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Teherans Drohnenangriff auf Kurden: Verletzte und Verdacht auf weißen Phosphor

Teherans Drohnenangriff auf Kurden: Verletzte und Verdacht auf weißen Phosphor


Nach einem iranischen Drohnenangriff melden kurdische Kämpfer schwere Brandverletzungen und großflächige Feuer. Die PAK wirft dem Regime den Einsatz weißen Phosphors vor, doch eine unabhängige Untersuchung steht noch aus.

Teherans Drohnenangriff auf Kurden: Verletzte und Verdacht auf weißen Phosphor
Bildnachweis: Symbolbild / KI

Das iranische Regime soll bei einem Drohnenangriff auf kurdische Kämpfer im Norden des Irak Munition mit weißem Phosphor eingesetzt haben. Diesen schweren Vorwurf erhebt die Kurdistan Freedom Party, kurz PAK, nach einem Angriff auf einen ihrer Stützpunkte westlich von Erbil. Mehrere Peschmerga wurden verletzt, einige von ihnen nach örtlichen Berichten schwer.

Der Angriff traf am frühen Sonntagmorgen eine Stellung der sogenannten Kurdistan National Army, des bewaffneten Arms der PAK, im Gebiet Chemshar nahe Darashakran. Die iranisch-kurdische Oppositionsgruppe erklärte später, Beobachtungen am Angriffsort, medizinische Untersuchungen der Verwundeten und die ungewöhnlich ausgedehnten Brände sprächen dafür, dass die eingesetzte Drohnenmunition weißen Phosphor enthalten habe. Hengaw nennt neun verletzte Kämpfer. Shafaq News berichtete unter Berufung auf einen PAK-Funktionär zunächst von acht Verwundeten. Diese Abweichung ist bislang nicht abschließend geklärt.

Eine unabhängige Untersuchung des Angriffsortes oder eine öffentlich zugängliche Laboranalyse von Munitionsresten liegt bisher nicht vor. Auch die iranische Führung hat den konkreten Vorwurf bislang nicht nachvollziehbar beantwortet. Deshalb darf der Einsatz weißen Phosphors noch nicht als erwiesene Tatsache dargestellt werden. Der Verdacht ist jedoch zu schwerwiegend, um ihn als bloße Behauptung einer Konfliktpartei beiseitezuschieben.

Die PAK fordert die Vereinten Nationen, den Sicherheitsrat, den Menschenrechtsrat und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz auf, Ermittler in die Autonome Region Kurdistan zu entsenden. Sie verlangt eine Untersuchung der Verletzungen, der Brände und möglicher Munitionsreste. Auch Hengaw rief zu einer unabhängigen internationalen Erkundung am Ort des Angriffs auf.

Weißer Phosphor verbrennt Haut und Gewebe

Weißer Phosphor entzündet sich bei Kontakt mit Sauerstoff und entwickelt dichten weißen Rauch. Streitkräfte verwenden ihn unter anderem zur Beleuchtung, zur Markierung von Zielen und zur Erzeugung von Sichtschutz. Er kann jedoch ebenso als Brandmittel eingesetzt werden.

Seine Wirkung auf Menschen ist verheerend. Die brennende Substanz haftet an Haut und Kleidung, ist nur schwer zu löschen und kann sich erneut entzünden, sobald sie wieder mit Luft in Berührung kommt. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation verursacht weißer Phosphor besonders tiefe und äußerst schmerzhafte Verletzungen. Er kann Gewebe durchdringen und sogar Knochen erreichen. Sein Rauch schädigt Augen und Atemwege. Schwere Vergiftungen können Leber, Nieren, Herz und Nervensystem angreifen.

Gerade deshalb besitzt der Vorwurf der kurdischen Kämpfer eine besondere Bedeutung. Die PAK verweist nicht lediglich auf eine ungewöhnliche Rauchentwicklung. Sie beruft sich auf das Erscheinungsbild der Wunden, die medizinische Versorgung von Verletzten und die großflächigen Brände am getroffenen Stützpunkt. Ob diese Hinweise tatsächlich weißen Phosphor beweisen, können jedoch nur medizinische Fachleute, Munitionssachverständige und Laboruntersuchungen klären.

Die Weltgesundheitsorganisation weist ausdrücklich darauf hin, dass selbst typische Brandverletzungen allein nicht ausreichen, um den verursachenden Stoff abschließend festzustellen. Ärzte können verdächtige Verletzungsmuster erkennen. Die eindeutige Identifizierung verlangt jedoch eine Untersuchung durch zuständige Fachstellen.

Auch die rechtliche Einordnung ist komplizierter, als es die häufig verwendete Bezeichnung „verbotene Waffe“ vermuten lässt. Weißer Phosphor ist nicht grundsätzlich verboten und gilt nach dem Chemiewaffenübereinkommen nicht als chemische Waffe. Seine Nutzung zur Beleuchtung oder zur Erzeugung von Rauch kann zulässig sein.

Das humanitäre Völkerrecht setzt dem Einsatz als Brandwaffe jedoch enge Grenzen. Angriffe auf Zivilisten sind verboten. Ebenso gelten besondere Beschränkungen, wenn Brandwaffen in Gebieten eingesetzt werden, in denen sich militärische Ziele und Zivilisten räumlich vermischen. Für eine rechtliche Bewertung müssten unter anderem das Ziel, die verwendete Munition, die Art des Einsatzes, die Umgebung und die Absicht der Angreifer untersucht werden.

Der Angriff traf nach bisherigem Kenntnisstand einen bewaffneten Stützpunkt der PAK und damit kein rein ziviles Ziel. Allein der mögliche Nachweis weißen Phosphors würde deshalb noch nicht automatisch ein Kriegsverbrechen beweisen. Sollte die Substanz jedoch gezielt eingesetzt worden sein, um Menschen durch ihre Brandwirkung zu treffen, müssten die genauen Umstände völkerrechtlich geprüft werden.

Gerade deshalb ist die Forderung nach einer unabhängigen Untersuchung richtig. Eine Konfliktpartei kann einen solchen Vorwurf erheben, aber nicht abschließend über seine Wahrheit entscheiden. Ebenso wenig darf Iran den Verdacht durch Schweigen oder pauschale Dementis erledigen.

Iran bombardiert kurdische Gegner außerhalb seiner Grenzen

Der Angriff steht in einer langen Reihe iranischer Operationen gegen kurdische Oppositionsgruppen auf irakischem Gebiet. PAK, Komala, die Demokratische Partei Kurdistans Iran und weitere Organisationen unterhalten seit Jahren Stützpunkte in der Autonomen Region Kurdistan. Viele ihrer Mitglieder flohen vor der Verfolgung durch die Islamische Republik.

Teheran bezeichnet diese Gruppen als Terroristen und behauptet regelmäßig, von irakischem Gebiet aus bedroht zu werden. Die kurdischen Organisationen wiederum kämpfen gegen das iranische Regime und werfen ihm die systematische Unterdrückung der kurdischen Bevölkerung vor. Manche der Gruppen besitzen bewaffnete Einheiten, andere verbinden politische Arbeit mit militärischen Strukturen.

Diese Auseinandersetzung gibt Iran jedoch kein Recht, die Souveränität des Irak nach Belieben zu verletzen. Die kurdische Regionalregierung hat die iranischen Angriffe wiederholt als ungerechtfertigt verurteilt und von Bagdad sowie der internationalen Gemeinschaft verlangt, die Angriffe auf das Gebiet der Region zu beenden.

Die jüngste Angriffswelle traf nicht nur die PAK. Am Freitag waren bei iranischen Angriffen auf eine Stellung der Komala nach Angaben der Gruppe neun Mitglieder getötet worden. Am Montag wurden erneut Raketen und Drohnen gegen Stützpunkte im Alana-Tal im Bezirk Choman und im Lager Surdash nahe Sulaimani eingesetzt.

Damit verfolgt Iran seine Gegner nicht nur innerhalb des eigenen Landes. Das Regime trägt seine Gewalt über die Grenze, bombardiert Einrichtungen in der Autonomen Region Kurdistan und setzt dabei die Bevölkerung eines Nachbarlandes einem ständig wachsenden Risiko aus.

Die Dimension dieser Angriffe ist erheblich. Nach offiziellen Angaben der kurdischen Regionalregierung wurde die Region allein zwischen dem 28. Februar und dem 20. April 2026 insgesamt 809 Mal mit Raketen und Drohnen angegriffen. Die Behörden meldeten für diesen Zeitraum 20 Tote und 123 Verletzte. Spätere Angriffe sind in dieser Zahl noch nicht enthalten.

Die Regionalregierung besitzt nur begrenzte Möglichkeiten, sich gegen ballistische Raketen und Angriffsdrohnen zu schützen. In einzelnen Fällen fingen amerikanische Streitkräfte Flugkörper ab, insbesondere im Umfeld Erbils und amerikanischer Einrichtungen. Ein flächendeckender Schutz der Bevölkerung besteht jedoch nicht.

Das iranische Regime nutzt diese Schwäche. Es kann kurdische Stellungen angreifen, ohne in vergleichbarem Maß mit einer militärischen Antwort der Regionalregierung rechnen zu müssen. Die Angriffe dienen nicht nur der Ausschaltung einzelner Gegner. Sie senden eine Botschaft an alle iranischen Oppositionellen: Auch die Flucht über die Grenze schützt nicht vor Teherans Waffen.

Sollte sich der Einsatz weißen Phosphors bestätigen, wäre eine weitere Grenze überschritten. Iran hätte dann eine Munition mit besonders grausamer Brandwirkung gegen kurdische Kämpfer eingesetzt und zugleich das Risiko schwerer Schäden für Menschen und Umwelt in Kauf genommen.

Doch schon ohne diesen Nachweis bleibt der bestätigte Kern des Vorgangs schwerwiegend. Eine iranische Drohne griff einen Stützpunkt in der Autonomen Region Kurdistan an. Mehrere Menschen wurden verletzt. Der Angriff war Teil einer Serie, bei der innerhalb weniger Tage Menschen getötet, Lager getroffen und die Sicherheit einer ganzen Region verletzt wurden.

Die internationale Gemeinschaft sollte deshalb nicht erst handeln, wenn Laborberichte den schlimmsten Verdacht bestätigen. Sie muss bereits die fortgesetzten iranischen Angriffe auf irakisches Gebiet ernst nehmen. Eine unabhängige Untersuchung des Phosphorvorwurfs ist notwendig. Ebenso notwendig ist die Frage, weshalb Teheran seit Monaten hunderte Raketen und Drohnen in ein Nachbarland schicken kann, ohne einen wirksamen politischen Preis dafür zu zahlen.

Das Schweigen schützt die Kurden nicht. Es ermutigt ein Regime, das seine Gegner verfolgt, wo immer es sie erreichen kann.




Autor: Redaktion
Mittwoch, 22 Juli 2026

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