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Genozid und Apartheid nicht belegt: Neue Studie prüft die schwersten Vorwürfe gegen Israel

Genozid und Apartheid nicht belegt: Neue Studie prüft die schwersten Vorwürfe gegen Israel


Eine neue wissenschaftliche Analyse nimmt drei der schwersten Anschuldigungen gegen Israel auseinander. Genozid und Apartheid seien nach den maßgeblichen rechtlichen Kriterien nicht nachgewiesen. Auch die Einordnung Israels als siedlerkoloniales Projekt greife historisch zu kurz. Besonders bemerkenswert ist, wie die Autoren erklären, warum sich die drei Vorwürfe trotzdem gegenseitig verstärken.

Genozid und Apartheid nicht belegt: Neue Studie prüft die schwersten Vorwürfe gegen Israel
Bildnachweis: Symbolbild / KI

Genozid, Apartheid, Siedlerkolonialismus. Kaum drei Begriffe haben die internationale Debatte über IsraelIsrael: Der jüdische Staat im Herzen des Nahen OstensIsrael ist ein demokratischer Staat im Nahen Osten und der Nationalstaat des jüdischen Volkes. Er wurde am 14. Mai 1948 gegründet, seine Hauptstadt ist Jerusalem, die Knesset hat 120 Abgeordnete. Zum Unabhängigkeitstag 2026 hatte Israel rund 10,244 Millionen Einwohner.Mehr lesen in den vergangenen Jahren stärker geprägt. Sie stehen auf Demonstrationsplakaten, tauchen in Universitäten, Menschenrechtsberichten und Kulturdebatten auf und werden häufig nicht mehr als Vorwurf, sondern bereits als feststehende Beschreibung des jüdischen Staates verwendet.

Eine neue wissenschaftliche Arbeit stellt genau diese Selbstverständlichkeit infrage.

Günther Jikeli von der Indiana University Bloomington und der französische Rechtswissenschaftler Philippe Karpe haben die drei zentralen Anklagen getrennt voneinander untersucht. Ihre 37 Seiten umfassende Arbeit trägt den Titel „Three Accusations against Israel: Apartheid, Settler Colonialism, and Genocide under Legal and Historical Scrutiny“ und wurde am 24. September auf der wissenschaftlichen Plattform SSRN veröffentlicht.

Das Ergebnis ist eindeutig formuliert: Nach ihrer Analyse ist weder der Vorwurf der Apartheid noch der des Genozids anhand der jeweils erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen belegt. Auch das Modell des Siedlerkolonialismus hält nach Auffassung der Autoren einer umfassenden historischen Betrachtung Israels und des ZionismusZionismus: Das Recht der Juden auf SelbstbestimmungZionismus bezeichnet die jüdische Nationalbewegung, die für die Rückkehr des jüdischen Volkes in seine historische Heimat und für jüdische Selbstbestimmung im Land Israel eintrat. Der moderne Zionismus entstand im 19. Jahrhundert als Antwort auf Antisemitismus, Verfolgung und Entrechtung.Mehr lesen nicht stand.

Das ist kein Gerichtsurteil und die Arbeit ist bislang ein auf SSRN veröffentlichtes wissenschaftliches Arbeitspapier. Gerade deshalb wäre es falsch, daraus den Satz zu machen, eine einzelne Studie habe sämtliche Debatten endgültig beendet.

Doch ebenso falsch wäre es, ihre Ergebnisse zu ignorieren. Denn Karpe und Jikeli tun etwas, das in der politischen Debatte häufig verloren geht: Sie behandeln die drei Begriffe nicht als moralische Schlagwörter, sondern fragen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, bevor sie überhaupt sachlich verwendet werden können.

Drei schwere Anklagen und drei unterschiedliche Maßstäbe

Beim Apartheidvorwurf beginnen die Autoren mit der rechtlichen Definition. Das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs verlangt für das Verbrechen der Apartheid ein institutionalisiertes Regime systematischer Unterdrückung und Herrschaft einer rassischen Gruppe über eine andere sowie die Absicht, dieses Regime aufrechtzuerhalten.

Für Israel innerhalb der Waffenstillstandslinien von 1949 sehen Karpe und Jikeli diese Voraussetzungen nicht erfüllt. Sie bestreiten nicht, dass es gesellschaftlichen Rassismus, Benachteiligungen und erhebliche Unterschiede gibt. Sie verweisen jedoch darauf, dass arabische IsraelisArabische Israelis: Bürger Israels zwischen Zugehörigkeit und KonfliktArabische Israelis sind Bürger des Staates Israel mit arabischer Herkunft, darunter Muslime, Christen, Drusen und Beduinen. Sie besitzen israelische Staatsbürgerrechte, sind politisch vertreten und leben zugleich in einer komplexen Identitätslage.Mehr lesen Staatsbürger sind, an nationalen Wahlen teilnehmen, Parteien wählen und gründen können, vor israelischen Gerichten klagen und als Abgeordnete in der Knesset vertreten sind.

Die Autoren argumentieren deshalb, ethnische oder nationale Ungleichheiten dürften nicht automatisch mit einem rechtlich institutionalisierten System rassischer Trennung und politischer Ausschließung gleichgesetzt werden.

Komplizierter ist die Lage in Judäa und SamariaJudäa und Samaria: Israels historisches Kernland im politischen StreitJudäa und Samaria bezeichnen historische Landschaften zwischen Jerusalem, dem Jordantal und den zentralen Höhenzügen des Landes Israel. In Israel ist der Begriff gebräuchlich. International wird das Gebiet oft anders bezeichnet und politisch als umstritten eingeordnet.Mehr lesen, international meist als Westjordanland bezeichnet. Dort sehen die Autoren den stärksten Ansatzpunkt für den Apartheidvorwurf. Sie nennen die lange Dauer des Konflikts, die israelischen Siedlungen und unterschiedliche rechtliche und administrative Regelungen für Israelis und PalästinenserPalästinenser: Herkunft, Begriffswandel und politische IdentitätPalästinenser bezeichnet heute meist palästinensische Araber mit eigener nationaler Identität. In der Mandatszeit konnte der Begriff jedoch allgemein Bewohner des britischen Mandatsgebiets Palästina meinen, auch Juden.Mehr lesen.

Trotzdem kommen sie zu dem Ergebnis, dass auch hier die erforderliche Absicht einer systematischen rassischen Herrschaft nicht nachgewiesen sei.

Ein wesentlicher Punkt ihrer Argumentation ist, dass ein Teil der unterschiedlichen Rechtsverhältnisse aus den Oslo-Abkommen hervorgegangen ist. Die Palästinensische AutonomiebehördePLO: Die Organisation zwischen Terrorgeschichte, Oslo und MachtverlustDie PLO ist die Palästinensische Befreiungsorganisation. Sie wurde 1964 gegründet, wurde später international als Vertreterin der Palästinenser anerkannt und spielte im Oslo-Prozess eine zentrale Rolle.Mehr lesen besitzt eigene Zuständigkeiten und Millionen Palästinenser sind keine israelischen Staatsbürger. Nationale Zugehörigkeit, ungelöster territorialer Status, Sicherheitsfragen und die seit Jahrzehnten geführten Verhandlungen über einen palästinensischen Staat seien deshalb analytisch von einem rassischen Apartheidsystem zu unterscheiden.

Genau an diesem Punkt widerspricht die neue Arbeit ausdrücklich Organisationen wie Amnesty International und Human Rights Watch. Beide haben Israel beziehungsweise israelische Politik in den vergangenen Jahren als Apartheidsystem eingestuft.

Karpe und Jikeli bestreiten dabei nicht sämtliche von diesen Organisationen beschriebenen Benachteiligungen oder Rechtsprobleme. Sie bestreiten die daraus gezogene juristische Gesamteinordnung.

Ähnlich gehen die Wissenschaftler beim Begriff Siedlerkolonialismus vor.

Das Modell kann nach ihrer Analyse bestimmte Entwicklungen erklären, beispielsweise Landkäufe vor der Staatsgründung, die Vertreibung und Flucht von Palästinensern während des Krieges von 1948 oder Teile der israelischen Siedlungspolitik nach 1967.

Als Gesamtbeschreibung des Zionismus versage es jedoch.

Der Zionismus sei nicht einfach eine europäische Kolonialbewegung gewesen, die von einem Mutterland ausgesandt worden sei. Juden besitzen eine jahrtausendealte historische, kulturelle und religiöse Verbindung zum Land Israel. Gleichzeitig war ein erheblicher Teil der jüdischen Einwanderung eine Folge von Verfolgung, Pogromen, Entrechtung und schließlich der ShoahShoah: Der nationalsozialistische Mord an sechs Millionen JudenShoah ist der hebräische Begriff für die Katastrophe der Vernichtung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland und seine Helfer. Rund sechs Millionen Juden wurden ermordet.Mehr lesen.

Auch nach der Staatsgründung kamen hunderttausende Juden aus arabischen und muslimischen Ländern nach Israel, vielfach nach Verfolgung, Vertreibung oder dem Verlust ihrer bisherigen Lebensgrundlage.

Für ein klassisches koloniales Modell fehlt zudem das entscheidende Mutterland. Israel war keine Außenkolonie Großbritanniens, Frankreichs oder eines anderen Staates, dessen Bevölkerung ein fremdes Territorium im Auftrag einer Metropole dauerhaft besiedelte.

Die Autoren weisen außerdem darauf hin, dass rund 160.000 Araber nach dem Krieg von 1948Israelischer Unabhängigkeitskrieg: Israels Überleben 1948Der Israelische Unabhängigkeitskrieg war der Krieg von 1947 bis 1949 um die Gründung und Existenz Israels. Nach der Unabhängigkeitserklärung vom 14. Mai 1948 griffen mehrere arabische Staaten den neuen jüdischen Staat an.Mehr lesen innerhalb Israels verblieben und später israelische Staatsbürger wurden. Auch dies passe nur schwer zu der Vorstellung, der Staat Israel sei von Beginn an als geschlossenes Projekt zur vollständigen Entfernung einer einheimischen Bevölkerung geplant und umgesetzt worden.

Beim Genozid entscheidet nicht die Zahl der Toten allein

Besonders aktuell ist die Untersuchung des Genozidvorwurfs im GazastreifenPalästina: Geschichte, Bedeutung und politischer Streit um einen aufgeladenen BegriffPalästina bezeichnet historisch eine Region im südlichen Levantegebiet und politisch heute vor allem den Anspruch auf palästinensische Staatlichkeit. Der Begriff ist eng mit jüdischer Geschichte, dem britischen Mandat, Israel und dem Nahostkonflikt verbunden.Mehr lesen.

Die Genozidkonvention verlangt nicht lediglich massenhafte Tötungen, enormes ziviles Leid oder schwere Verstöße gegen das Kriegsvölkerrecht. Entscheidend ist eine zusätzliche Voraussetzung: die spezifische Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören.

Genau diese besondere Vernichtungsabsicht sehen Karpe und Jikeli nicht als nachgewiesen an.

Dabei beschönigen sie die Folgen des Gazakrieges nicht. Die Arbeit spricht ausdrücklich von umfangreichen palästinensischen Todesfällen, Verletzungen, Entbehrungen und zivilem Leid. Doch selbst eine katastrophale Kriegsführung erfüllt juristisch nicht automatisch den Tatbestand des Genozids.

Die Autoren untersuchen deshalb unter anderem die Versorgung Gazas mit Hilfsgütern, zeitweilige israelische Einschränkungen der Einfuhr sowie konkrete Vorfälle, die von anderen Untersuchungen als Hinweise auf eine Vernichtungsabsicht gewertet wurden.

Ein zentraler Punkt ist die umfangreiche Einfuhr von Nahrungsmitteln und anderen Hilfsgütern während des Krieges. Nach von den Autoren ausgewerteten COGAT-Daten gelangten enorme Mengen an Lebensmitteln über Land und See in den Gazastreifen. Eine solche Versorgung schließt schwere Versorgungsengpässe, Fehlentscheidungen oder rechtswidrige Einzelmaßnahmen nicht aus. Sie erschwert nach Auffassung der Autoren jedoch die Schlussfolgerung, Israel habe grundsätzlich eine Politik verfolgt, die palästinensische Bevölkerung durch Nahrungsentzug physisch zu vernichten.

Auch die zeitweise vollständige Unterbrechung der Hilfslieferungen zwischen März und Mai 2025 bewerten sie kritisch, sehen darin allein aber noch keinen Nachweis einer Vernichtungsabsicht. Militärische und operative Gründe stellten zumindest eine konkurrierende Erklärung dar.

Die Autoren setzen sich ebenfalls mit der Zerstörung der Al-Basma-IVF-Klinik auseinander, in der eingefrorene Embryonen und anderes Fortpflanzungsmaterial gelagert wurden. Eine UN-Untersuchungskommission hatte darin einen wichtigen Bestandteil ihrer Genozidanalyse gesehen.

Karpe und Jikeli argumentieren dagegen, dass die gezielte Zerstörung einer Klinik oder reproduktiven Materials noch nicht automatisch beweise, dass damit Geburten verhindert werden sollten, um die palästinensische Bevölkerung als Gruppe physisch zu vernichten.

Genau hier liegt der grundsätzliche Konflikt der unterschiedlichen Analysen.

Die unabhängige Untersuchungskommission des UN-Menschenrechtsrats kam im September 2025 zu dem gegenteiligen Ergebnis und erklärte, Israel habe im Gazastreifen genozidale Handlungen mit der erforderlichen Vernichtungsabsicht begangen. Israel wies diesen Bericht scharf zurück.

Der Internationale Gerichtshof hat dagegen bis heute keine abschließende Entscheidung darüber getroffen, ob Israel im Gazastreifen Genozid begangen hat. Das Verfahren Südafrikas gegen Israel läuft weiter. Die vom Gericht angeordneten vorläufigen Maßnahmen waren keine Feststellung, dass ein Genozid stattgefunden hat.

Diese Unterscheidung ist wichtig. Politische Aktivisten, Politiker und teilweise auch Medien behandeln den Genozidvorwurf längst wie ein abgeschlossenes Urteil. Juristisch abgeschlossen ist die Frage gerade nicht.

haOlam hatte erst vor wenigen Tagen über die Kampagne „Gaza GenoLIE“ berichtet und dabei einen anderen Aspekt untersucht: Der Genozidvorwurf gegen Israel tauchte bereits unmittelbar nach dem HamasHamas: Terrororganisation aus GazaHamas ist eine islamistische palästinensische Terrororganisation. Sie entstand 1987 aus dem Umfeld der Muslimbruderschaft, lehnt Israels Existenz ab und wird von Israel, den USA, der EU und weiteren Staaten als Terrororganisation eingestuft.Mehr lesen-Massaker vom 7. Oktober7. Oktober 2023: Das Hamas-Massaker, das Israel veränderteDer 7. Oktober 2023 war der Tag des Hamas-Massakers in Israel. Terroristen aus Gaza ermordeten etwa 1.200 Menschen, vor allem Zivilisten, und verschleppten mehr als 240 Geiseln in den Gazastreifen.Mehr lesen 2023 auf, teilweise noch bevor die israelische Bodenoffensive im Gazastreifen überhaupt begonnen hatte.

Die neue Arbeit von Karpe und Jikeli ergänzt diese Chronologie um eine juristische und historische Frage.

Was passiert, wenn Begriffe wie Genozid, Apartheid und Siedlerkolonialismus nicht mehr getrennt geprüft werden, sondern sich gegenseitig bestätigen sollen?

Genau darin sehen die Autoren ein grundsätzliches Problem. Israel werde als koloniales Projekt bezeichnet. Daraus werde die Behauptung eines rassistischen Herrschaftssystems abgeleitet. Der Apartheidvorwurf wiederum lasse militärische Maßnahmen leichter als Bestandteil einer systematischen Unterdrückung erscheinen. Schließlich werde daraus der Genozidvorwurf entwickelt.

Am Ende bestätigt dann ein Vorwurf den anderen.

Karpe und Jikeli warnen davor, dass auf diese Weise begrenzte rechtliche und historische Kategorien zu einer umfassenden Erzählung über die angebliche Illegitimität Israels werden können. Definitionen würden ausgeweitet, Belege selektiv ausgewählt und die Beweislast faktisch umgedreht.

Damit trifft ihre Arbeit einen Kern der gegenwärtigen Israeldebatte.

Es geht nicht darum, Israel von Kritik auszunehmen. Die Autoren sagen ausdrücklich nicht, dass jede israelische Entscheidung rechtmäßig oder jede militärische Handlung gerechtfertigt gewesen sei. Kriegsverbrechen können untersucht werden. Rechtswidrige Siedlungspolitik kann kritisiert werden. Diskriminierung kann bestehen, ohne dass daraus automatisch Apartheid folgt.

Gerade bei maximal schweren Begriffen muss jedoch das gelten, was bei jedem anderen Staat ebenfalls gelten sollte: Zuerst müssen die Kriterien erfüllt und die Beweise geprüft werden. Erst danach folgt das Urteil.

Nicht umgekehrt.




Autor: Redaktion
Dienstag, 29 September 2026

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