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Irans menschenverachtendes Mullah-Regime bestraft eine Sängerin mit 74 Peitschenhieben

Irans menschenverachtendes Mullah-Regime bestraft eine Sängerin mit 74 Peitschenhieben


Die iranische Sängerin Anita Popist veröffentlichte ihre Lieder im Internet. Dafür soll ihr Körper mit 74 Schlägen bestraft, ihre Stimme blockiert und ihr der Weg aus dem Land versperrt werden.

Irans menschenverachtendes Mullah-Regime bestraft eine Sängerin mit 74 Peitschenhieben
Bildnachweis: Symbolbild / KI

Im Iran genügt offenbar eine singende Frau, um den gesamten Unterdrückungsapparat in Bewegung zu setzen. Kein Gewaltverbrechen, kein Aufruf zum Terror und keine Gefährdung anderer Menschen wird Anita Popist vorgeworfen. Ihre angebliche Verfehlung bestand darin, Musik zu machen, ohne Kopftuch vor einer Kamera zu stehen und ihre Lieder über Instagram mit anderen Menschen zu teilen.

Ein Strafgericht in Teheran hat die junge Sängerin nach übereinstimmenden Berichten zu 74 Peitschenhieben verurteilt. Zuständig war demnach die Abteilung 1088 des Zweiten Strafgerichts im sogenannten Erschad-Justizkomplex. Der Vorwurf lautet auf eine Verletzung der „öffentlichen Sittlichkeit“. Zusätzlich beschlagnahmten die Behörden ihren Reisepass und sperrten ihre Mobilfunkkarte. Popist selbst machte die Maßnahmen öffentlich.

Die Schreibweise ihres Künstlernamens unterscheidet sich in internationalen Berichten. Während einige Medien sie Anita Papist nennen, tritt sie in sozialen Netzwerken als Anita Popist auf. Dort veröffentlichte sie Aufnahmen, in denen sie auf Persisch und Englisch singt. Der Staat sieht darin offenbar nicht einfach Kunst, sondern einen Kontrollverlust: Eine Frau entscheidet selbst, wie sie aussieht, was sie singt und wer ihre Stimme hören darf.

Die Menschenrechtsorganisation Hengaw berichtet, das Urteil sei wegen „Verletzung der öffentlichen Sittlichkeit“ ergangen. Die iranische Rechtsinitiative Dadban betont, dass weder das Singen noch das Herstellen von Musik als solches eine Straftat darstelle. Die Bestrafung beruhe vielmehr auf dehnbaren Moralbegriffen, die den Gerichten ermöglichen, alltägliche weibliche Selbstbestimmung nachträglich zum Vergehen zu erklären.

Der Staat beansprucht selbst die Stimme einer Frau

Artikel 638 des iranischen Strafgesetzbuches ermöglicht Gefängnis oder bis zu 74 Peitschenhiebe für Handlungen, die öffentlich als religiös verboten oder als Verstoß gegen die Sittlichkeit bewertet werden. Eine klare, ausdrückliche Strafvorschrift, die den weiblichen Gesang grundsätzlich verbietet, gibt es nach Einschätzung iranischer Juristen jedoch nicht. Stattdessen greifen Gerichte auf unbestimmte Begriffe wie „unanständig“, „unmoralisch“ oder „sittenwidrig“ zurück.

Genau darin liegt die Macht dieses Systems. Die betroffene Frau kann nie sicher wissen, wo die angebliche Grenze verläuft, weil die Führung diese Grenze jederzeit verschieben kann. Heute ist es das fehlende Kopftuch. Morgen genügt vielleicht der Text eines Liedes, die Kleidung in einem Video oder allein die Tatsache, dass Männer eine weibliche Stimme hören können.

Seit der Islamischen Revolution von 1979 dürfen Frauen im Iran nicht frei als Solosängerinnen vor einem gemischten Publikum auftreten. Viele Künstlerinnen sind deshalb in private Räume und soziale Netzwerke ausgewichen. Doch auch dort verfolgt das Regime sie. Menschenrechtsorganisationen berichten von Verhören, Festnahmen, Berufsverboten und der Übernahme persönlicher Benutzerkonten, über die Behörden anschließend selbst amtliche Mitteilungen veröffentlichen.

Die Sperrung von Popists Mobilfunkkarte ist deshalb kein nebensächlicher Verwaltungsakt. Sie soll die Verbindung zwischen der Sängerin und ihrem Publikum unterbrechen. Die Beschlagnahme ihres Passes verhindert zugleich, dass sie das Land verlassen und ihre Kunst an einem sicheren Ort fortsetzen kann. Das Regime versucht nicht nur, einen einzelnen Auftritt zu bestrafen. Es will ihre Bewegungsfreiheit, ihre Öffentlichkeit und ihre berufliche Zukunft kontrollieren.

Peitschenhiebe sind dabei keine altertümliche Drohung, die nur auf dem Papier steht. Im März 2025 wurde das Urteil gegen den iranischen Sänger Mehdi Yarrahi vollstreckt. Er erhielt 74 Schläge, nachdem er mit einem Lied die Frauenproteste und den Widerstand gegen den Kopftuchzwang unterstützt hatte. Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation HRANA verhängte die iranische Justiz allein 2024 gegen mindestens 131 Menschen zusammen 9.957 Peitschenhiebe.

Amnesty International bewertet die Anwendung solcher Strafen gegen Frauen, die sich dem staatlichen Bekleidungszwang widersetzen, als Teil einer systematischen Unterdrückung. Die Erkundungsmission der Vereinten Nationen zum Iran kam bereits zu dem Ergebnis, dass iranische Behörden durch die geschlechtsspezifische Verfolgung von Frauen und Mädchen Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben.

Eine ganze Reihe verurteilter Stimmen

Der Fall Anita Popist steht nicht allein. Erst im Juni wurde bekannt, dass die Sängerin Parastoo Ahmadi und acht Mitglieder ihres Musik- und Produktionsteams ebenfalls zu jeweils 74 Peitschenhieben verurteilt wurden. Hinzu kamen zweijährige Ausreiseverbote und ein zweijähriges Verbot künstlerischer Tätigkeit.

Ahmadi hatte ohne Kopftuch in einer historischen Karawanserei gesungen. Bei dem aufgezeichneten Konzert befand sich nicht einmal ein Publikum vor Ort. Das Video wurde jedoch über das Internet verbreitet. Der Staat erklärte die Aufnahme zu „obszönem und unmoralischem Inhalt“ und stützte das Verfahren unter anderem auf Artikel 638 des Strafgesetzbuches und Artikel 743 des Gesetzes über Computerkriminalität.

Die Abfolge zeigt, dass es sich nicht um die Entscheidung eines einzelnen übereifrigen Richters handelt. Die Islamische Republik führt einen Feldzug gegen Frauen, die sich nicht mehr damit abfinden, aus der Öffentlichkeit verdrängt zu werden. Ihre Stimmen gefährden das Regime nicht durch Waffen. Sie gefährden es, weil sie den Menschen vorführen, wie selbstverständlich Freiheit sein könnte.

Eine Frau, die singt, braucht keine Erlaubnis eines Geistlichen. Sie verletzt keine Würde, wenn sie ihr Haar zeigt. Sie bedroht keine Gesellschaft, wenn sie Musik veröffentlicht. Die eigentliche öffentliche Unanständigkeit liegt in einem Staat, der einen menschlichen Körper mit 74 Schlägen zeichnen will, weil dessen Besitzerin ihre Stimme benutzt hat.

Während das iranische Regime nach außen Stärke zeigt und militärische Macht vorführt, offenbart sein Umgang mit Sängerinnen eine tiefe Furcht. Eine Regierung, die Raketen besitzt und dennoch vor einem Lied zittert, ist nicht stark. Sie weiß, dass sie Millionen Frauen gegen sich hat, deren Schweigen sie nur noch mit Gewalt erzwingen kann.

Anita Popist hat ihr Urteil öffentlich gemacht, statt sich lautlos zurückzuziehen. Damit hat die Führung ihr Ziel bereits verfehlt. Der Versuch, ihre Stimme zu löschen, hat dafür gesorgt, dass Menschen weit über den Iran hinaus ihren Namen hören.




Autor: Redaktion
Montag, 20 Juli 2026

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