägen und Mordversuchen ausdrückt, ist keine jugendliche Provokation und keine bloße Entgleisung im Internet. Er ist eine schwere Gefahr für Menschen und für die demokratische Ordnung. Ebenso klar muss jedoch bleiben, dass über Schuld und Strafmaß allein Gerichte entscheiden. Bis zum Abschluss möglicher Rechtsmittel ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Autor: Redaktion
Mittwoch, 05 August 2026