Berlin bremst Gesetz gegen Israels Vernichtungsparolen jetzt liegt ein Ausweg auf dem TischBerlin bremst Gesetz gegen Israels Vernichtungsparolen jetzt liegt ein Ausweg auf dem Tisch
Hessen will die öffentliche Leugnung des israelischen Existenzrechts unter Strafe stellen, der Bundesrat hat zugestimmt. Doch die Bundesregierung warnt vor Verfassungsproblemen. Ein neuer juristischer Vorschlag der WerteInitiative zeigt, dass die Antwort darauf nicht Untätigkeit sein muss.

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Deutschland erklärt die Sicherheit IsraelsStaatsräson: Bedeutung und Israels SicherheitStaatsräson meint ein grundlegendes Staatsinteresse, das als besonders wichtig für Bestand, Sicherheit oder Verantwortung eines Staates gilt. In Deutschland wird der Begriff häufig mit der Sicherheit Israels verbunden.Mehr lesen zur besonderen historischen Verantwortung und den Schutz jüdischen Lebens zur staatlichen Aufgabe. Gleichzeitig besteht eine schwer erklärbare Lücke: Wer öffentlich verlangt, dass IsraelIsrael: Der jüdische Staat im Herzen des Nahen OstensIsrael ist ein demokratischer Staat im Nahen Osten und der Nationalstaat des jüdischen Volkes. Er wurde am 14. Mai 1948 gegründet, seine Hauptstadt ist Jerusalem, die Knesset hat 120 Abgeordnete. Zum Unabhängigkeitstag 2026 hatte Israel rund 10,244 Millionen Einwohner.Mehr lesen als jüdischer StaatIsrael: Der jüdische Staat im Herzen des Nahen OstensIsrael ist ein demokratischer Staat im Nahen Osten und der Nationalstaat des jüdischen Volkes. Er wurde am 14. Mai 1948 gegründet, seine Hauptstadt ist Jerusalem, die Knesset hat 120 Abgeordnete. Zum Unabhängigkeitstag 2026 hatte Israel rund 10,244 Millionen Einwohner.Mehr lesen verschwinden soll, macht sich mit dieser Aussage allein nach geltendem Recht nicht zwangsläufig strafbar.
Hessen will das ändern. Ministerpräsident Boris Rhein und Justizminister Christian Heinz haben einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der nach einer erfolgreichen Abstimmung im Bundesrat inzwischen beim Bundestag liegt. Vorgesehen ist eine Ergänzung des Straftatbestandes der VolksverhetzungVolksverhetzung: Wenn Hass strafbar wirdVolksverhetzung ist eine Straftat nach § 130 StGB. Gemeint sind unter anderem Hassaufrufe, Gewaltforderungen oder menschenwürdeverletzende Hetze gegen nationale, religiöse, ethnische oder andere geschützte Gruppen.Mehr lesen in Paragraf 130 des Strafgesetzbuches. Bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe sollen möglich sein, wenn jemand öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht IsraelsExistenzrecht Israels: Das Recht des jüdischen Staates auf SicherheitDas Existenzrecht Israels bezeichnet das Recht des jüdischen Staates, als souveräner Staat sicher und anerkannt zu bestehen. Wer Israel dieses Recht abspricht, kritisiert nicht nur eine Regierung, sondern stellt jüdische Selbstbestimmung grundsätzlich infrage.Mehr lesen leugnet oder zur Beseitigung des Staates aufruft und dies geeignet ist, die Bereitschaft zu antisemitischer Gewalt oder Willkür zu fördern.
Der Bundesrat stimmte dem hessischen Vorstoß am 10. Juli zu. Für Heinz war das ein historisches Signal: Erstmals habe ein Gesetzentwurf eine Mehrheit der Länderkammer erhalten, der die Leugnung des israelischen Existenzrechts ausdrücklich unter Strafe stellen will.
Doch ausgerechnet die Bundesregierung tritt nun auf die Bremse.
Sie betont zwar ausdrücklich, Deutschlands besondere Verantwortung im Kampf gegen AntisemitismusAntisemitismus: Judenhass in alten und neuen FormenAntisemitismus bezeichnet Judenhass und Feindschaft gegen Juden. Er reicht von Vorurteilen und Verschwörungserzählungen bis zu Ausgrenzung, Bedrohung und Gewalt.Mehr lesen und für den Schutz jüdischen Lebens uneingeschränkt zu teilen. Auch der Schutz des Existenzrechts Israels sei von fundamentaler Bedeutung. Bei der konkreten hessischen Konstruktion sieht sie allerdings ein „erhebliches verfassungsrechtliches Risiko“. Zudem verweist Berlin darauf, dass besonders schwerwiegende Fälle bereits heute, abhängig von den Umständen, etwa als Volksverhetzung, öffentliche Aufforderung zu Straftaten oder Billigung von Straftaten verfolgt werden können.
Das ist juristisch nicht einfach vom Tisch zu wischen. Aber es beantwortet das eigentliche Problem auch nicht.
Die Lücke existiert tatsächlich
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat im November 2025 deutlich gemacht, wo die Grenze des geltenden Strafrechts verläuft. Die Bestreitung des Existenzrechts Israels verwirklicht für sich genommen keinen Straftatbestand. Eine kritische Auseinandersetzung mit der Gründung oder Existenz eines Staates steht grundsätzlich unter dem Schutz der Meinungsfreiheit. Damit beispielsweise Volksverhetzung vorliegt, müssen zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sein. Genau auf diese Rechtslage stützt sich auch die aktuelle Diskussion.
Auch die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages haben den hessischen Entwurf untersucht und erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken formuliert. Im Zentrum steht Artikel 5 des Grundgesetzes. Der Staat darf politische Meinungen grundsätzlich nicht danach unterschiedlich behandeln, ob ihm deren Inhalt gefällt. Ein Straftatbestand, der ausdrücklich nur Aussagen über einen bestimmten Staat erfasst, muss deshalb besonders hohen Anforderungen genügen.
Das bedeutet jedoch nicht, dass die bestehende Situation akzeptabel wäre.
Es gibt einen offensichtlichen Unterschied zwischen der Aussage „Ich lehne diese israelische Regierung ab“ und „Israel darf nicht existieren“. Wer Netanyahu kritisiert, israelische Militäreinsätze verurteilt oder eine andere Grenzziehung fordert, streitet über Politik. Wer die Beseitigung Israels verlangt, stellt das Recht des jüdischen Volkes auf einen eigenen Staat zur Disposition.
Nach dem 7. Oktober ist dieser Unterschied noch schwerer zu ignorieren. Auf deutschen Straßen wurde nicht nur gegen israelische Regierungspolitik demonstriert. Israel selbst wurde zum Feindbild, seine Abschaffung gefordert und die zionistische Idee teilweise so behandelt, als sei schon die Forderung nach jüdischer Selbstbestimmung etwas Verwerfliches.
Die WerteInitiative beschreibt in ihrem Positionspapier genau diese Entwicklung. Für jüdische GemeindenGlobale Intifada: Die Parole, die Gewalt gegen Israel exportiert„Globale Intifada“ oder „Globalize the Intifada“ ist eine antiisraelische Parole, die den Kampf gegen Israel weltweit ausweiten soll. Aktuelle Kampagnen nutzen Karten, Zielorte und Lieferkettenlisten gegen Firmen, Häfen und Schiffe.Mehr lesen sei die Delegitimierung IsraelsFrom the river to the sea: Die Parole gegen Israels Existenz„From the river to the sea“ bezeichnet das Gebiet vom Jordan bis zum Mittelmeer. In antiisraelischen Kontexten wird die Parole häufig als Forderung nach einem Palästina anstelle Israels verstanden.Mehr lesen keine ferne außenpolitische Kontroverse. Sie berühre Familien, kollektive Identität und das Sicherheitsgefühl jüdischer Menschen in Deutschland unmittelbar. Wer Israel öffentlich das Recht auf Existenz abspricht, sende damit auch eine Botschaft an Juden in Deutschland.
Diese Einschätzung ist nachvollziehbar. Israelbezogener AntisemitismusIsraelbezogener Antisemitismus: Wenn Israelhass Judenhass wirdIsraelbezogener Antisemitismus liegt vor, wenn Feindschaft gegen Juden auf Israel übertragen wird. Kritik an israelischer Politik ist nicht automatisch antisemitisch. Antisemitisch wird sie, wenn Israel dämonisiert, delegitimiert, mit doppelten Maßstäben behandelt oder Juden weltweit für Israel verantwortlich gemacht werden.Mehr lesen funktioniert gerade häufig dadurch, dass nicht ausdrücklich „die Juden“ angegriffen werden, sondern der jüdische Staat zum grundsätzlich illegitimen Gebilde erklärt wird.
Ein anderer Weg könnte das Verfassungsproblem entschärfen
Interessant wird das neue Positionspapier dort, wo es nicht einfach verlangt, den hessischen Entwurf unverändert durchzusetzen.
Der Arbeitskreis Jura der WerteInitiative schlägt vielmehr eine andere Konstruktion vor. Im Mittelpunkt soll nicht ein besonderes staatliches Existenzrecht Israels stehen, sondern der öffentliche Frieden in Deutschland. Zudem soll die Regel allgemein gelten und nicht ausschließlich Israel nennen.
Der vorgeschlagene Tatbestand würde mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe ahnden, wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, zur Vernichtung eines Staates aufruft, zu dem Deutschland diplomatische Beziehungen unterhält, oder eine solche Tat billigt.
Genau darin liegt die Stärke des Vorschlags.
Aus einem möglichen Sondertatbestand für Israel würde eine allgemeine Strafnorm. Nicht die unerwünschte Meinung über Israel wäre entscheidend, sondern der öffentliche Vernichtungsaufruf und dessen friedensstörende Wirkung. Dass die Beseitigung Israels derzeit der wichtigste praktische Anlass für eine solche Regel ist, verschweigen die Autoren ausdrücklich nicht.
Das Papier stammt zudem nicht aus einer spontanen politischen Kampagne. An der juristischen Ausarbeitung waren unter anderem die Rechtswissenschaftler Jan von Hein, Michael Kubiciel, Martin Heger und Christian von Coelln sowie weitere Juristen beteiligt.
Die Initiative weist selbst darauf hin, dass eine schlecht konstruierte Vorschrift, die später vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben wird, mehr Schaden als Nutzen anrichten könnte. Deshalb empfiehlt sie gerade eine allgemeinere Fassung.
Damit liegt jetzt etwas auf dem Tisch, das die Bundesregierung nicht einfach mit dem Hinweis auf verfassungsrechtliche Risiken abräumen sollte.
Diese Risiken müssen ernst genommen werden. Die Antwort darauf kann aber nicht lauten, eine erkennbare Strafbarkeitslücke dauerhaft bestehen zu lassen. Wenn die hessische Fassung juristisch nicht trägt, muss sie verbessert werden.
Denn Berlin befindet sich sonst in einem kaum vermittelbaren Widerspruch: Die Bundesregierung erklärt das Existenzrecht Israels zur fundamentalen deutschen Verantwortung und stellt gleichzeitig fest, dass der ausdrückliche Ruf nach dessen Beseitigung unter bestimmten Umständen von der Meinungsfreiheit gedeckt bleibt.
Hessens Christian Heinz hält den Vorstoß weiterhin für ausgewogen und verfassungsgemäß und fordert die Bundesregierung auf, den Willen der Länder ernst zu nehmen. In einem Punkt ist ihm unabhängig von der endgültigen juristischen Konstruktion zuzustimmen: Staatsräson darf nicht dort enden, wo sie rechtspolitisch unbequem wird.
Niemand braucht ein Gesetz, das Kritik an Israel kriminalisiert. Genau das wäre falsch.
Deutschland braucht aber eine belastbare Antwort auf die Frage, ob jemand auf einer deutschen Demonstration öffentlich die Vernichtung des jüdischen Staates propagieren darf und der Rechtsstaat darauf lediglich erwidert, dies sei ohne weitere Umstände nicht strafbar.
Die WerteInitiative hat einen möglichen Weg aufgezeigt, wie sich diese Antwort formulieren ließe, ohne die verfassungsrechtlichen Bedenken einfach zu ignorieren.
Jetzt ist der Gesetzgeber gefordert.
Die Bundesregierung sollte nicht erklären, warum es schwierig ist. Sie sollte gemeinsam mit Bundestag und Bundesrat dafür sorgen, dass aus einem politisch richtigen Anliegen ein verfassungsfestes Gesetz wird.
POSITIONSPAPIER: https://werteinitiative.de/wp-content/uploads/2026/07/Pos.Papier-WI-Leugnung-des-Existenzrechts-Israels.pdf
Autor: Redaktion
Samstag, 29 August 2026